Allgemeines Persönlichkeitsrecht Flashcards

1
Q

Funktion

A

Lückenfüllung: Schutz der Ehre im BGB und Spezialgesetzen nur punktuell ausgeprägt → Allg. PKR als sonstiges Recht i. S. v. § 823 I BGB anerkannt, nicht subsidiär

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2
Q

Unternehmenspersönlichkeitsrecht

A

Allg. PKR kann neben natürlichen Personen auch jur. Personen zustehen
→ wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder Wirtschaftsunternehmen Betriffen sind und es zur Ausübung ihrer Funktion des spezifisch persönlichkeitsrechtlichen Rechtsschutzes bedarf

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3
Q

postmortales PKR

A

→ erlischt nicht mit Tod des Inhabers
→ ideelle Bestandteile: unvererblich → Abwehransprüche, nicht aber Geldansprüche (Angehörige)
→ vermögenswerte Bestandteile vererblich, können von Erben geltend gemacht werden

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4
Q

Schutzbereiche

A
  • Angriffe auf Ehre und persönliche Integrität
  • Entstellungen der Identität
  • Recht am eigenen Bild
  • Eindringen in den persönlichen Bereich
  • körperliche und sexuelle Selbstbestimmung
  • Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
  • unbefugte wirtschaftliche Nutzung der Persönlichkeit
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5
Q

Recht am eigenen Bild

A

→ §§ 22 ff. KUG
→ grundsätzlich darf jeder selbst bestimmen, ob / in welcher Weise er abgebildet und der Öffentlichkeit präsentiert wird, ohne Zustimmung dürfen Bilder grundsätzlich weder hergestellt noch verbreitet werden
→ aber Einschränkungen bei Personen der Zeitgeschichte, wenn legitimes Informationsinteresse der Allgemeinheit besteht (nicht bloßes Unterhaltungsinteresse)

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6
Q

Widerrechtlichkeit

A

→ nicht alle Beeinträchtigungen per se rechtswidrig, Interessenabwägung im Einzelfall vorzunehmen
→ Welche Sphäre ist betroffen?

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7
Q

Intimsphäre

A

= innere Gedanken- und Gefühlswelt

→ absolut geschützt: RF scheidet grundsätzlich aus

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8
Q

Privatsphäre

A

= Leben im häuslichen Bereich / Familienkreis und sonstiges Privatleben (→ Abgeschiedenheit)
→ Interessenabwägung, Eingriff nur aus zwingendem Grund

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9
Q

Sozialsphäre

A

= Kontakte der Person zur “Außenwelt” und öffentliche Darstellung der Person
→ Interessenabwägung, bei “einfachen” Beeinträchtigung geringere Schutzwürdigkeit

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10
Q

Interessenabwägung: Kriterien

A
  • Art und Schwere des Eingriffs, Folgen
  • Zweck und Motiv → Grundrechte (Art. 5 GG!)
  • Vorverhalten des Verletzten
  • Verhältnismäßigkeit
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11
Q

Rechtsfolgen

A
  • Beseitigungsanspruch, § 1004 BGB analog
  • Unterlassungsanspruch für Zukunft, § 1004 BGB analog
  • SE-Anspruch, § 823 II BGB i. V. m. §§ 249 ff. BGB
  • Geldentschädigung (“Schmerzensgeld”), Art. 1 I 1 i. V. m. Art. 2 I GG (unmittelbar)
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