§ 123 StGB Flashcards

1
Q

Wohnung

A

alle Räumlichkeiten, deren Hauptzweck es ist, bestimmungsgemäß einem oder mehreren Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft zu dienen
→ auch bewegliche Sachen können Wohnung sein
→ auch Nebenräume
→ auch “offene Zubehörflächen”, sofern sie infolge ihrer unmittelbaren Anbindung in erkennbarem Zusammenhang mit einer Wohnung stehen
→ weiter als in § 244 StGB

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2
Q

Geschäftsraum

A

alle abgeschlossenen Räumlichkeiten, die bestimmungsgemäß zu gewerblichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder ähnlichen Zwecken genutzt werden

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3
Q

befriedetes Besitztum

A

Grundstücke, die durch zusammenhängende, nicht notwendig lückenlose Schutzwehren wie Mauern, Zäune oder Hecken in äußerlich erkennbarer Weise gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert, also “eingefriedet” sind

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4
Q

zum öffentlichen Verkehr bestimmte Räume

A

allgemein zugängliche Räume, die für den Personen- oder Gütertransportverkehr genutzt werden

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5
Q

Eindringen

A

Betreten des Raumes mit mindestens einem Körperteil gegen oder ohne den erkennbaren oder zu vermutenden Willen des Hausrechtsinhabers

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6
Q

Einverständnis des Berechtigten

A

Eindringen (-) bei Wille des Berechtigten → wirkt tatbestandsausschließend
→ nach h. M. auch, wenn durch Täuschung erschlichen, Irrtümer irrelevant
→ mutmaßlicher Wille → mutmaßliche Einwilligung

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7
Q

Berechtigter

A

= Inhaber des Hausrechts
mehrere Berechtigte → jeder kann Einverständnis selbständig erteilen, anders wenn Anwesenheit des Dritten für Mitberechtigten unzumutbar

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8
Q

P: Räume, die Publikumsverkehr offen stehen

→ deliktische Absichten

A

generelles Einverständnis des Hausrechtsinhabers deckt grundsätzlich auch das Betreten zu widerrechtlichen oder unerwünschten Zwecken ab
Ausnahme:
- wenn äußeres Erscheinungsbild von dem sozial üblichen Rahmen abweicht
- individuelles Hausverbot ausgesprochen
→ stünde Hausrechtsinhaber selbst an der Tür, würde er nicht alle Personen mit deliktischen Absichten ausschließen, da diese i. d. R. nicht erkennbar sind → Wertung auf generelles Einverständnis zu übertragen
→ ist deliktische Absicht erkennbar, würde individueller Zutritt verweigert

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9
Q

geschütztes Rechtsgut

A

individuelles Hausrecht

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