Vermögensveruntreuung Flashcards
Welche zwei Unterschiede hat das Tatobjekt im Vergleich mit der Sachveruntreuung?
> Vermögenswerte nicht fremd, da sonst Art.138 Ziff. 1 Abs. 1, d.h:
Vermögensveruntreuung ist subsidiär
> Echtes Sonderdelikt
Was überhaupt ist das Tatobjekt?
1 + 4P
> Tatobjekt: wirtschaftlich fremdes Vermögen
Übertragung durch Treugeber oder Drittperson (d.h. mittelbar) mit Willen des Täters, u.a.:
—Vertretbare, aber nicht fremde Sachen
—nicht vertretbare Sachen bei indirekter Stellvertretung
—Forderungen, Buchgeld
—Nicht: Geschäftsvermögen von Handelsgesellschaften etc.
Was bedeutet Anvertrauen?
2P
> Anvertraut, (nur) bei vollständiger Übergabe der Verfügungsmacht durch Treugeber und Verpflichtung, sie ständig zu dessen Verfügung zu halten.
> Problemfall Darlehen?
—i.d.R. nicht anvertraut, in seltenen Ausnahmefällen Werterhal-tungspflicht des Borgers, z.B. bei gesellschaftsrechtlicher Grundlage oder eindeutig gemeinschaftlichem Zusammen-wirken.
Was ist die Tathandlung?
Täter muss Vermögenswerte unrechtmässig in seinem eigenen oder eines anderen Nutzen verwenden (BGE 98 IV 29).
Was ist das Ungeschriebene Tatbesandsmerkmal?
Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal: Vermögensschaden i.S. eines Gefährdungsschadens?
Was erfordert der subjektive Tatbestand bei der Sach- sowie der Vermögensveruntreuung?
(3P)
—Vorsatz
—Aneignungsabsicht
—(auch nur vorübergehende) Absicht der unrechtmässigen Bereicherung
Welche Qualifikation und welche Privilegierung existieren?
> Qualifikation aufgrund erhöhter Vertrauensposition.
> Privilegierung bei “Familien“-Veruntreuung.