Computerbetrug Flashcards

1
Q

Welche Voraussetzungen werden an die Einwirkung im objektiven Tatbestand gestellt?
(4P)

A

> Unrichtige, unvollständige, unbefugte oder vergleichbare Einwirkung (z.B. Konsol- und Hardwaremanipulation).

> Unrichtig: Entstehen eines inhaltlich unzutreffenden Bildes.

> Unvollständig: lückenhafte Eingabe bzw. teilweise Verhinderung des Übermittlungsvorgangs.

> Unbefugt: Person, die mit verbotener Eigenmacht handelt (z.B. bei Diebstahl) – nicht bei vertragswidriger Verwendung.

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2
Q

Welche weiteren Voraussetzungen beinhaltet der objektive Tatbestand?

A

> Vermögensverschiebung

– Der Vermögensbegriff entspricht dem des Betrugs –> vgl. Art.146: Verminderung zu Lasten des Betroffenen bei Vermehrung auf Seiten des Täters.

> Variante: Vermögensverschiebung „unmittelbar danach verdeckt“

– Verhinderung der ordnungsgemässen Belastung (Nähe zum Sicherungsbetrug nach Aneignungsdelikt)

> Vermögensschaden

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3
Q

Welche Voraussetzungen werden im subjektiven Tatbestand gestellt?

A

> Vorsatz bzgl. aller objektiven TB-Merkmale
und

> unrechtmässige Bereicherungsabsicht  vgl. Betrug

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4
Q

Welche Rechtsfolge hat die Gewärbsmässigkeit?

A

vgl. Art. 139 Ziff. 2

—Rechtsfolge: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen

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