Stellvertretung Flashcards
Ist eine Rechtsscheinvollmacht, speziell eine Duldungsvollmacht, anfechtbar?
M1: Anfechtung (+)
Rechtsscheinvollmacht ist wie eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht zu behandeln
Konkludente VM ist anfechtbar, warum dann nicht die DuldungsVM, wenn diese doch fast mit der konkludenten übereinstimmt?
M2 (hM): Anfechtung (-)
Nur Rechtsschein und keine WE
Welche Möglichkeiten hat der Vollmachtgeber, wenn er eine Vollmacht anfechten will, bei deren Erteilung er sich geirrt hat?
- Anfechtung der WE des Stellvertreters u. damit des Vertrags
- Anfechtung der Vollmacht
Wenn der Vertetene die Vollmacht des Stellvertreters anficht und damit den Vertrag, welche Probleme ergeben sich dabei?
- Problem hinsichtlich des Anfechtungsgrundes: 166 I stellt keinen Grund dar, da nach dem Worlaut nur Irrtum des Vertretenen entscheidend ist. Auch 166 II greift nicht, da sich der Wortlaut sich nicht auf Willensmängel bezieht.
- Wenn 166 II vom Wortlaut her nicht passt, dann mglw. eine analoge Anwendung?
Was spricht für bzw. gegen eine analoge Anwendung des 166 II bei einer Anfechtung der Willenserklärung des Stellvertreters?
M1: Analoge Anwendung ist möglich, mit der planwidrigen Regelungslücke daraus bestehend, dass die Möglichkeit des Irrtums des Vertretenen nicht geregelt ist.
M2: Analoge Anwendung nicht möglich, da der Wortlaut des 166 II einfach nicht auf Willensmängel bezieht und 166 I sich bereits systematisch auf Willensmängel bezieht, sodass davon auszugehen ist, dass keine planwidrigrige Regelungslücke des Gesetzesgebers besteht.
Warum ist ein Anfechtung der Vollmacht selbst möglich/ nicht möglich?
M1: Anfechtung ist nicht möglich, da es sich um eine bereits ausgeübte VM handelt, welche damit zum Schutz des Vertragspartners und des Vertreters nicht mehr anfechtbar ist
M2: Anfechtung ist noch und muss auch möglich sein. Vertragspartner und Vertreter sind durch 122 I, II u. cic ausreichend geschützt.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Duldungsvollmacht vorliegen?
- Rechtsscheinträger: Auftreten eines Vertreters, der keine Vertretungsmacht hat
- Rechtsschein zurechenbar gesetzt: Kenntnis des vermeintlichen Geschäftsherrn vom Vertreterhandeln und bewusstes Nichteinschreiten (=Duldung)
- Gutgläubigkeit des Dritten
- Kausalität: Geschäftspartner handeln im Vertrauen auf den Rechtsschein
Welche Voraussetzungen müssen für eine Anscheinsvollmacht vorliegen?
- Rechtsscheinträger
- Rechtsschein zurechenbar gesetzt
- Gutgläubigkeit des Dritten
- Kausalität: Geschäftspartner handelt im Vertrauen auf den Rechtsschein
- Rechtsfolge
Wann ist man Rechtsscheinträger einer Anscheinsvollmacht?
Wenn ein Vertreter ohne Vertretungsmacht in gewisser Häufigkeit und Dauer auftritt, wodurch der Anschein der Kenntnis und Billigung des Vertreterhandelns von dem vermeintlichen Geschäftsherrn
Wann ist der Rechtsschein bei einer Anscheinsvollmacht zurechenbar gesetzt?
Wenn der Geschäftsherr das Vertreterhandeln nicht kannte, es aber bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können und damit den Rechtsschein vermeiden können.
Was ist die Rechtsfolge der Anscheinsvollmacht?
Umstritten, ob eine Anscheinsvollmacht zu einer vertraglichen Erfüllungshaftung führt.
Was ist das Prüfungsschema des 179 I?
- Wirksamer Vertragsschluss des Scheinvertreters
- Keine Genehmigung durch den (vermeintlich) Vertetenen, 177, 184 I
- Positive Kenntnis des Vertreters vom Fehlen der Vertretungsmacht
- Kein Ausschluss, 179 III
- Rechtsfolge: Erfüllung o. SEA statt der Leistung
Wann liegt bei einem Handeln unter fremden Namen eine Namenstäuschung vor?
Wenn der Geschäftspartner den Vertrag mit der handelnden Person schließen will, wobei ihm die Identität des Handelnden dabei gleichgültig ist
Wann liegt bei einem Handeln unter fremden Namen eine Identitätstäuschung vor?
Wenn der Geschäftsgegner den Vertrag gerade mit dem Namensträger schließen möchte und die Identität deswegen entscheidend für den Vertragsschluss ist.
Was ist die Rechtsfolge eines Handeln unter fremden Namen im Rahmen einer Namenstäuschung bzw. sind die 164ff anwendbar?
Die 164ff sind in dem Fall nicht anwendbar, es liegt eine Eigenverpflichtung des Handelnden Vertreters vor
Was ist die Rechtsfolge des Handeln unter fremden Namen im Rahmen einer Identitätstäuschung, bzw, sind die 164ff anwendbar?
Ja, die 164ff. sind anwendbar, jedoch analog, sodass die Rechtsfolge eine möglicherweise wirksame Stellvertretung ist
Führt eine Anscheinsvollmacht zu einer vertraglichen Erfüllungshaftung?
M1: Erfüllungshaftung des Vertretenen
(+) Systematik: Vergleichbar mit den 170ff geregelten Fällen der Rechtsscheinhaftung
M2: Es kommt zu keiner Erfüllungshaftung
(+) Schutz des vermeintlich Vertretenen
(+) Lediglich Fahrlässigkeit bzgl. der Überwachung des eigenen Geschäftskreises sollte und kann keine vertragliche Erfüllungshaftung bewirken
Ist es für einen potentiellen Vertragspartner auf Ebay relevant, mit welcher Person er den Vertrag schließt?
Ja, da die auf Ebay abrufbaren Daten zur Person die einzig verfügbaren sind, anhand derer der Vertragspartner habhaft gemacht werden kann
Wenn keine gesetzliche, rechtsgeschätliche Vollmacht, Duldungsvollmacht oder Anscheinsvollmacht gegeben ist, kann sich noch woraus eine Zurechnung ergeben, wenn ein fremder Ebay-Account genutzt wird?
Aus einer Rechtsscheinhaftung
Was sind die zwei Grundpositionen hinsichtlich der Rechtsscheinhaftung bei der Nutzung eines Ebay-Account?
- M1 (hL): Es ist eine Rechtsscheinhaftung unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- M2 (BGH): Eine Rechtsscheinhaftung ist grds. nicht anzunehmen.
Warum ist nach der hL eine Rechtsscheinhaftung möglich?
(+) Ein pw-geschütztes Konto, welches nur vom Inhaber nutzbar ist, begründet einen Rechtsschein
(+) Es kann, wie bei einer VM-Urkunde nach 172, bei einem pw-geschützten Konto, berechtigterweise darauf geschlossen werden und vertraut werden, dass der Handelnde tatsächlich autorisiert ist
Was sind die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Rechtsscheinhaftung nach der hL?
Es muss dem Vertrenenen zurechenbar sein, er muss den Zugang also verschuldet haben
Warum ist nach dem BGH eine Rechtscheinhaftung grds. nicht anzunehmen?
(+) Rechtsscheinhaftung setzt Rechtsscheinträger voraus, auf den der Geschäftsgegner legitimerweise sein Vertrauen stützt
(+) Zugangsdaten kommt zwar eine Identifikationsfunktion zu, aber angesichts der vielen Möglichkeiten, doch an diese Daten zu kommen (Phishing, spoofing, etc.), kann nicht zuverlässig geschlossen werden, dass unter einem registrierten Mitgliedsnamen ausschließlcih dessen tatsächlicher Inhaber auftritt
Wonach bestimmt sich die Wirkungsdauer der Vollmacht?
Nach 168 S. 1 nach dem ihr zugrunde liegenden Rechtsverhältnis
Angenommen, die Vollmacht eines Arbeitnehmers wurde nach Außen kundgetan, der Arbeitnehmer dann gekündigt. Ist die Vollmacht dann automatisch beendet, oder besteht sie fort?
Sie könnte nach 171 fortbestehen, wenn die Vollmacht nicht auf dem selben Weg widerrufen wurde, wie sie bekanntgegeben wurde