Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst (Art. 222) Flashcards

1
Q

Was ist die Tathandlung?

5P

A

Tathandlung: Fahrlässig Feuersbrunst verursachen

> Vgl. «Feuersbrunst» bei der vorsätzlichen Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1)

> «fahrlässig»
− Durch pflichtwidrig unvorsichtiges Verhalten
− Spezialgesetzliche Regelungen: Verhaltens- und Kontrollpflichten in zahlreichen Erlassen konkretisiert
− Bei Fehlen spezialgesetzlicher Regelungen: Allgemeiner Sorgfaltsmassstab von Art. 12 Abs. 3

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2
Q

Was ist der Taterfolg?

A

Schädigung eines anderen oder Herbeiführung einer Gemeingefahr.

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3
Q

Was wirkt Qualifizierend?

A

Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringen

> Vgl. vorsätzliche Brandstiftung Art. 221 Abs. 2

> De facto keine eigenständige Bedeutung von Art. 222 Abs. 2.

> Dieselbe Strafdrohung wie in Art. 222 Abs. 1 − Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

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