Diebstahl Flashcards

1
Q

Welche Tatbestandsvoraussetzungen bestehen beim Diebstahl?

4P

A

— Objektiv:
– Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache

— Subjektiv:

  • Vorsatz
  • Aneignungswille
  • Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern.
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2
Q

Was bedeutet die Wegnahme?

A

Gewahrsamsbruch und Begründung neuen

(i.d.R. eigenen) Gewahrsams

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3
Q

Was bedeutet Gewahrsam?

2P

A

Gewahrsam beinhaltet

Herrschaftsmöglichkeit
und
Herrschaftswille

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4
Q

Wie kann man Gewahrsam und den zivilrechtlichen Besitz abgrenzen?

A

– sog. ,Besitzdiener‘ (Boten, Reinigungspersonal) haben keinen zivilrechtl. Besitz, jedoch strafrechtl. Gewahrsam.

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5
Q

Was erfordert die Herrschaftsmöglichkeit?

2P

A

> das Wissen, wo sich die Sache befindet und

> die Möglichkeit des Zugangs zur Sache

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6
Q

Welche Formen der Herrschaftumöglichkeit existieren?

A

– Direkte Kontrolle (etwa im öffentlichen Raum, öffentlichen Gebäuden)

– Gelockerter Gewahrsam (Fahrzeuge; kurzes Stehenlassen von Gepäck etc.)

– Gewahrsam des Ortes (‚Das Haus verliert nichts‘; kurzes Zurücklassen im Herrschaftsbereich eines Dritten)

– Mitgewahrsam und mehrstufiger (d.h. über- und untergeordneter, so z.B. Gewahrsamsdiener) Gewahrsam

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7
Q

Was ist zum Herrschaftswillen zu sagen?

4P

A

Fähigkeit der natürlichen Willensbildung, also keine Urteilsfähigkeit erforderlich (Kleinkind, Geisteskranker).

— Genereller Gewahrsamswille ausreichend.

— Der Herrschaftswille allein kann die fehlende Herrschaftsmöglichkeit nicht ersetzen.

— In dem öffentlichen Gebrauch dienenden Räumlichkeiten entsteht Gewahrsam erst mit Kenntnisnahme durch berechtigte Hausherrin

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8
Q

Welche zwei Phasen beinhaltet die Tathandlung?

A

>

  1. Gewahrsamsbruch g. den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers

>

  1. Begründung neuen Gewahrsams: — = Vollendung des Diebstahls.
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9
Q

Welche drei Theorien gibt es zur Begründung des Gewahrsams?

A

– Apprehensionstheorie: Ergreifen der Sache

– Ablationstheorie:
Fortschaffen der Sache

– Illationstheorie:
Bergen der Sache am neuen Verwahrungsort

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10
Q

Was bedeutet der Aneignunswille?

2P

A

— Dauerhafte Enteignung der Sache vom Eigentümer.

— Vorübergehende Zueignung des Täters.

(Absicht sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern)

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11
Q

Welche Spezialformen bestehen?

4P

A

> Trickdiebstahl.

> Entreissdiebstahl.

> Diebstahl im Selbstbedienungsladen.

> Diebstahl am Waren-/Geldautomaten.

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12
Q

Was sind Elemente des Gewärbsmässigen Diebstahls?

3P

A

Objektiv
- Berufsmässigkeit: Mehrfache Begehung

Subjektiv
- Absicht, ein Erwerbseinkommen zu erzielen.

  • Bereitschaft zur Begehung einer Vielzahl von Taten
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13
Q

Was begründet eine Besondere Gefährlichkeit?

3P

A

> Besondere Gefährlichkeit StGB 139 Ziff. 3

— Mitglied einer Bande

— Schusswaffe oder andere gefährliche Waffe

— Generalklausel „sonstwie gefährlich“

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14
Q

Welche zwei privilegierenden Fälle existieren?

A

Art. 139 Abs. 4: Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen nur auf Antrag.

Geringfügiges Vermöngensdelikt (Art. 172ter) nur auf Antrag.

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