Mobiliarsachenrecht Flashcards

1
Q

Warum ist grundsätzlich kein Delikts- und Bereicherungsrecht zu prüfen, wenn der Besitzer redlich ist?

A

Sie werden in 993 I Hs. 2 ausgeschlossen.

Natürlich gibt es da auch Ausnahmen.

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2
Q

Was regelt das Sachenrecht dem Grunde nach?

A

Es regelt, welche Sachen welcher Person zustehen und welche Befugnisse diese Person an der Sache hat.

Es kommt somit zu einer rechtlichen Zuordnung von Sachen zu Personen und die daraus folgenden Rechtspositionen.

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3
Q

In welche zwei Abschnitte wird das Sachenrecht nochmal unterteilt?

A
  1. Mobiliarsachenrecht (jede bewegliche Sache)
  2. Immobiliarsachenrecht (jede unbewegliche Sache; Immobilien)
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4
Q

Was ist der Oberbegriff für alle Rechtsobjekte?

A

Gegenstände

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5
Q

Wann ist ein Gegenstand körperlich?

A

Wenn er greifbar ist

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6
Q

Wann ist eine Sache beweglich?

A

Wenn sie ihre räumliche Lage verändern kann bzw. die räumliche Lage verändert werden kann

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7
Q

Sind Tiere Sachen?

A

Nein

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8
Q

Welche Vorschriften sind auf Tiere anzuwenden?

A

Die für Sachen geltenden Vorschriften gem. 90a S. 1 BGB, soweit dies mit dem Wesen und dem Schutz vereinbar ist

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9
Q

Können abgetrennte Körperteile Eigentumsobjekte sein? Und falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

A

Ja, 953ff. analog

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10
Q

Sind Personen Sachen?

A

Nein

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11
Q

Sind Rechte, geistige Werke Sachen?

A

Nein

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12
Q

Was ist aber, wenn das geistige Werk zB in einem Manuskript verkörpert ist?

A

Dann finden auf den Inhalt Urheber- oder Patentrecht anwendung, auf das Papier selbst dann Sachenrecht

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13
Q

Was sind vertretbare Sachen?

A

Bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen, § 91

Bsp.: Lebensmittel

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14
Q

Warum sind Sachen vertretbar?

A

Weil sie unbegrenzt ersetzt werden können.

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15
Q

Was ist eine unvertretbare Sache?

A

Jede Sache, die eben nicht unbegrenzt ersetzt werden kann und nicht nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt wird.

Dazu gehören zB Unikate, wie ein Original Van Gogh

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16
Q

Was sind wesentliche Bestandteile einer Sache?

A

Bestandteile, die von der Sache nicht getrennt werden können, ohne dass sie oder die Hauptsache zerstört oder wesentlich verändert werden.

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17
Q

Was ist Zubehör?

A

Nichtwesentliche, bewegliche Bestandteile, die dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dienen sill und zu ihr in einer räumlichen Beziehung stehen, 97 BGB

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18
Q

In welchem Paragraphen sind Nutzungen legaldefiniert?

A

100

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19
Q

In welchem Paragraphen sind Früchte legaldefiniert?

A

99

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20
Q

Was sind Sach- und Rechtsfrüchte?

A
  1. Sachfrüchte: Äpfel, Birnen, etc. (Alles “tatsächliche”)
  2. Rechtsfrüchte: zB Zinsen einer Forderung
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21
Q

Wann handelt es sich um einen Gebrauchsvorteile?

A

Insbesondere bei gegenstädnlich nicht fassbaren Vorteilen, die der Gebrauch einer Sache bietet; zB Bewohnen einer Wohnung, Benutzung Kfz

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22
Q

Was muss bei der Nutzung unbedingt erhalten bleiben?

A

Die Muttersache

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23
Q

Was ist die Muttersache?

A

Die Sache, als der die Nutzungen gezogen werden (Henne, die die Eier legt > Eier = Nutzung der Sache)

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24
Q

Nenne drei Fälle, die keine Nutzung iSd 100 darstellen!

