Entziehung und Beschränkung von Daten II Flashcards

1
Q

Welche Besonderheiten hat die Datenbeschädigung im Allgemeinen?
(2P)

A

> Es kommt nicht darauf an, ob der Täter Datenberechtigter ist oder nicht

> sog. gemeines Delikt, welches von jedermann begangen werden kann

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2
Q

Was ist das Angriffsobjekt der Datenbeschädigung?

2P

A

—Elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten.

—fremd (umstritten, da „fremd“ im Wortlaut nicht ausdrücklich erwähnt).

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3
Q

Welche drei alternativen Tathandlungen der Datenbeschädigung existieren?

A

> drei alternative Tathandlungen:

—Datenveränderung
—Löschen von Daten
—Unbrauchbarmachen von Daten

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4
Q

Welche Anforderungen an den Vorsatz stellt die Datenbeschädigung?

A

Der dolus eventualis ist ausreichend?

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