Strafmilderung (Art. 308) Flashcards

1
Q

Was muss getan werden, um eine Strafmilderung zu erhalten?

1 + 3P

A

Aus eigenem Antrieb berichtigen, bevor einem anderen ein Rechtsnachteil erwachsen ist.

> Berichtigung durch den Täter

> Tätige Reue nach formell vollendeter Straftat

> Freiwilligkeit der Berichtigung

> «Rechtsnachteil»
- Weite Begriffsverwendung
- Nicht nur Endentscheidung, sondern schon jede prozessuale
Massnahme
• Beispiele: Blutprobe, Hausdurchsuchung
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2
Q

Was ist die Tathandlung nach Absatz 2?

A

Falsche Äusserung tun, weil man durch die wahre Aussage sich oder seine Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

> Sog. Aussage- oder Ehrennotstand
- Art. 308 Abs. 2 geht als Spezialbestimmung der allgemeinen Regelung
des Notstands vor

> «Angehörige»
- Gemäss Art. 110 Abs. 1

> «strafrechtliche Verfolgung»
- Auch bei Fortsetzung eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens.

> Gilt sowohl bei Aussagepflicht als auch bei freiwilliger Aussage

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