Andere Delikte gegen die Verfügungsmacht Flashcards
Was setzt der Objektive Tatbestand der Sachentziehung voraus?
(3P)
> Handeln ohne Aneignungsabsicht!
> Tatobjekt
—Bewegliche Sache
—Fremd muss die entzogene Sache nicht sein
> Tathandlung
—«Entziehung»
—Dem Berechtigten muss mit der Entziehung ein erheblicher Nachteil zugefügt werden
Was setzt der Subjektive Tatbestand der Sachentziehung voraus?
(3P)
> Vorsatz bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale, auch des erheblichen Nachteils.
> Negative Voraussetzung: eine Aneignungsabsicht darf nicht bestehen
> Es wird Handeln mit oder ohne Bereicherungsabsicht (≠ Aneignungsabsicht) erfasst.
Was ist Tatobjekt und Tathandlung der unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten?
> Tatobjekt: Vermögenswerte, die dem Täter ohne seinen Willen zugekommen sind
(In der Praxis i.d.R. irrtümliche Kontengutschriften/Überweisungen).
> Tathandlung: unrechtmässige Verwendung der Vermögenswerte.
Was ist das ungeschriebene Tatbestandselement der unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten?
Vermögens-werte dürfen nicht für den Täter bestimmt gewesen sein und er darf auf sie auch keinen Rechtsanspruch besitzen!
Welche zwei Anforderungen müssen auf der Subjektiven Tatseite der unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten gegeben sein?
> Vorsatz
und, im Gesetz nicht genannt,
> Bereicherungsabsicht (BGE 126 IV 215 f.)
Was ist das Tatobjekt der Sachbeschädigung?
4P
—jede, auch unbewegliche Sache. Sachbeschädigung daher auch an Grundstücken möglich.
—Sofern an der Sache ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht –> massgebend ist hierbei das Zivilrecht.
—Der Berechtigte muss das Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht bereits ausüben; rein obligatorische Ansprüche auf dessen Übertragung genügen nicht.
—Auch der (Allein)Eigentümer kann Täter sein
Was sind die möglichen Tathandlungen der Sachbeschädigung?
3P
—Beschädigen (Art.144 Alt. 1)
—Zerstören (Art.144 Alt. 2)
—Unbrauchbarmachen (Art.144 Alt. 3)
Welche Anforderungen werden im Subjektiven Tatbestand und auf der Rechtswidrigkeitsebene der Sachbeschädigung verlangt?
> Vorsatz (dolus eventualis ausreichend)
> Mögliche Rechtfertigungsgründe beachten!
> Art. 144 Abs. 1 ist Antragsdelikt – antragsberechtigt ist der an der Sache Berechtigte, also neben dem Eigentümer z.B. auch der Mieter (BGE 121 IV 260).
Welche zwei Qualifikationen der Sachbeschädigung sind denkbar?
> Sachbeschädigung im Zuge einer öffentlichen Zusammenrottung (Art.144 Abs. 2) –> von Amtes wegen verfolgt.
> Sachbeschädigung mit grossem Schaden (Art.144 Abs. 3) wird von Amts wegen verfolgt –> ob ein Schaden als gross zu bewerten ist, ist vom Einzelfall abhängig.