§ 269 StGB Flashcards

1
Q

Geschütztes Rechtsgut

A

269 schützt in Übereinstimmung mit §§
267 und 268 die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechts- und Beweisverkehrs, was den Umgang mit beweiserheblichen Daten anbelangt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Anwendungsbereich

A

Die Norm wurde eingeführt um computerbezogene Strafbarkeitslücken im Bereich der Urkundendelikte zu schließen.
Die Vorschrift will die Lücke schließen, die § 267 dadurch schafft, dass die Perpetuierungsfunktion der Urkunde eine visuelle Wahrnehmbarkeit der Erklärung vorraussetzt (Die Gedankenerklärung muss ferner verkörpert sein, dh. sie muss eine hinreichend feste Verbindung mit einem körperlichen Gegenstand aufweisen und auch visuell erfassbar sein. Die bloße Einsehbarkeit etwa über einen Bildschirm genügt für dieses Perpetuierungserfordernis nicht. -> Elektronisch gespeicherte Daten wie Emails besitzen keine Urkundenqualität)

z.B. bei Veränderung einer eingescannten Datei.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Daten

A

Daten sind alle codierten und codierbaren Informationen , die entweder bereits elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder in entsprechender Weise gespeichert werden sollen (diesbezüglich weiter als §202aII -> im Unterschied zu § 202a kommt es bei § 269 auf ihre bereits vorherige Speicherung nicht an.)
z.B. Emails
Daten müssen alle Funktionen einer Urkunde (Beweis, Garantie, und Perpetuierungsfunktion) erfüllen, wobei die stoffliche Fixierung durch die Speicherung ersetzt wird. -> In der Fallbearbeitung stellt man sich am besten vor, dass die fraglichen Daten ausgedruckt und damit visuell wahrnehmbar verkörpert wären. Wenn für diesen unterstellten Fall eine Modalität des § 267I zu bejahen wäre, ist auch eine entsprechende Modalität des § 269 I erfüllt.

  • > Daran fehlt es z.B. bei einer Scan Datei: die Scan Datei ist deutlich als bloßes Abbild des Orginals erkennbar-> sie entspricht einer digitalen Kopie. (Einer erkennbaren Kopie fehlt es an einer eigenständigen Gedankenerklärung, sie lässt nicht ihren Aussteller erkennen. Wenn somit einer stofflich fixierten Kopie die Urkundseigenschaft fehlt ist auch die Beweiserheblichkeit der digitalen Kopie zu verneinen. (Anders wäre dass bei einem digitalen Original: elektronischer Kontoauszug.
  • > Ein bloßes bearbeiten einer Scan Datei wird nicht vom Tatbestand umfasst.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Speicherung von Daten und Wahrnehmung als unechte Urkunde

A

Die Daten werden gespeichert wenn sie zum Zweck der weiteren Verarbeitung erfasst, aufgenommen oder aufbewahrt werden
-> z.B. Versenden von Pishing Emails,
wenn Pdf Dateien mit Textprotokollen und Messberichten für Dieselpartikelfilter verändert und gespeichert werden, um sie ggü. den Mitarbeitern des TÜV zu verwenden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Konkurrenzen

A

Tateinheit möglich mit § 263, 263 a, 266, 274, 303, 303a

str. Verhältnis von § 267 und 269 zueinander
- Tateinheit
- aufgrund Ergänzungs und Auffangfunktion tritt 269 zurück

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Tathandlungen: speichern

A

entspricht herstellen und verändern bei § 267

Beispiele: Übertragen von gesammelten und gespeicherten Kontendaten auf Codekarten-Blankette ; Ein Kurierfahrer unterzeichnet auf einem digitalen Lesegerät eine Empfangsbescheinigung mit dem Namen des Empfängers, ohne das für diesen bestimmte Paket ausgeliefert zu haben. (OLG Köln NStZ 2014,276); Ein LKW-Fahrer benutzt um Lenkzeitüberschreitungen zu verschleiern, eine fremde Fahrerkarte; §269I1. Var. erfüllt richtigerweise ebenfalls, wer auf einer Internetplattform wie eBay ein Mitgliedskonto unter einem falschen Namen anmeldet.
-> Auch das unbefugte Abheben von Geld am Bankautomaten mit einer fremden oder gefälschten Codekarte stellt ein Fall des § 269I1.Var. dar. In diesen Fällen ersetzt die Eingabe der Geheimzahl die klassische Legitimation durch die Unterschrift. Da das Kreditinstitut Zahlungen nur aufgrund einer Weisung des berechtigten Karteninhabers leisten darf (§ 675u BGB) sieht der Rechtsverkehr den Inhaber auch als Urheber der - von ihm in Wirklichkeit nicht herrührenden gespeicherten Kontenbewegung an. Folglich wird über den Austeller getäuscht. -> Bei der Benutzung eines Bankautomaten erklärt der Kunde nämlich quasi zur Niederschrift durch den angeschlossenen Computer, von seinem Konto einen bestimmten Betrag abgehoben und damit die Voraussetzungen für eine entsprechende Belastung seines Kontos geschaffen zu haben.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Erfüllt Phishing den Tatbestand?

A

Differenzierung zwischen Phishing-Mail und Online Banking mit Überweisungsvorgang
-> Bezüglich der Email lässt sich die Beweiserheblichkeit damit begründen, dass der Anschein eines Handelns im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erweckt wird (Bewusstsein, dass ein anderer durch die Erklärung zu einem rechtserheblichen Verhalten (Überlassung der Kontodaten?)
Bei der Garantiefunktion ist zu unterscheiden: Da sie einen individualisierbaren Aussteller voraussetzt, genügt dafür eine letztlich anonyme Absenderangabe wie etwa “sparkasse.de” nicht, wohl aber die konkrete Angabe “sparkasse-stadtx.de”. -> Nur im zweiten Fall kann §269I1.Var. erfüllt werden.

-> Hinsichtlich des Online-Bankings bezieht die überweisende Bank ihre Legitimation zu Überweisung aus der - die übliche schriftliche Abwicklung ersetzenden - Verwendung der Zugangsdaten des Kontoinhabers. Demzufolge erscheint der Kontoinhaber als Auftraggeber und überweisende Person. Da dies nicht stimmt ist eine Identitätstäuschung und somit § 269I1. Var. zu bejahen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Tathandlung: verändern

bsp

A
  • > Pendant zu verfälschen
    bsp: Wiederaufladen einer abtelefonierten Telefonkarte; Ändern der Kontonummer auf Magnetstreifen einer gültigen Giro/Mastercard; Eingabe einer unberechtigten Gutschrift in den Computer
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Tathandlung gebaraucht

A

-> Pendant zu gebrauchen einer unechten Urkunde

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Steuerschuldner A hat einen korrekten Steuerbescheid mit einer Steuerschuld über 1000€ erhalten. Als A bei dem zuständigen Finanzbeamten F vorspricht und wegen der hohen Schuld jammert, bekommt F Mitleid und sagt er wolle sehen was sich machen lasse; jedenfalls solle A vor weiteren Mahnungen nicht bezahlen .

a) Nachdem A gegangen ist gibt F in den Computer den Befehl “bezahlt” ein so dass die ansonsten automatisch erfolgende Mahnung unterbleibt.
b) F manipuliert mit Computerbefehlen die gespeicherten Daten so, dass nur eine Steuerschuld von 500 € ausgewiesen wird und demzufolge die automatische Mahnung in dieser Höhe erfolgt.

  • > Abwandlung: Im Fall 1 tippt Steuerschuldner A, als F vorübergehend sein Dienstzimmer verlässt
    a) den Befehl “bezahlt”
    b) die mindernden Manipulationen in den Computer ein.
A
  • Im Fall 1a) kommt § 269I1 Var. in Betracht. Fraglich ist ob eine Identitätstäuschung über den Aussteller (Finanzamt) vorliegt. Da F zuständig ist und insoweit das Finanzamt vertritt, gilt seine falsche Eingabe als Erklärung des Finanzamtes. Es liegt ein Paralelfall zur schriftlichen Lüge vor, so dass §269I1.Var. entfällt. -> aber § 263aI2.Var.
  • Im Fall 1 b gelangt man zu § 269I2. Var. und der Frage ob auch der Aussteller verfälschen kann. Dies ist mit der hM zu bejahen, da das Finanzamt, vertreten durch F mit der Bekanntgabe des Bescheids die Dispositionsbefugnis verloren hat. F macht sich nach § 269I2. Var. strafbar. Mit § 263aI2.Var. besteht Tateinheit, während die §§ 274I Nr.2, 303aI zurücktreten.

Abwandlung a): A täuscht über das beweiserheblichen Datums “bezahlt” über die Identität des Ausstellers; daher würde im Falle der visuellen Verkörperung der manipulierten Daten eine unechte Urkunde vorliegen. A erfüllt § 269 I1.Var (in Tateinheit mit § 263aI2. Var.)

Abwandlung b): A gibt den beweiserheblichen Daten eine andere Beweisrichtung und verwirklicht so § 269I2Var; hinsichtlich der §263a, 274, 303a entspricht die strafrechtliche Behandlung des A der des F im Fall 1b.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly