§ 265 StGB Flashcards
1
Q
Delitksnatur
A
- abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld des Betrugs
2
Q
Beiseiteschaffen
A
wenn die Sache dem Versicherten gegen seinen Willen entzogen wird oder mit dessen Einverständnis an einen anderen Ort verbracht wird, sodass der Eindruck entstehen kann, sie sei abhandengekommen
3
Q
um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen
A
- überschießende Innentendenz
- es kommt nicht auf RW der erstrebten Versicherungsleistung an
4
Q
Konkurrenzen
A
Subsidiarität ggü. § 263 StGB
auch §§ 263, 22, 23 StGB: ansonsten kriminalpolitischer Anreiz für Täter, zurückzutreten, eingeschränkt