A
  1. Verbrauch
  2. Verarbeitung
  3. Veräußerung
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25
Was versteht man unter Eigentum und wo ist es geregelt?
Das absolute Herrschaftsrecht über eine Sache. Es wirkt gegen jedermann und ist in 903 geregelt.
26
Was versteht man unter Besitz und wo ist er geregelt?
Besitz ist die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft über eine Sache. Ist in 854 geregelt.
27
Was sind beschränkt dingliche Rechte?
zB: Nutzungsrechte, Verwertungsrechte, Erwerbsrechte
28
Was begründen dingliche Ansprüche und was genau nicht? ## Footnote Nenne Beispielhafte Ansprüche
Sie verwirklichen dingliches Recht, begründen allerdings kein Schuldverhältnis! ## Footnote Herausgabeansprüche, 861, 985; Beseitigungs-/ Unterlassungsansprüche 1004
29
Was begründen Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen im Sachenrecht? | Nenne eine Beispielsnorm
Rechtsansprüche bei Eingriffen in dingliche Rechte | 987 - Nutzungen nach Rehtshängigkeit
30
Was besagt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?
Der schuldrechtliche Vertrag ist unabhängig vom dinglichen Vertrag.
31
Was bedeutet der Typenzwang im Sachenrecht?
Man darf Sachen nur nach den Vorschriften des Sachenrechts übereignen.
32
Was sind die drei Herausgabeansprüche im Sachenrecht?
1. 861 2. 985 3. 1007
33
Was ist das Prüfungsschema des 985?
1. Eigentümer 2. Besitzer 3. Kein Recht zum Besitz 4. Rechtsfolge
34
Was ist das Prüfungsschema des 929?
1. Rechtgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts 2. Einigung 3. Übertragung durch Eigentümer
35
Was ist das Prüfungsschema des 932?
1. Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts 2. Rechtsscheintatbestand des Besitzers (Veräußerer als Nichtberechtigter) 3. Gutgläubigkeit des Erwerbers 4. Kein Abhandenkommen der Sache, 935
36
Wo ist der gutgläubige Erwerb geregelt?
932
37
Was kann nicht Gegenstand eigener Rechte sein?
Wesentliche Bestandteile
38
Welche Prinzipien beherrschen das Sachenrecht?
1. Typenzwang 2. Publizitätsgrundsatz 3. Bestimmtheitsgrundsatz 4. Spezialitätsgrundsatz 5. Trennungs- und Abstraktionsprinzip
39
Was besagt der Typenzwang?
Er besagt die Beschränkung, auf die im Gesetz geregelten dinglichen Rechte in ihrer dort vorgesehenen Ausgestaltung. Neue dingliche Rechte können von den Parteien nicht geschaffen werden. ## Footnote "Man muss mit dem klarkommen, was im Gesetz geregelt ist"
40
Was besagt der Publizitätsgrundsatz?
Das Bestehen konkreter dinglicher Rechte muss erkennbar sein.
41
Was besagt der Bestimmtheitsgrundsatz?
Die Vereinbarung der Parteien muss inhaltlich bestimmt getroffen werden.
42
Was besagt der Spezialitätengrundsatz?
Dingliche Rechts können nur an einzelnen Sachen, nicht an Sachgesamtheiten begründet werden
43
Was besagt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?
Trennungsprinzip: Schuldrechtlicher Vertrag ist getrennt vom dinglichen Vertrag Abstaktionsprinzip: Wirkung des schuldrechtlichen Vertrags ist unabhängig von der Wirkung des dinglichen Vertrags
44
Was ist der Zweck des Typenzwangs?
Die Sicherung der Rechtsklarheit
45
Welche Freiheit bleibt beim Typenzwang bestehen und welche nicht?
Es bleibt die Abschlussfreiheit bestehen, jedoch nicht die inhaltliche Gestaltungsfreiheit
46
Sind gesetzliche oder richterrechtliche Neubildungen im Sachenrecht denn möglich?
Ja
47
Sind das Anwartschaftsrecht und das Treuhandeigentum gewohnheitsrechtlich anerkannte Institute?
Ja
48
Die dingliche Zuordnung muss nach außen für jedermann erkennbar, also "publik" sein. Wodurch geschieht das?
Durch Publizitätsmittel
49
Was ist ein Publizitätsmittel bei Rechten an beweglichen Sachen?
Der Besitz
50
Was ist ein Publizitätsmittel bei Rechten an Grundstücken?
Die Eintragung im Grundbuch
51
Haben Publizitätsmittel eine Vermutungswirkung?
Ja, es wird vermutet, dass derjenige, der in seiner Person den Publizitätstatbestand erfüllt und somit nach außen als Berechtigter erscheint, auch tatsächlich Inhaber des jeweiligen dinglichen Rechts ist.
52
Wo wird der Bestimmtheitsgrundsatz bei der Prüfung des 929 eingebaut?
Im Rahmen der dinglichen Einigung
53
Kann Sacheigentum an einem Unternehmen als solches bestehen?
Nein, Eigentum iSd 903 kann nur an den einzelnen zum Unternehmen gehörenden Sachen bestehen.
54
Um was für eine Art von "Deal" handelt es sich, wenn beim Unternehmenskauf Sachen Stück für Stück übertragen werden müssen?
Asset Deal
55
Um was für eine Art von "Deal" handelt es sich, wenn beim Unternehmenskauf Anteile am Unternehmen übertragen werden?
Share Deal
56
Wann greift die Vermutungswirkung des 1006?
Nur bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen
57
Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen des 1006?
1. Besitzer nach 854 2. Bewegliche Sache
58
Wann sind die Regelungen des 987ff. anwendbar?
Wenn bereits zur Zeit des Umstandes, aus dem Rechtsfolgen hergeleitet werden, eine Vindikationslage bestand.
59
Vor was schützt 858?
Vor einer Besitzbeeinträchtigung, die ohne den Willen des Besitzes erfolgt.
60
Ist über den Wortlaut des 858 herausgehend eine "schuldhafte" verbotene Eigenmacht zu fordern?
M1: Kein Verschulden erforderlich (+) Wortlaut des 992 fordert auch kein Verschulden (+) Verschulden wird auf Ebene des 823 I geprüft M2: Verschulden erforderlich (+) Eine Straftat muss auch vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen werden. Die verbotene Eigenmacht muss demnach auch solche Parallelen aufweisen (+) Die parallele Nennung im 992 erforde eine solche reduzierte Anwendung auf verbotene Eigenmächte
61
Für welche Meinung sollte man sich bezüglich der Frage, ob ein "Verschulden" bei der verbotenen Eigenmacht erforderlich ist, entscheiden?
Für die Meinung, die das Vorliegen eines Verschulden annimmt. Dafür spricht: (+) Wertungswidersprüche zu einer Straftat (+) Haftungssystem der 989ff. würde konterkariert werden, wenn der gutgläubige Besitzer, der aus Versehen eine fremde Sache an sich nahm, den Ansprüchen aus 992, 823 I ausgesetzt wäre
62
Woraus resultieren possessorische Ansprüche?
Alleine aus dem faktischen (früheren) Besitz
63
Worauf kommt es bei petitorischen Ansprüchen an?
Auf ein Recht zum Besitz
64
Können Einwendungen, die sich auf ein Recht zum Besitz beziehen (also petitorische Einwendungen) gegen einen Anspruch aus 861 geltend gemacht werden?
Nein
65
Warum können petitorische Einwendungen nicht gegen possessorische Ansprüche geltend gemacht werden?
Weil der Zweck des possessorischen Besitzschutzes die zügige Wiederherstellung der früheren Besitzverhältnisse ist.
66
Wann kann ein Anspruchgegner fehlerhaften Besitz haben?
1. Wenn er den Besitz durch verbotene Eigenmacht erlangt hat 2. Wenn er der Gesamtnachfolger eines Erblassers ist, der zuvor fehlerhaft besessen hat 3. Wenn der Besitznachfolger des fehlerhaft besitzenden Vorbesitzers ist (zB als Käufer) und die Fehlerhaftigkeit kannte bei Besitzerwerb
67
Wie ist der Herausgabeanspruch aus 861 zu prüfen und ist es ein possessorischer oder petitorischer Anspruch?
I. Schema: 1. Besitzentzug beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht 2. Fehlerhafter Besitz des Anspruchgegners 3. Kein Ausschluss nach 861 II 4. Kein Erlöschen nach 864 5. (Kein Erlöschen nach 864 II analog) II. Es ist ein possessorischer Anspruch
68
Wer ist unmittelbarer Störer im Sinne des Sachenrechts?
Derjenige, der die Besitzstörung durch seine Handlung selbst bewirkt hat
69
Wer ist mittelbarer Störer nach dem Sachenrecht?
Wer einen Dritten durch seine Willensbetätigung zur Störung bestimmt
70
Wer ist Zustandstörer nach dem Sachenrecht?
Wer durch eine Sache die Störung verursacht
71
Wie ist das Prüfungsschema des 862 I 1 und handelt es sich um einen possessorischen oder petitorischen Anspruch?
I. Schema: 1. Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht 2. Anspruchsgegner ist Störer 3. Kein Ausschluss nach 862 II 4. Kein Erlöschen nach 864 II. Possessorischer Anspruch
72
73
Was ist eine Besitzstörung?
Die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch einen Eingriff in den Bestand der tatsächlichen Sachherrschaft
74
Was ist verbotene Eigenmacht iSd 858 I?
Jede widerrechtlich vorgenommene Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzers in der Ausübung seiner tatsächlichen Sachherrschaft
75
Wann ist eine Besitzbeeinträchtigung widerrechtlich?
Wenn sie ohne den Willen des Besitzers erfolgt und gesetzlich nicht besonders gestattet ist
