Gebührenüberforderung (Art. 313) Flashcards
Wer fällt unter den Täterkreis?
Beamte
> Echtes Sonderdelikt
- Behördenmitglieder gehören nicht zum Täterkreis
Was ist die Tathandlung?
Taxen, Gebühren oder Vergütungen erheben, die nicht geschuldet werden oder die gesetzlichen Ansätze überschreiten
> Missbrauch durch finanzielle Ausbeutung
> Täter muss durch Täuschung beim Opfer den Irrtum hervorrufen
> «Taxen, Gebühren oder Vergütungen»
- Materielle Leistungen (Abgaben), die an den Staat entrichtet werden müssen.
> «erheben»
- Tatsächliches Einziehen (nicht bereits das Verlangen von Gebühren)
Welche Anforderungen werden auf der subjektiven Tatseite aufgestellt?
(2P)
Vorsatz
> Wissen und Wollen bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale
> Eventualvorsatz ausreichend
Besondere Absicht
> Private Bereicherungsabsicht aus Gewinnsucht
Welche zwei Konkurrenzen sind denkbar?
> Zum Betrug gemäss Art. 146
- Echte Konkurrenz
- *> Zum Amtsmissbrauch gemäss Art. 312**
- Unechte Konkurrenz (Art. 313 tritt als subsidiärer Tatbestand zurück)