Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148) Flashcards
Wer kommt als Täter in Frage?
Art. 148 ist echtes Sonderdelikt – Täter ist nur der rechtmässige (=berechtigte) Karteninhaber.
Welche Anforderungen werden an den Täter gestellt?
2 + 1P
> Täter muss zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig sein.
> Zahlungsunfähigkeit: Überschuldung + Illiquidität.
Wer ist das Tatobjekt?
3P
—Checkkarten (derzeit in der Schweiz keine Anbieter)
—Kreditkarten (Master, Visa, Diners, American Express)
—„Gleichartige Zahlungsinstrumente“!?
Zu welchem Zweck muss die Karte verwendet werden?
Verwendung der Karte, „um“ vermögenswerte Leistungen zu erlangen.
Handelt es sich um ein Erfolgsdelikt?
Schaden = Erfolgsdelikt, also Ja.
Welche Anforderungen werden im Subjektiven Tatbestand gestellt?
(2 + 2P)
> Vorsatz bzgl. aller objektiven TBmerkmale (mit Ausnahme der objektiven Strafbarkeitsbedingung); dolus eventualis ausreichend.
> Absicht
—eine vermögenswerte Leistung zu erlangen und
—den Kartenaussteller dadurch am Vermögen zu schädigen
Welche Rechtsfolge hat das Gewerbsmässige Handeln?
> Gewerbsmässiges Handeln vgl. Art. 139 Ziff. 2.