Entziehung und Beschränkung von Daten II Flashcards
1
Q
Welche Besonderheiten hat die Datenbeschädigung im Allgemeinen?
(2P)
A
> Es kommt nicht darauf an, ob der Täter Datenberechtigter ist oder nicht
> sog. gemeines Delikt, welches von jedermann begangen werden kann
2
Q
Was ist das Angriffsobjekt der Datenbeschädigung?
2P
A
—Elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten.
—fremd (umstritten, da „fremd“ im Wortlaut nicht ausdrücklich erwähnt).
3
Q
Welche drei alternativen Tathandlungen der Datenbeschädigung existieren?
A
> drei alternative Tathandlungen:
—Datenveränderung
—Löschen von Daten
—Unbrauchbarmachen von Daten
4
Q
Welche Anforderungen an den Vorsatz stellt die Datenbeschädigung?
A
Der dolus eventualis ist ausreichend?