Geringfügige Vermögensdelikte (Art. 172ter) Flashcards
Was hat die privilegierende Form der Bagatelldelikte für eine Folge?
(1 + 3P)
> privilegierende Norm für „Bagatelldelikte“
> Nur Busse angedrohtÜbertretungen
— Versuch und Gehilfenschaft deshalb nicht strafbar (Art.105 Abs.2)
— Abs. 2: Ausschluss bei gewissen qualif. TB — Ausschluss durch Auslegung bei gewissen
Delikten/Deliktskategorien
Welche Anforderungen machen ein Vermögensdelikt geringfügig?
— Bei Sachen mit einem Marktwert bzw. mit einem objektiv bestimmbaren Wert soll dieser allein ausschlaggebend sein –> der Grenzwert für die Geringfügigkeit liegt hier gem. BGer bei 300.- CHF
— Bei anderen Sachen ist der Wert derselben für das Opfer im konkreten Fall ausschlaggebend.
— Beute und Schaden sind zu addieren.
Welche drei Voraussetzungen bestehen?
> Geringfügigkeit
> Vorsatz muss sich auf den geringen Vermögenswert
oder Schaden beziehen.
> Sonderproblem: Irrtumskonstellationen