Kündigung Flashcards
§ 627 BGB: Dienste höherer Art
erfordern besondere Fachkenntnisse, Kunstfertigkeit der wissenschaftlicher Bildung + qualifizierte Tätigkeiten, die den persönlichen Lebensbereich der Beteiligten betreffen
Grundgedanke § 627 BGB
bei Diensten, die nur aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, muss dem Dienstberechtigten eine Kündigung möglich sein, wenn er dieses Vertrauen verloren hat, unabhängig vom Grund dafür
→ wichtig für AGB-Kontrolle bei Partnervermittlungsverträgen
Kündigung aus wichtigem Grund, § 314
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses darf unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Kündigenden nicht zumutbar sein
wichtiger Grund darf nicht im Risikobereich des Kündigenden liegen