Erschleichen einer Leistung (Art. 150) Flashcards

1
Q

Welche Fälle werden vom Tatbestand erfasst?

4P

A

Erfasst werden Fälle, in denen eine nur gegen Entgelt erhältliche Dienstleistung

—ohne dass eine Person durch motivierende Einwirkung zu einer Vermögensdisposition veranlasst wird,
—ohne Schädigung (ausser dem entgangenen Entgelt)
—und ggf. ohne Bereicherungsabsicht erschlichen wird
—nicht abschliessend

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2
Q

Welche Fälle werden nicht erfasst?

3P

A

> Sachleistungen nicht erfasst: i.d.R. Art. 139 (z.B. Automatendiebstahl); ggf. auch Art. 147

> Nur beim Erschleichen einer Dienstleistung: Umgehung technischer oder menschlicher Kontrolle – blosse Inanspruchnahme genügt nicht (BGE 117 IV 450: Schwarzfahren!)

> Nur Dienstleistung, die gegen Entgelt erbracht und grösserem Publikum angeboten wird.

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3
Q

Welche Anforderungen bestehen im Subjektiven Tatbestand?

2P

A

> Vorsatz (dolus eventualis ausreichend)

>Keine Bereicherungsabsicht erforderlich

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