§186 Flashcards
Funktion
bestraft wird die Ermöglichung fremder Missachtung
-> Schutz des vermuteten Geltungswertes der betroffenen Person da Unwahrheit der Äußerung nicht feststehen muss
Aufbau
Ob. TB
1) Kundgabe eigener Miss- Nicht oder Geringachtung durch
- Behauptung oder Verbreitung ehrenrühriger Tatsachen
2) in Beziehung auf einen anderen
3) Kundgabeerfolg
Su. TB
Objektive Bedingung der Strafbarkeit: Tatsache nicht erweislich wahr
RW: §193
Behaupten
ist die Schilderung der Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr, unabhängig davon ob sie selbst wahrgenommen wurde
-> Rhetorische Fragen und Verdächtigungen einschränkende Zusätze “ich glaube” sind unerheblich
Verbreiten
ist die Weitergabe der Tatsache als fremdes Wissen
- > Weitergabe einer fremden Tatsachenäußerung
- > auch + bei Weitergabe an bloß einzelnen Dritten
- > auch + bei Gerücht als Gerücht
- >
- falls Dritter Tatsache schon kannte und durch Mitteilung auch keine Zweifel zerstreut wurden
Was passiert wenn eine Äußerung sowohl Tatsachen als auch Werturteile enthält?
-> Es kommt darauf an welches Element nach dem Sinn und Gesamtkontext überwiegt. die tatsächlichen und wertenden Bestandteile dürfen nicht isoliert betrachtet werden wenn dadurch ihr Sinn verfälscht wird-> Im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes muss im Zweifel von einer Meinung ausgegangen werden
Bsp:
-> Betritt K nach einem ihn ärgernden Kauf das Geschäft wieder und bezeichnet laut alle als „Betrüger‟, liegt nur ein (zu § 185 führendes) Werturteil vor, sofern K sinngemäß auf die zu hohen Preise Bezug nimmt, dagegen eine (zu § 186 führende) Tatsachenbehauptung, falls K bewusste Täuschungen z. B. über vorhandene Mängel in den Raum stellt
.
Ehrenrührig
Tatsache muss eine Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung ausdrücken.