Ungetreue Amtsführung (Art. 314) Flashcards
Wer fällt in den Täterkreis?
(1 + 1P)
Mitglieder einer Behörde oder Beamte
> Müssen Befugnis haben, für das Gemeinwesen vertragliche Rechtsgeschäfte abzuschliessen.
- Art. 314 ist nur anwendbar, wenn das Gemeinwesen als Subjekt des Privatrechts handelt
Was ist die Tathandlung?
(1 + 3P)
Bei einem Rechtsgeschäft die zu wahrenden öffentlichen Interessen schädigen.
> Pflichtwidriges Verhalten, das zu einer Schädigung der öffentlichen Interessen führt (= Taterfolg).
> Kann in jeder Phase der Entstehung oder des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts erfolgen.
> Schaden kann sowohl materieller als auch ideeller Natur sein.
Welche Anforderungen bestehen auf der subjektiven Tatseite?
(2P)
Vorsatz
> Wissen und Wollen bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale
> Eventualvorsatz ausreichend
Besondere Absicht
> Vorteilsabsicht: Absicht, sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen
Welche zwei Konkurrenzen sind denkbar?
> Zur Veruntreuung gemäss Art. 138
- Echte Konkurrenz
> Zur ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158
- Unechte Konkurrenz (Art. 314 geht vor)