Gebührenüberforderung (Art. 313) Flashcards

1
Q

Wer fällt unter den Täterkreis?

A

Beamte

> Echtes Sonderdelikt
- Behördenmitglieder gehören nicht zum Täterkreis

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2
Q

Was ist die Tathandlung?

A

Taxen, Gebühren oder Vergütungen erheben, die nicht geschuldet werden oder die gesetzlichen Ansätze überschreiten

> Missbrauch durch finanzielle Ausbeutung

> Täter muss durch Täuschung beim Opfer den Irrtum hervorrufen

> «Taxen, Gebühren oder Vergütungen»

  • Materielle Leistungen (Abgaben), die an den Staat entrichtet werden müssen.

> «erheben»
- Tatsächliches Einziehen (nicht bereits das Verlangen von Gebühren)

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3
Q

Welche Anforderungen werden auf der subjektiven Tatseite aufgestellt?

(2P)

A

Vorsatz

> Wissen und Wollen bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale

> Eventualvorsatz ausreichend

Besondere Absicht

> Private Bereicherungsabsicht aus Gewinnsucht

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4
Q

Welche zwei Konkurrenzen sind denkbar?

A

> Zum Betrug gemäss Art. 146

  • Echte Konkurrenz
  • *> Zum Amtsmissbrauch gemäss Art. 312**
  • Unechte Konkurrenz (Art. 313 tritt als subsidiärer Tatbestand zurück)
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