Amtsanmassung (Art. 287) Flashcards
Was ist die Tathandlung?
(1 + 3P)
Sich die Ausübung eines Amtes oder militärische Befehlsgewalt anmassen.
> Blosses Vorspiegeln, Beamter zu sein, reicht nicht aus - Täter muss eine Amtshandlung vornehmen.
> Täter kann auch ein Beamter sein, der über seine Amtsbefugnisse hinaus Amtshandlungen vornimmt.
> Hinsichtlich der Anmassung militärischer Befehlsgewalt gilt Art. 287 nur für Zivilpersonen.
- Für Militärpersonen gilt Art. 69 MStG
Welche Anforderungen bestehen auf der Subjektiven Tatseite?
(2P)
Vorsatz
> Wissen und Wollen bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale
> Eventualvorsatz ausreichend
Rechtswidrige Absicht
> Gerichtet auf ein rechtswidriges Handlungsziel
x: Nicht gegeben bei Verfolgung eines positiven Handlungsziels
• Beispiel: Verhinderung einer Straftat
Welche Konkurrenzen bestehen?
(4P)
- *> Zum Betrug gemäss Art. 146**
- Echte Konkurrenz (unterschiedliche Rechtsgüter)
- *> Zur Nötigung gemäss Art. 181**
- Echte Konkurrenz (unterschiedliche Rechtsgüter)
> Zur Freiheitsberaubung und zur Geiselnahme gemäss Art. 185
- Echte Konkurrenz (unterschiedliche Rechtsgüter)
> Zur Urkundenfälschung gemäss Art. 251 und zur Fälschung von Ausweisen gemäss Art. 252
- Echte Konkurrenz (unterschiedliche Rechtsgüter)