§ 270 Flashcards
1
Q
Funktion
A
kein eigener Tatbestand, sondern eine Gleichstellungsregel
-> Die Regelung wird in solchen Fällen bedeutsam, in denen eine Datenverarbeitungsanlage selbsttätig (also selbst unmittelbar programmgesteuert) rechtlich disponiert (Parallele zu § 263 a -> Auffangfunktion)
2
Q
Beispiel
A
Eine abtelefonierte Telefonkarte enthält die Angabe, dass das Guthaben “null” beträgt. Mit dem (unberechtigten) Wiederaufladen werden beweiserhebliche Daten verändert (§269). Da nach der Gleichstellungsklausel des § 270 der Täuschung im Rechtsverkehr gleichgestellt ist, ist § 269 I Alt.2 erfüllt.