§ 241 StGB Flashcards
1
Q
geschütztes Rechtsgut
A
Rechtsfriede des Einzelnen (individuelles Rechtssicherheitsvertrauen)
2
Q
§ 241 I StGB (Bedrohungstatbestand) ↔︎ § 240 StGB
A
§ 241 StGB = abstraktes Gefährdungsdelikt
→ ob Täter Drohung ernst meint und der Bedrohte sie ernst nimmt, ist egal: es genügt, dass aus Sicht eines obj. Dritten der Eindruck entsteht, die Drohung sei ernst gemeint
3
Q
nahe stehende Person
A
dem Bedrohten so verbunden, dass er die Gefahr als Drucksituation für sich selbst empfindet
4
Q
§ 241 II StGB: Vortäuschungstatbestand
A
- abstraktes GD: egal, ob Irrtum hervorgerufen wird
- auszunehmen: nicht ernst gemeinte Drohungen, die das Opfer in seinem Rechtsfrieden nicht stören können
- Täter muss Tat als von seinem Willen unabhängig darstellen, sonst gilt auch bei wissentlicher Vortäuschung § 241 I StGB
5
Q
subj. TB
A
dolus directus 2. Grades
6
Q
Konkurrenzen zu §§ 113, 240, 253, 255 StGB
A
§ 241 StGB subsidiär, auch bei Versuch der Nötigung