§ 250 StGB Raubqualifikation Flashcards
schwere Gesundheitsschädigung
bei Eintritt einer langwierigen ernsten Krankheit einer Ernsthaften Störung der körperlichen Funktionen oder einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit für längere Zeit
Verwendung
Einsatz als Verletzungs Gefährdungsmittel aber auch als Mittel zur Drohung mit Gewalt (vorausgesetzt dass im Falle der Realisierung der Drohung die Gefahr einer erheblichen Verletzung entstünde)
Problem: Ist die Verwirklichung des § 250 II auch noch nach Vollendung des Grunddelikts möglich?
BGH: + bis Beendigung möglich zumindest solange die Handlungen noch von Zueignungsabsicht getragen sind.
dafür: erhöte Gefahr des ein gefährliches Werkzeug verwendenden Räubers auch noch nach Vollendung solange er sich weitere Sachen zueignen will.
dagegen: Für Phasen nach Vollendung hat Gesetzgeber § 252 geschaffen. Dessen Vorraussetzungen (insbesondere Besitzerhaltungsabsicht) dürfen nicht unterlaufen werden
Zeitpunkt der Beendigung der Tat ist zu unklar -> stark Einzelfallabhängig (Bestimmthesgebot) für den Täter kaum vorherseebar
h.L. -
dafür: Wortlaut “bei der Tat bezieht sich auf § 249 daher kommt es auf dessen TBmerkmale an: alles was sich nach Wegnahme unter Einsatz qual.. Nötigungsmittel passiert ist nicht mehr “bei “ der Tat
Beisichführen
Jemand führt eine Waffe bei sich wenn er sich ihr ohne Schwierigkeiten und nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann.
-> Muss bei dem Täter oder einem sonstigen Beteiligten erfüllt sein.
Waffe
jeder Gebrauchsfertige Gegenstand der seiner Natur nach dazu bestimmt ist einem Menschendurch mechanische oder körperliche Wirkung körperlich zu verletzen.
körperlich schwere Misshandlung
schwerer Eingriff in die körperliche Integrität, also mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder mit erheblichen Schmerzen verbunden ist