Computerbetrug Flashcards
Welche Voraussetzungen werden an die Einwirkung im objektiven Tatbestand gestellt?
(4P)
> Unrichtige, unvollständige, unbefugte oder vergleichbare Einwirkung (z.B. Konsol- und Hardwaremanipulation).
> Unrichtig: Entstehen eines inhaltlich unzutreffenden Bildes.
> Unvollständig: lückenhafte Eingabe bzw. teilweise Verhinderung des Übermittlungsvorgangs.
> Unbefugt: Person, die mit verbotener Eigenmacht handelt (z.B. bei Diebstahl) – nicht bei vertragswidriger Verwendung.
Welche weiteren Voraussetzungen beinhaltet der objektive Tatbestand?
> Vermögensverschiebung
– Der Vermögensbegriff entspricht dem des Betrugs –> vgl. Art.146: Verminderung zu Lasten des Betroffenen bei Vermehrung auf Seiten des Täters.
> Variante: Vermögensverschiebung „unmittelbar danach verdeckt“
– Verhinderung der ordnungsgemässen Belastung (Nähe zum Sicherungsbetrug nach Aneignungsdelikt)
> Vermögensschaden
Welche Voraussetzungen werden im subjektiven Tatbestand gestellt?
> Vorsatz bzgl. aller objektiven TB-Merkmale
und
> unrechtmässige Bereicherungsabsicht vgl. Betrug
Welche Rechtsfolge hat die Gewärbsmässigkeit?
vgl. Art. 139 Ziff. 2
—Rechtsfolge: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen