Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) Flashcards
1
Q
Wie wird die unrechtmässige Aneignung von anderen Tatbeständen abgegrenzt?
(2P)
A
- Im Vergleich zu Art. 139 und Art. 140 Gewahrsamsbruch.
2. Im Vergleich zu Art. 138 fehlt Verletzung der Treuepflichten.
2
Q
Was ist das Tatobjekt?
A
Fremde, bewegliche Sache.
3
Q
Was ist die Tathandlung?
A
Manifestation der Aneignung.
4
Q
Welche vier Anwendungsfälle bestehen nach Ziff. 1?
A
> Irrtümliche Ansichnahme mit späterer Aneignung.
> Gebrauchsanmassung mit späterer Aneignung.
> Sache bereits im Gewahrsam des Täters aber nicht anvertraut.
> Sache mit Aufhebung des bisherigen Gewahrsams kurz dem Täter übergeben.
5
Q
Welche drei Voraussetzungen werden an den subjektiven Tatbestand gestellt?
A
- Vorsatz
- Aneignungswille
- Unrechtmässige Bereicherungsabsicht
6
Q
Für welche Fälle erhält man eine Privilegierung nach Ziff. 2?
(4P)
A
- Zugekommene Sache
- Gefundene Sachen
- Ohne Bereicherungsabsicht
- Unrechtmässige Aneignung gem. Ziff. 1 zulasten von Angehörigen und Familiengenossen.