§ 251 StGB Flashcards

1
Q

“durch den Raub” → Unmittelbarkeitsbeziehung

A

Schlägt sich im tödlichen Ausgang gerade die tatbestandsspezifische Gefahr nieder?

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

P: Kann auch die nach Vollendung und vor Beendigung herbeigeführte Todesfolge diesen inneren Zusammenhang aufweisen?
Bsp.: Todesschuss auf Flucht nach vollendetem Raub
h. L.

A

nein, tödliche Handlung muss vor Vollendung erfolgen
(+) mit Vollendung der Wegnahme ist Tatgeschehen des § 249 StGB abgeschlossen, danach angewandte Gewalt außerhalb des TB
(+) Abgrenzung zu § 252 StGB verwischt, dessen Voraussetzungen umgangen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

P: Kann auch die nach Vollendung und vor Beendigung herbeigeführte Todesfolge diesen inneren Zusammenhang aufweisen?
Bsp.: Todesschuss auf Flucht nach vollendetem Raub
BGH

A

ja, auch Beendigungsphase ist qualifikationstaugliche Tatphase
(+) Phase der Beutesicherung ebenso gefährlich und tatspezifisch
(+) Eingreifen des § 251 StGB nicht sinnlos, da § 252 StGB Beutesicherungsabsicht verlangt → sonst Strafbarkeitslücken

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

wenigstens leichtfertig

A

= grobe Fahrlässigkeit = besonders schwerwiegender Sorgfaltspflichtverstoß
- muss sich auf die konkrete Todesverursachung beziehen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Konkurrenzen

A

§ 251 StGB verdrängt §§ 249, 222, 250 StGB

Tateinheit mit §§ 212, 211 StGB möglich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

spezifischer Gefahrzusammenhang

A

liegt vor, wenn der konkreten Verwirklichung des Grunddelikts bereits eine eigentümliche tatbestandsspezifische Gefahr anhaftet, die sich in der schweren Folge realisiert
(-), wenn Folge auch bei “einfachem” § 242 StGB eingetreten wäre

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Teilnahme

A

möglich, auch wenn bzgl. des Todes nur Leichtfertigkeit vorliegt → § 11 II StGB: insgesamt ein Vorsatzdelikt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

P: Ist ein Tatbeteligter ein “anderer” i. S. d. § 251 StGB?

A

h. M.: (-), tel. Red.
(+) Tatbeteiligter kann nicht zugleich Schutzobjekt sein, hat zur Enstehung der Gefahrgerade vorsätzlich selbst mitbeigetragen
(+) massive Strafandrohung
a. A.: (+)
(+) Wortlaut gibt keinen Anhaltspunkt für Ausnahme, aus Tätersicht ist Teilnehmer “anderer”

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly