§ 138 StGB Flashcards
1
Q
Strafbarkeit Beteiligter / Garanten
A
der an der Katalogtat oder ihrer Vorbereitung oder Planung Beteiligte kann nicht Täter des § 138 StGB sein
Rspr.: Tat muss “völlig fremd” sein
(+) Grundsatz der Straflosigkeit der Selbstbegünstigung
(+) Wortlaut: “erfährt”
2
Q
III: Leichtfertigkeit
A
entspricht in etwa grober Fahrlässigkeit
genügt nur bzgl. Unterlassens der Anzeige, setzt Vorsatz hinsichtlich des Vorhabens oder der Ausführung der Tat voraus (Nicht-Anzeigender muss denken, Täter begehe Tat)