§ 217 StGB Flashcards

1
Q

Geschäftsmäßigkeit

A

subj. Merkmal: Wille zur wiederholten Förderung von Selbsttötungen
geschäftsmäßig = wer die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung der Gelegenheit zur Selbsttötung zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Tätigkeit macht, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht und unabhängig von einem Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly