Urkundenfälschung Flashcards

1
Q

Welche zwei Rechtsgüter werden geschützt?

5P

A

> Schutz von Treu und Glauben im Rechtsverkehr.

> Vertrauen in die Echtheit und Wahrheit von Erklärungen in Form von Urkunden im Rechtsverkehr.

  • «Rechtsverkehr»
    • Rechtlich relevantes Zusammenwirken von zwei oder mehr Personen in einem allgemeinen Sinn.
  • «Echtheit»
    • Dokument ist von demjenigen verfasst worden, der aus dem Dokument als sein Aussteller hervorgeht -

«Wahrheit».
• Inhalt eines Dokuments stimmt mit den Tatsachen überein-

> Kollektives Rechtsgut

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2
Q

Welche vier Schutzrichtungen existieren allgemein?

A
  1. Echtheitsschutz
  2. Wahrheitsschutz
  3. Bestandesschutz
  4. Missbrauchsschutz
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3
Q

Welche drei Urkundentypen existieren?

A

> Private bzw. allgemeine Urkunden (Art. 110 Abs. 4)

  1. Schrifturkunden
  2. Beweiszeichen
  3. Computerurkunde (Aufzeichnung auf Bild- und Datenträger)

> Öffentliche Urkunden (Art. 110 Abs. 5)
- Praktisch ohne Bedeutung

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4
Q

Welche drei Merkmale muss eine Urkunde aufweisen, welche Funktionen haben diese?

A

1) Verkörperung einer menschlichen Gedankenerklärung.(Perpetuierungsfunktion)
2) Erkennbarkeit des Ausstellers (Garantiefunktion)
3) Zum Beweis einer Tatsache von rechtlicher Bedeutung bestimmtund geeignet.(Beweisfunktion)

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5
Q

Was bedeutet “Verkörperung?”

1 + 3P

A

Schriftlich und dauerhaft auf einem festen Träger.

• Verbindung zwischen Schriftzeichen und Unterlage.

• Substantiell fester Träger: Material beliebiger Art (Papier, Holz,
Steinplatte etc.)

  • Art der Herstellung irrelevant (Handschrift, Computerausdruck etc.)
  • Art der Schrift und Sprache irrelevant: Vorausgesetzt ist visuelle Lesbarkeit oder taktile Lesbarkeit (Blindenschrift)
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6
Q

Was ist eine menschliche Gedankenerklärung?

2 + 1P

A
  • Gedanken werden nach aussen kundgetan und sind an Dritte gerichtet.
  • Inhalt muss sich unter Berücksichtigung der Verkehrssitte aus dem Schriftstück selbst ergeben.
  • Keine «menschliche Gedankenerklärung»
    • Automatische Aufzeichnung
    • Foto; ausser evtl. als zusammengesetzte Urkunde in Kombination mit Angaben zu einer Person
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7
Q

Welche Funktion hat die Erkennbarkeit des Ausstellers?

5P

A

> Garantiefunktion

> Das Schriftstück muss den Anschein erwecken, eine bestimmte Person bekenne sich zu ihm als sein Aussteller.

  • Abgrenzung: Anonyme Schriftstücke sind keine Urkunden.

> In der Regel durch Unterschrift

  • Identität des Ausstellers kann auch im Text selbst angegeben werden.
  • Abkürzungen gemäss Verkehrssitte zulässig.
  • Nennung des Ausstellers entbehrlich, wenn für den Empfänger aus der Urkunde selbst der Eindruck entsteht, dass die Erklärung von einer bestimmten konkreten Person stammt
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8
Q

Was bedeutet “Tatsache von rechtlicher Bedeutung”?

2P

A
  • Abstrakte Definition des Bundesgerichts:
    • Tatsache, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatsachen die Entstehung, Veränderung, Aufhebung, oder Feststellung eines Rechtes bewirkt (BGE 113 IV 77 E.3a)

• Indizien, die den Schluss auf rechtserhebliche Tatsachen zulassen, und Hilfstatsachen, die für die Beurteilung des Wertes oder der Beweiskraft eines Beweismittels relevant sind (102 IV 29 E.2a)

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9
Q

Was bedeutet “zum Beweis bestimmt”?

A
  • Subjektives Kriterium
  • Wille des Ausstellers oder einer anderen Person, ein Beweismittel zu schaffen oder es als Beweismittel zu benutzen.
  • Bundesgericht
    • Kann sich unmittelbar aus dem Gesetz oder aus dem Sinn bzw.
    der Natur des Schriftstücks ergeben
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10
Q

Was ist eine Absichts- was eine Zufallsurkunde?

A
  • Absichtsurkunde

• Schriftstück, das zu Beweiszwecken erstellt wird

  • Zufallsurkunde
    • Beweisbestimmung durch Verwendung des ursprünglich nicht zu Beweiszwecken erstellten Schriftstücks
    • Beispiel: Liebesbrief
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