Raub Art. 140 Flashcards
Der Raub ist eine Kombination welcher beiden Tatbestände?
> Kombination eines Diebstahls mit einer qualifizierten Nötigung.
> Zusammengesetztes zweiaktiges Delikt
Welche zwei Rechtsgüter werden geschützt?
Vermögen (primär) und persön-liche Freiheit.
Welche zwei Arten von Raub gibt es?
— „Klassischer“ bzw. „einfacher“ Raub (Ziff. 1 Abs. 1): Qualifizierte Nötigung soll Diebstahl ermöglichen.
— Räuberischer Diebstahl (Ziff. 1 Abs. 2): Qualifizierte Nötigung dient der Sicherung der Beute.
Welche zwei Tatbestandsvoraussetzungen werden beim Grundtatbestand objektiv Vorausgesetzt?
- Nötigungsmittel bzw. Nötigungshandlung
- Diebstahl = Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache
Welche drei Tatbestandsvoraussetzungen werden auf der Subjektiven Seite des Grundtatbestands vorausgesetzt?
–Vorsatz
–Aneignungswille = zur Aneignung
–Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern
Welche drei Nötigungsmittel sind beim Grundtatbestand denkbar?
> „Gewalt gegen eine Person“ (Abgrenzung zum Entreissdiebstahl: BGE 133 IV 207 (oder)
> „Androhung gegenwärtiger Gefahr“ (oder)
> „zum Widerstand unfähig machen“
Was ist die Tathandlung des Grundtatbestands?
> Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache.
Welche Anforderungen werden an den Vorsatz gestellt (beide Begehungsarten)?
(3P)
> Eventualvorsatz genügt
Der Vorsatz muss sich auch auf den deliktsspezifischen Zusammenhang zw. Nötigungshandlung und Wegnahme beziehen (nicht wenn jmd. sich selbst sinnlos betrinkt: BGE 101 IV 156)
—einfacher Raub: Nötigung, um einen Diebstahl zu begehen.
—räuberischer Diebstahl: Nötigung, um die gestohlene Sache behalten zu können (dolus directus 1. Grades; wird i.d.R. vermutet, wenn Täter nach Drohung bzw. Gewaltanwendung mit Beute flieht (BSK-Niggli/Riedo, Art. 140 N 56).
Was kann einen Raub zu einem Qualifizierten Raub machen?
5P
> Stufenfolge sich erhöhender Gefährlichkeit: Versuchter qualifiz. Raub beim Überschreiten des qualifiz. Delikts, BGE 120 IV 115 f.
> Mitführen einer Schusswaffe oder einer anderen gefährlichen Waffe Art. 140 Ziff. 2
> Mitgliedschaft in einer Bande Art. 140 Ziff. 3 Abs. 2
vgl. die qualifizierten Formen des Diebstahls
> Besondere Gefährlichkeit Art. 140 Ziff. 3 Abs. 3
> Lebensgefahr, schwere Körperverletzung und grausame Behandlung Art. 140 Ziff. 4
Welche Konkurrenzen bestehen?
5P
> Art. 140 konsumiert Art. 139, 180, 181 (letztere nicht zu prüfen)
> Raubmord: grds. echte Konkurrenz zw. Art. 112/111 und Art. 140 Ziff. 1 (vgl. BSK-Niggli/Riedo, Art. 140 N 152, 179 f.)
> Ebenfalls echte Konkurrenz mit fahrlässiger Tötung (Art. 117) oder fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2)
> Tätlichkeiten sowie vorsätzliche und fahrlässige einfache Körperverletzungen werden konsumiert
> Sofern in engem zeitlichen Zusammenhang wird auch eine mit dem Raub verbundene Freiheitsberaubung gem. Art. 183 konsumiert (BGE 98 IV 314; 129 IV 63 f.)