§§ 239a, b StGB Flashcards

1
Q

geschütztes Rechtsgut

A
  • persönliche Freiheit und Unversehrtheit des Opfers, Freiheit der Willensentschließung und -betätigung
  • in Drei-Personen-Verhältnissen auch Freiheit des Dritten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Entführen

= Vorstufe oder Modalität des Sich-Bemächtigens

A

Veränderung des Aufenthaltsorts ohne oder gegen den Willen des Opfers mit der Wirkung, dass es der Herrschaftsgewalt des Täters ausgeliefert ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Sich-Bemächtigen

A

Täter erlangt die physische Herrschaft über das Opfer
→ mehr als § 239 StGB, Herrschaftsverhältnis
→ auf Ortsveränderung kommt es nicht an
→ auch, wenn sich Ersatzgeisel “freiwillig” gegen andere austauschen lässt, aber nicht bei bloßer “Scheingeisel”

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Erpressungsabsicht

A

der Täter muss in der Absicht handeln, die Sorge des Opfers um dessen eigenes Wohl (Zwei-Personen-Verhältnis) oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers (Drei-Personen-Verhältnis) zu einer Erpressung auszunutzen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

zeitlich-funktionaler Zusammenhang

A

Erpressungsopfer soll während der Dauer und unter Ausnutzung gerade der geschaffenen Zwangslage erpresst werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Bedrohen mit ungeladener Schusswaffe = Bemächtigen?

→ Bemächtigen bei Bedrohung mit einer Scheinwaffe?

A

e. A.: (-)
(+) nicht einmal abstrakte Gefahr → hohe Strafandrohung nicht gerechtfertigt
h. M.: (+), wenn die Scheinwaffe beim Opfer den Eindruck der Gefährlichkeit erweckt und es dadurch an seiner freien Selbstbestimmung gehindert ist
(+) Opfer sieht sich in Gewalt des Täters, psychische Folgen
(+) vgl. § 250 I Nr. 1b StGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

§ 239b I Alt. 2 StGB: Ausnutzungstatbestand

→ Restriktion

A
  • aufgrund des Erfordernisses zweier tatsächlich begangener Akte nicht dasselbe Einschränkungsbedürfnis
  • aber auch hier zumindest Eigenständigkeit bzw. Trennbarkeit der beiden Akte erforderlich, die bspw. bei großer zeitlicher Nähe fehlt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

§ 239b I Alt. 2 StGB: Ausnutzungstatbestand

A

= Täter muss zuvor (nicht vorsätzlich / mit Absicht der Alt. 1) geschaffene Bemächtigungslage zu Erpressung / Nötigung ausnutzen

  • Auffangtatbestand: soll nur greifen, wenn es dem Täter im Zeitpunkt der Bemächtigungshandlung an der Absicht einer qualifizierten Nötigung fehlt
  • genügt, dass Bemächtigungslage des Opfers kausal für die Erpressung / Nötigung wird
  • Täter muss Lage selbst geschaffen haben
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Spezifischer Gefahrzusammenhang bei Erfolgsherbeiführung i. S. d. §§ 239a III, 239b II StGB durch gescheiterte Befreiungsaktion
Bsp.: Polizist P hält Geisel G für zweiten Täter und erschießt sie bei Befreiung aus vermeintlicher Notwehr o. ä. → Täter zurechenbar?

A

e. A.: Befreiungsaktionen vom spez. GZH erfasst
(+) Befreiungsaktion vom Täter veranlasst, “typisch” für Geiselnahmen
(+) Täter schafft unübersichtliche Situation, Fehleinschätzung = typisches Risiko
a. A.: Differenzierung anhand allg. Zurechnungsrisiken
→ Pflichtwidrigkeitszusammenhang unterbrochen, wenn Dritter / Opfer selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt und Täter dieses Verhalten nicht herausgefordert hat
(+) Einzelfallabwägung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

tätige Reue, § 239a IV StGB

A

Strafmilderung möglich, wenn nach Voollendung des TB die genannten Umstände eintreten
→ Täter muss Opfer unter Verzicht auf die erstrebte Leistung in seinen Lebensbereich zurückgelangen lassen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Gründe restriktive Auslegung / teleologische Reduktion der §§ 239a f. StGB im Zwei-Personen-Verhältnis

A
  • hohe Strafandrohung
  • Vorverlagerung der Strafbarkeit gegenüber §§ 249 ff. StGB, Möglichkeit zum Rücktritt abgeschnitten
  • bei §§ 253, 255 und 249 ff. StGB selbst im Zwei-Personen-Verhältnis häufig auch §§ 239a, 239b StGB verwirklicht, obwohl “klassische” Raubfälle
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

h. M.: teleologische Reduktion §§ 239a f. StGB im Zwei-Personen-Verhältnis

A
  • Betonung der Zweiaktigkeit: Sich – Bemächtigen + weitergehendes Nötigungsmittel
    → jeder Akt muss eigenständige Bedeutung haben, d. h. zwischen Entführung / Bemächtigung (= 1. Akt) und Erpressung / Nötigung (= 2. Akt) muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen
    → Täter muss gerade die durch das Sich-Bemächtigen geschaffene Lage zu einer qualifizierten Nötigung ausnutzen
    → Trennung zwischen Nötigungsmittel zum Sich-Bemächtigen einerseits und qualifizierten Nötigungsmitteln andererseits
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Restriktion im Zweipersonenverhältnis

in funktionaler Hinsicht

A

die Bemächtigung (1. Akt) muss eine eigenständige, für die beabsichtigte Erpressung / Nötigung (2. Akt) funktionale Bedeutung haben
→ dafür muss stabile Bemächtigungslage eingetreten sein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

stabile Bemächtigungslage

A

Drucksituation, die über diejenige hinausgeht, die mit jeder Nötigung verbunden ist
fehlt, wenn die Bemächtigung (1. Akt) mit der Nötigung (2. Akt) zusammenfällt
- bei Entführung i. d. R. (+) (→ Ortsveränderung)
- bei Bemächtigung oft (-), v. a. bei kurzen Tatgeschehen
→ Bleibt Bemächtigungslage bestehen, wenn man den zur Erpressung beabsichtigten Nötigungsakt hinwegdenkt?

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Restriktion im Zweipersonenverhältnis

zeitlicher Zusammenhang zwischen Entführung / Bemächtigung und Erpressung

A

(+), wenn Täter das Opfer
- während der Dauer der Zwangslage nötigen / erpressen will UND
- die abgenötigte Handlung / Erpressung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll
→ fehlt, wenn die abgenötigte Handlung erst nach Beendigung der Bemächtigungs- bzw. Entführungslage erfolgen soll

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly