§ 145 II Nr.2 StGB Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigungen von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln Flashcards
1
Q
II Nr. 2
A
die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtung oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt verändert oder unbrauchbar macht wird bestraft.
2
Q
Feuerlöscher?
A
+ aber wenn der Eigentümer nicht zum Aufstellen des Geräts verpflichtet ist darf er es grds. wieder straflos entfernen.