Begünstigung (Art. 305) Flashcards

1
Q

Welche vier Punkte sind bei: “Jemanden der Strafverfolgung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug einer der in den Artikeln 59–61, 63 und 64 vorgesehenen Massnahmen entziehen.” vorausgesetzt?

A

> Schutzobjekt

  • «Strafverfolgung»

Alle prozessualen Massnahmen, die auf die Aufklärung einer Tat und der Täterschaft zielen.

Sog. Verfolgungsbegünstigung

  • «Straf- und Massnahmenvollzug»

Alle im StGB vorgesehenen Strafen

Freiheitsentziehende Massnahmen des Erwachsenenstrafrechts

Sog. Vollstreckungsbegünstigung

> «entziehen»
- Handlung, die den Täter wenigstens vorübergehend tatsächlich der

Verfolgung oder dem Vollzug entzieht (BGE 117 IV 472 ff.)

> Selbstbegünstigung ist straflos

  • Bundesgericht: Die straflose Selbstbegünstigung findet ihre Grenze grundsätzlich auch am Tatbestand der Hinderung einer Amtshandlung

v BGE 133 IV 97:Wer in der Absicht, sich der Strafverfolgung zu entziehen, eine Polizeikontrolle vereitelt, ohne in den Gang einer hinreichend konkreten Amtshandlung einzugreifen, macht sich nicht nach Art. 286 StGB strafbar (E. 6)

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2
Q

Wie verhält es sich mit der Begünstigung nahestehender Personen?

(3P)

A

> Täter steht in einer so nahen Beziehung zum Begünstigten, dass sein Verhalten entschuldbar ist.

> Verwandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen sowie Abhängigkeitsverhältnisse.

> Rechtsfolge: Schuldspruch aber möglicher Verzicht oder Milderung der Strafe.

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3
Q

Welche Anforderungen werden an den Vorsatz gestellt?

(2P)

A

> Wissen und Wollen bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale

> Eventualvorsatz ausreichend

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4
Q

Welche Konkurrenzen bestehen?

(5P)

A

> Wenn Begünstigung in der Verübung einer weiteren Straftat besteht (bspw. Eliminationsmord)

  • Echte Konkurrenz

> Zur Hehlerei gemäss Art. 160

  • Echte Konkurrenz

> Zur Hinderung einer Amtshandlung gemäss Art. 286

  • Unechte Konkurrenz

> Zur Gewalt und Drohung gegen Beamte gemäss Art. 285
- Echte Konkurrenz (Art. 285 schützt neben der ungehinderten Durchführung der Strafrechtspflege noch weitere Rechtsgüter)

> Zur falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 und zur Irreführung der Rechtspflege gemäss Art. 304.

  • Echte Konkurrenz (Art. 303 und 304 schützen neben der ungehinderten Durchführung der Strafrechtspflege noch weitere Rechtsgüter)
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