Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148) Flashcards

1
Q

Wer kommt als Täter in Frage?

A

Art. 148 ist echtes Sonderdelikt – Täter ist nur der rechtmässige (=berechtigte) Karteninhaber.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Welche Anforderungen werden an den Täter gestellt?

2 + 1P

A

> Täter muss zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig sein.

> Zahlungsunfähigkeit: Überschuldung + Illiquidität.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wer ist das Tatobjekt?

3P

A

—Checkkarten (derzeit in der Schweiz keine Anbieter)

—Kreditkarten (Master, Visa, Diners, American Express)

—„Gleichartige Zahlungsinstrumente“!?

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Zu welchem Zweck muss die Karte verwendet werden?

A

Verwendung der Karte, „um“ vermögenswerte Leistungen zu erlangen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Handelt es sich um ein Erfolgsdelikt?

A

Schaden = Erfolgsdelikt, also Ja.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Welche Anforderungen werden im Subjektiven Tatbestand gestellt?
(2 + 2P)

A

> Vorsatz bzgl. aller objektiven TBmerkmale (mit Ausnahme der objektiven Strafbarkeitsbedingung); dolus eventualis ausreichend.

> Absicht
—eine vermögenswerte Leistung zu erlangen und
—den Kartenaussteller dadurch am Vermögen zu schädigen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Welche Rechtsfolge hat das Gewerbsmässige Handeln?

A

> Gewerbsmässiges Handeln  vgl. Art. 139 Ziff. 2.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly