§§ 677ff. - Geschäftsführung ohne Auftrag Flashcards

1
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine echte, berechtigte GoA nach § 677?

A
  1. Objektiv fremdes Rechtsgeschäft
  2. Fremdgeschäftsführungswille
  3. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
  4. Im Interesse und Willen des Geschäfftsherrn (Berechtigungsgrund)
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2
Q

Wann liegt eine echte unberechtigte GoA vor nach § 678?

A

Wenn der Geschäftsführer gegen den Willen des Geschäftsherrn handelt (also ohne Punkt 4 im Schema)

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3
Q

Kann die GoA dingliche Ansprüche blockieren?

A

Ja, da sich aus der GoA ein Rückbehaltungsanspruch des Geschäftsführers ergeben kann.

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4
Q

Welche Formen des fremden Geschäfts gibt es?

A
  1. Objektiv fremde Geschäft
  2. Subjektiv fremde Geschäft
  3. Auch-fremde Geschäft
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5
Q

Was ist die Definition des Fremdgeschäftsführungswillen?

A

Das Bewusstsein und der Wille des Geschäftsführers, eine Angelegenheit, die eigentlich der Sorge eines anderen obliegt, weil sie zu dessen Rechtskreis gehört, für diesen zu besorgen.

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6
Q

Liegt ein FGW bei Geschäftsführungen durch die öffentliche Hand vor?

zB beim Funkenflugfall - Feuerwehr löscht Feuer für Bahn

A

Strittig, aber hM sagt nein

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7
Q

Was ist ein Auftrag?

A

Jeder verpflichtende Vertrag

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8
Q

Was ist eine sonstige Berechtigung?

A

Jede gesetzlich eingeräumte Befugnis, die Geschäfte eines anderen zu besorgen

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9
Q

Kann die berechtigte GoA auch gegenüber einem geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähugen Geschäftsherrn erfolgen?

A

Ja

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10
Q

Was ist die Besonderheit, wenn nicht der Geschäftsherr, sondern der Geschäftsführer geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähug ist?

A

Der Geschäftsführer ist dann nach 682 haftungsprivilegiert

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11
Q

Welche Pflichten hat der Geschäftsführer ggü. dem Geschäftsherrn bei einer echten berechtigten GoA?

A
  1. Ausführungspflicht, 677
  2. Anzeigepflicht, 681
  3. Auskunfts-/ Rechenschaftspflicht, 681 S. 2, 666
  4. Herausgabepflicht, 667 iVm 681 S. 2
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12
Q

Was passiert, wenn der Geschäftsführer bei der Geschäftsführung einen Schaden erleidet?

A

hM: Es sind ihm die Schäden zu ersetzen, die Folge der typischen und erkennbaren Gefahrenlage der Geschäftsbesorgung sind

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13
Q

Wann sollte die GoA auf jeden Fall angesprochen werden?

A
  1. Bei nichtigen Verträgen
  2. Bei Selbstaufopferung im Straßenverkehr, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde
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14
Q

Was hat der Geschäftsherr für Ansprüche ggn. den Geschäftsführer bei der echten berechtigten GoA?

A
  1. Schadensersatz
  2. Herausgabeansprüche
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15
Q

Wie wird die echte unberechtigte GoA nach 678 geprüft?

A
  1. Objektiv fremdes Rechtsgeschäft
  2. Fremdgeschäftsführungswille
  3. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
  4. Fehlender Berechtigungsgrund (Gegen den Willen des Geschäftsherrn)
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16
Q

Wann mangelt es am Willen des Geschäftsherrn, also wann mangelt es an einem Berechtigungsgrund bei der echten unberechtigten GoA?

A

Wenn die Geschäftsübernahme im Widerspruch zum Willen des Geschäftsherrn steht, sofern die Übernahme überhaupt nicht, oder nicht in der vom Geschäftsführer vorgesehenen WEise dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entspricht

Voraussetzungen des 683 dürfen nicht vorliegen

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17
Q

Was sind die Ansprüche des Geschäftsherrn gegen den Geschäftsführer im Fall einer echten unberechtigten GoA?

A

M1: 677, 681 sind nicht anwendbar, die Ansprüche ergeben sich aus 823ff und 812ff.

M2 (hM): 677, 681 sind anwendbar, da der unberechtigte GF sonst besser stehen würde, als der berechtigte, sodass der GH folgende Ansprüche hat:
1. Anzeigeanspruch
2. Herausgabe des Erlangten
3. Rechenschaftslegung
4. Schadensersatzansprüche

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18
Q

Ergibt sich aus 678 ein selbstständiger Schadensersatzanspruch und falls ja, wann?

A

Ja und er ergibt sich, wenn der GF hätte erkennen müssen, dass die Geschäftsübernahme mit dem Willen des Geschäftsherrn im Widerspruch steht

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19
Q

Wie ist der selbstständige SEA aus 678 zu prüfen?

A
  1. Geschäftsübernahme entspricht nicht dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des GH
  2. GF muss sich bewusst über den ihm bekannten Willen des GH hinweggesetzt oder infolge einer Fehleinschätzung nicht auf den entgegenstehenden Willen geschlossen haben (Übernahmeverschulden)
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20
Q

Ist der Anspruch aus 678 verschuldensabhängig?

A

Nein, ist Verschuldensunabhängig

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21
Q

Wann liegt eine irrtümliche GoA nach 687 I vor?

A

Wenn der GF ohne das Bewusstsein handelt, dass es sich um ein fremdes Geschäft handelt und sich auch darüber irrt.

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22
Q

Was ist ein Geschäft?

A

Jedes rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Handeln im Sinne eines willensgesteuerten Tuns, wobei bloßes Unterlassen oder Dulden nicht genügt.

23
Q

Wenn der Geschäftsherr minderjährig ist, auf wessen Willen kommt es dann an beim Berechtigungsgrund?

A

Auf den tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Eltern

24
Q

Aus welchen Normen ergibt es sich, dass man den Willen der Eltern bei einem Minderjährigen annehmen muss?

A
  1. 683 S. 1 (Wille ist relevant)
  2. 2, 106 (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
  3. 166 (Zurechnung vom Willen)
  4. 1626 I 1, 1629 I 1 (Zurechnung des Willens der Eltern)
25
Q

Wenn die Vermögenseinbuße nach 670 nicht freiwillig (Also ein Schaden vorliegt) ist, kann dann die GoA direkt angewandt werden?

A

Nein, da eine Vermögenseinbuße freiwillig sein muss, deswegen muss eine analoge Anwendung der GoA in Betracht gezogen werden.

26
Q

Warum ist eine Analogie des 670 möglich?

A
  1. Planwidrige Regelungslücke (+), es wurde übersehen, dass der 670 nur auf freiwillige Vermögenseinbußen bezogen ist und es wurde kein Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers ggn. den Geschäftsherr in der GoA normiert
  2. Vergleichbare Interessenslage (+) tangiert ja nicht direkt den Geschäftsherrn
27
Q

Wann handelt es sich um eine irrtümliche GoA?

A

Bei der unbewussten/ unbeabsichtigten Besorgung eines fremden Geschäfts aks eigenes.

28
Q

Wann handelt es sich um eine angemaßte GoA?

A

Bei der bewussten Besorgung eines fremden Geschäfts als eigenes.

29
Q

Wie ist das Prüfungsschema der angemaßten GoA?

A
  1. Besorgung eines objektiv fremden Geschäfts
  2. Eigengeschäftsführungswille
  3. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
  4. Kenntnis von der Fremdheit des Geschäfts
30
Q

Was ist der Eigengeschäftsführungswille?

A

Die Geschäftsführung ausschließlich zum eigenen Vorteil

31
Q

Was bedeutet “Kenntnis von der Fremdheit des Geschäfts”?

A

Das der GF um die Fremdheit des Geschäfts weiß

Fremdgeschäftsführungsbewusstsein

32
Q

Welche Ansprüche ergeben sich für den Geschäftsherrn bei einer angemaßten GoA?

A
  1. Schadensersatz, 687 II 1, 678
  2. Herausgabe des aus dem Geschäft erlangten, 687 II 1, 681, 667
  3. Auskunft und REchnungslegung, 687 II 1, 681, 666
  4. Schadensersatz 823ff
  5. Herausgabe des aus dem Geschäft erlangten, 812ff.
33
Q

Welche Ansprüche ergeben sich für den Geschäftsherrn bei einer angemaßten GoA?

A

Anspruch auf Aufwendungsersatz, 687 II 2, 684, 818 (nach den Grundsätzen des Verwaltungsrechts)

34
Q

Stellt die Selbstaufopferung im Straßenverkehr ein fremdes Geschäft dar?

A

M1 (BGH): Nein, der Geschäftsführer führt ein reines eigenes Geschäft, wenn er sich eigenen Schadensersatzpflichten ausgesetzt sähe. Wenn er sich keinen hypothetischen SEA ausgesetzt sieht, dann stellt seine Aufopferung allerdings ein fremdes Geschäft dar.

M2 (Grainer): Ja, da man, auch wenn eine Schadensersatzpflicht bestünde, nicht davon ausgehen kann, dass der GF nur eigennützige Gründe verfolgt und man den Menschen ein grundlegendes altruistisches Denken zugeben sollte.

35
Q

Folgt man bei einem Selbstaufopferungsfall der Meinung des BGH, wie verfährt man dann weiter mit der Prüfung?

A

Man prüft, ob dem GH Schadensersatzansprüche gegen den GF zustehen.

Zu Erinnerung: A reißt sein Lenkrad rum um den M nicht zu treffen und parkt sein Auto in einer Laterne. Angenommen er hätte den M und nicht die Laterne getroffen, welche Ansprüche hätte der M dann gegen A und würden diese dann auch durchgehen? Man prüft dann inzident unter “Fremdheit des Geschäfts” die SEA des M.

36
Q

Was wird in 638 S. 1 geregelt?

A

Das objektive Interesse des GH an der Ausführung und der diesbezüglich erforderliche (mutmaßliche) Wille

37
Q

Ist der Wille eines Selbstmörders beachtlich beim Punkt der GoA, ob das fremde Geschäft im Willen des GH stattfand?

A

M1: (-), da Verstoß gegen sittliche Pflicht; 679 analog
M2: (-), 104 Nr. 2, 105 analog
M3: (+), verbot ei er sittlichen Wertung

38
Q

Beauftragt der Eigentümer eines Parkplatzes ein Abschleppunternehmen ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug zu entfernen und tritt ihm die Forderung gegen den Abgeschleppten B, an wen leistet der Abgeschleppte, wenn er die Gebühren begleicht?

A

An den Eigentümer des Parkplatzes

39
Q

Was ist kein Geschäft?

A

Jede nicht willensgetragene reflexartige Handlung

40
Q

Wann ist ein Geschäft kein fremdes Geschäft?

A

Wenn der Geschäftsführer nur ein eigenes Interesse bei der Geschäftsführung verfolgt.

41
Q

Was ist ein objektiv fremdes Geschäft?

A

Wenn es schon nach äußerlichen Kriterien dem Interessenkreis des GH zuzuordnen ist.

42
Q

Was ist ein subjektiv fremdes Geschäft?

A

Ein Geschäft, welches nach außen hin ein eigenes oder neutrales Geschäft zu sein scheint, der GF allerdings im Innenverhältnis das Geschäft dem Interessenkreis des GH zuordnet.

43
Q

Was ist ein auch fremdes Geschäft?

A

Wenn die Handlung des GF nicht nur, aber primär, in den Interessenkreis des GH fällt, aber (zumindest sekundär) auch in den Interessenkreis des GF selbst.

44
Q

Wenn eine Handlung grundsätzlich dem objektiven Interesse entspricht, indiziert das auch welchen Willen?

A

Den mutmaßlichen

45
Q

Kann aus 1 StVG die Pflicht abgeleitet werden, sich im Straßenverkehr selbst aufzuopfern?

Ist unter GoA und nicht Deliktsrecht, da relevant für die Frage ob kein Auftrag vorlag (mglw. gesetzlicher Auftrag)

A

Nein, lediglich die Pflicht zur Rücksichtsnahme

46
Q

Greifen die Regeln der GoA auch, wenn der GF einem Dritten zur Besorgung verpflichtet ist?

A

M1: Nein
Derjenige, der in Erfüllung einer übernommenen Verpflichtung handelt, hat keinen für die GoA erforderlichen Fremdgeschäftsführungswillen.

M2: Ja (hM)
GoA ist in diesen Fällen auch, aber unter bestimmten Voraussetzungen, möglich.

47
Q

Was sind die bestimmten Voraussetzungen, die nach der hM erfüllt sein müssen, damit die Regeln der GoA auch greifen, wenn der GF einem Dritten zur Besorgung verpflichtet ist?

A

Der GF handelt nicht nur in Hinblick auf die Erfüllung der Drittpflicht, sondern auch im Hinblick auf den GF.

48
Q

Was spricht für die herrschende Meinung hinsichtlich des Streits, ob die Regeln der GoA auch greifen, wenn der GF einem Dritten zur Besorgung verpflichtet ist?

A

(+) Wortlaut des 677 -> “von ihm”/ “ihm gegenüber”: Es ist anzunehmen, dass nur die dem GH ggü. bestehende Legitimation oder Verpflichtung Ausschlusswirkung hat, nicht dagegen eine solche, die der GF ggü. einem Dritten besitzt.

(-) Einschränkend: Wenn zwischen GF und Dritten ein VzD vorliegt, der die Rechte und Pflichten des GF und insb. die Frage des Entgelts regelt. Dann ist eine Anwendung der 677ff ausgeschlossen.

49
Q

Ist über die tatsächlich entstandene Vermögenseinbuße hinaus eine Vergütung geschuldet im Fall einer GoA?

A

Nur, wenn das Handeln des GF zu dessen beruflicher Tätigkeit gehört und von ihm gewöhnlich nur gegen Entgelt gewährt wird.

50
Q

Steht der Anspruch auf tatsächlich entstandene Vermögenseinbuße der Rechtsgedanke des 1877 II entgegen?

GoA

A

Nein, er lässt sich sogar auf diesen stützen, da ähnliches für den Aufwendungsersatz eines Vormundes geregelt ist.

51
Q

Liegt die Beseitigung einer Besitzbeeinträchtigung im öffentlichen Interesse nach 679?

A

M1: Öffentliches Interesse besteht
Es wird gegen objektives Recht verstoßen, wodurch die öffentliche Sicherheit gestört wird.

M2: Öffentliches Interesse besteht/ besteht nicht
679 setzt ein über das allgemeine öffentliche Interesse hinausgehendes, besonderes öffentliches Interesse voraus, das für jeden Einzelfall gesondert zu prüfen ist.

52
Q

Für welche Meinung sollte man sich beim Streit entscheiden, ob die Beseitigung einer Besitzbeeinträchtigung im öffentlichen Interesse nach 679 liegt?

A

Für die zweite Meinung (Abwägung nach Einzelfall)
(+) Annahme jede Inanspruchnahme fremden Besitzes oder Eigentums löse ein gesteigertes öffentliches Interesse an der Beseitigung der Störung aus, überzeugt nicht
(+) Privatrechtliche Beseitigungspflichten nach 861, 862, 1004 liegen grds. nicht im öffentlichen, sondern vielmehr allein im individuellen Interesse des konkret Betroffenen.

53
Q

Wäre ein gesteigertes öffentliches Interesse anzunehmen, wenn jemand eine Feuerwehrzufahrt zuparkt?

A

Ja, da dann auch konkret öffentliche Interessen, also Interessen der Allgemeinheit betriffen sind, da es durch das Versperren zumindest zu einer abstrakten Gefahr für das Leben und die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen kommt.