Ungetreue Amtsführung (Art. 314) Flashcards

1
Q

Wer fällt in den Täterkreis?

(1 + 1P)

A

Mitglieder einer Behörde oder Beamte

> Müssen Befugnis haben, für das Gemeinwesen vertragliche Rechtsgeschäfte abzuschliessen.

  • Art. 314 ist nur anwendbar, wenn das Gemeinwesen als Subjekt des Privatrechts handelt
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2
Q

Was ist die Tathandlung?

(1 + 3P)

A

Bei einem Rechtsgeschäft die zu wahrenden öffentlichen Interessen schädigen.

> Pflichtwidriges Verhalten, das zu einer Schädigung der öffentlichen Interessen führt (= Taterfolg).

> Kann in jeder Phase der Entstehung oder des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts erfolgen.

> Schaden kann sowohl materieller als auch ideeller Natur sein.

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3
Q

Welche Anforderungen bestehen auf der subjektiven Tatseite?

(2P)

A

Vorsatz

> Wissen und Wollen bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale

> Eventualvorsatz ausreichend

Besondere Absicht

> Vorteilsabsicht: Absicht, sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen

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4
Q

Welche zwei Konkurrenzen sind denkbar?

A

> Zur Veruntreuung gemäss Art. 138

  • Echte Konkurrenz

> Zur ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158

  • Unechte Konkurrenz (Art. 314 geht vor)
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