Falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1) Flashcards
Was ist die der Tatbestand von Variante 1?
(1 + 3P)
Einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigen.
> Direkte falsche Anschuldigung
> «Nichtschuldigen»
- Die beschuldigte Person hat die Straftat nicht begangen
- Übertreibungen machen eine Beschuldigung noch nicht falsch - Bestimmte oder zumindest bestimmbare Person.
- Sonst kommt gegebenenfalls eine Irreführung der Rechtspflege gemäss Art. 304 in Betracht.
> «Behörde»
- Muss nicht für die Strafverfolgung zuständig zu sein
• Verpflichtung der unzuständigen Behörde, die Anzeige an die zuständige Behörde weiterzuleiten
Was ist der Tatbestand von Variante 2?
(4P)
In anderer Weise arglistige Veranstaltungen treffen
> Indirekte falsche Anschuldigung
> Implizite Kommunikation
> «arglistige Veranstaltungen»
- Entsprechend den Machenschaften beim Betrug
• Beispiel: Konstruktion falscher Indizien oder Spuren
Welche Anforderungen werden auf der subjektiven Tatseite gestellt?
(2P)
Vorsatz
> Direkter Vorsatz
- Sicheres Wissen, dass die angeschuldigte Person unschuldig ist.
- Hält der Täter es bloss für möglich, dass die angeschuldigte Person unschuldig ist, kommt üble Nachrede gemäss Art. 173 in Betracht.
Absicht
> Gegen den betroffenen Nichtschuldigen eine Strafverfolgung herbeiführen.
In welchem Verhältnis steht der Tatbestand zur Verleumdung?
(2P)
> Wenn der Täter die falsche Anschuldigung einzig gegenüber der Behörde äussert: Unechte Konkurrenz.
> Wenn der Täter die Beschuldigung auch gegenüber privaten Drittpersonen äussert: Echte Konkurrenz.