DSL Flashcards
DSL
normative Korrektur der Differenzhypothese, um zu verhindern, dass der Schädiger allein deshalb keinen Ersatz erleiden muss, weil der Schaden aus für ihn zufälligen Gründen nicht beim Anspruchsinhaber eintritt, sondern bei einem Dritten
Voraussetzungen DSL
- Anspruch (+), Schaden (-) bei Person 1
- Schaden (+), Anspruch (-) bei Person 2
- zufällige Schadensverlagerung: zufälliges Auseinanderfallen von Anspruch und Schaden
Fallgruppen
- Obhut für fremde Sachen
- obligatorische Gefahrentlastung
- mittelbare Stellvertretung
P: Verhältnis VSD - DSL
Schutz des Dritten schon durch VSD ausreichend sichergestellt → was ist vorrangig?
beide weiten Kreis der Ersatzberechtigten aus
Unterschied: bei DSL wird Schaden zur AGL gezogen, bei VSD wird AGL auch dem Dritten zuerkannt (AGL zum Schaden gezogen)
P: Verhältnis VSD ↔︎ DSL
(1) e. A.: parallele Anwendung
→ Vorgehen aus VSD + Abtretung aus DSL
(-) kein sachlicher Grund ersichtlich, bei Dritten Anspruchskumulation zu bewirken, Schuldner unzumutbar belastet
P: Verhältnis VSD ↔︎ DSL
(2) a. A.: Vorrang DSL
(+) geringere Korrektur des Haftungsrechts
(+) VSD: Gefahr, dass Schuldner etwaige Sicherungsrechte gegenüber seinem Vertragspartner verliert
(+) DSL passender: will zufällige Schadensverlagerung erfassen, während VSD auf Fälle der Schadenskumulation zugeschnitten ist
(-) Abgrenzung unscharf
P: Verhältnis VSD ↔︎ DSL
(3) h. M.: Vorrang VSD
(+) schon Voraussetzung DSL (-), wenn VSD (+): sofern Dritter eignen Anspruch hat, fehlt es am Schaden ohne Anspruch
(+) Schutzwürdigkeit des Dritten, erlangt stärkere, vom Hauptgläubiger unabhängige Rechtsstellung
VSD - DSL
VSD: Anspruch wird zum Schaden gezogen: Geschädigter macht Anspruch aus Vertrag des Nichtgeschädigten und Dritten geltend
DSL: Schaden wird zum Anspruch gezogen: Nichtgeschädigter macht Anspruch für Geschädigten geltend, Schadenverlagerung