Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) Flashcards

1
Q

Wie wird die unrechtmässige Aneignung von anderen Tatbeständen abgegrenzt?
(2P)

A
  1. Im Vergleich zu Art. 139 und Art. 140 Gewahrsamsbruch.

2. Im Vergleich zu Art. 138 fehlt Verletzung der Treuepflichten.

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2
Q

Was ist das Tatobjekt?

A

Fremde, bewegliche Sache.

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3
Q

Was ist die Tathandlung?

A

Manifestation der Aneignung.

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4
Q

Welche vier Anwendungsfälle bestehen nach Ziff. 1?

A

> Irrtümliche Ansichnahme mit späterer Aneignung.

> Gebrauchsanmassung mit späterer Aneignung.

> Sache bereits im Gewahrsam des Täters aber nicht anvertraut.

> Sache mit Aufhebung des bisherigen Gewahrsams kurz dem Täter übergeben.

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5
Q

Welche drei Voraussetzungen werden an den subjektiven Tatbestand gestellt?

A
  1. Vorsatz
  2. Aneignungswille
  3. Unrechtmässige Bereicherungsabsicht
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6
Q

Für welche Fälle erhält man eine Privilegierung nach Ziff. 2?
(4P)

A
  1. Zugekommene Sache
  2. Gefundene Sachen
  3. Ohne Bereicherungsabsicht
  4. Unrechtmässige Aneignung gem. Ziff. 1 zulasten von Angehörigen und Familiengenossen.
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