76
Wann besteht eine Duldungspflicht nach 906 I?
1. Vorliegen einer Immission 2. Unwesentlichkeit der Einwirkung oder eine wesentliche, aber ortsübliche Beeinträchtigung, die nicht mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln verhindert werden kann
77
Was sind Immissionen?
Einwirkungen auf andere Grundstücke, die in der Regel in ihrer Ausbreitung unkontrollierbar und unbeherrschbar sind.
78
Kann 906 I auf Sachverhalte in einem Mehrparteienhaus unmittelbar angewandt werden?
Nein, da 906 I tatbestandlich voraussetzt, dass die aufgelisteten Immissionen einen grundstücksüberschreitenden Bezug aufweisen
79
Ist eine analoge Anwendung auf Mehrparteienhäuser des 906 I möglich?
Ja, allerdings nur im Rahmen der besitz- und deliktsrechtlichen Abwehransprüche
80
Ist eine analoge Anwendung des 906 II, also die Entschädigungsansprüche, analog auf ein Mehrparteienhaus anwendbar?
Nein
81
Wie ist das Schema des 1007 I und handelt es sich um einen petitorischen oder possessorischen Anspruch?
I. Schema: 1. Früherer Besitz des Anspruchstellers an beweglicher Sache 2. Jetziger Besitz des Anspruchgegners 3. Bösgläubigkeit des Anspruchsgegners bei Besitzerwerb 4. Kein Ausschluss des Anspruchs nach 1007 III II. Petitorischer Anspruch
82
Wann liegt Bösgläubigkeit vor? Und in welchem Paragraphen ist Bösgläubigkeit besonders relevant?
I. Wenn der Anspruchsgegner das Fehlen eines gegenüber dem Anspruchsteller wirkenden Besitzrechts kannte oder grob fahrlässig verkannt hat II. Im 932 II (Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs)
83
Wie lautet das Schema des 1007 II 1 und ist es ein petitorischer oder possessorischer Anspruch?
I. Schema: 1. Früherer Besitz des Anspruchstellers an beweglicher Sache 2. Jetziger Besitz des Anspruchsgegners an der Sache 3. Dem Anspruchsteller ist der Besitz gestohlen worden, verloren gegangen oder sosnt abhanden gekommen 4. Anspruchsgegner darf nocht Eigentümer sein oder ihm darf die Sache nicht vor der Besitzzeit des früheren Besitzers abhanden gekommen sein 5. Kein Ausschluss nach 1007 III
84
Wen schützen die 1007 I, II?
Den berechtigten früheren Besitzer und den unberechtigten, aber bei Besitzerwerb gutgläubigen früheren Besitzer
85
Welcher Verjährungsfrist unterliegen die Ansprüche aus 1007?
Der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, 195, 199 I, IV
86
Handelt es sich bei 858 um ein Schutzgesetz iSd 823 II?
M1 (hM): Ja, 858 schützt auch den individuellen Besitzstand (+) aber nur den rechtmäßigen! (Vermeidung von Wertungswidersprüchen mit 823 I) M2: Nein (+) 858 schützt jeden Besitz und würde damit die Differenzierung des Schutzniveaus des 823 I bei den sonstigen Rechten unterlaufen
87
Kann ein Minderjähriger gem. 929 S. 1 übereignen?
Grds. nicht alleine, da eine Übereignung einen Rechtsverlust mit sich bringt und damit nicht lediglich rechtlich vorteilhaft oder neutral ist.
88
Kann der rechtliche Vertreter in eine Übereignung durch einen MJ einwilligen bzw. sie genehmigen?
Ja
89
Ist zusätzlich zu der Einwilligung des rechtlichen Vertreters in eine Übereignung durch den MJ auch die Einwilligung des FG nach 1643 I, 1852 Nr. 2 notwendig?
Nein. Bei der Genehmigung durch das FG geht es um den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und nicht um eine dingliche Verbindlichkeit (welche sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben kann). Aufgrund des Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist streng zwischen dem schuldrechtlichen Vertragsschluss und der dinglichen Einigung zu unterscheiden und die dingliche Einigung wird nicht von 1643 I, 1852 Nr. 2 erfasst.
90
Könnte der 1852 Nr. 2 analog auf eine dingliche Einigung angewandt werden?
Nein, der Gesetzgeber hat den Wortlaut des 1852 Nr. 2 in vollem Bewusstsein des Trennungsprinzips gewählt, sodass es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt.
91
Wie lautet das Schema für einen SEA aus 989, 990?
1. Vindikationslage 2. Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit 3. Bösgläubigkeit des AG 4. Verschulden des AG 5. Schaden beim ASt
92
Muss die Bösgläubigkeit im Zeitpunkt der Vindikationslage vorliegen?
Ja
93
Kann man auch nachträglich Bösgläubig werden?
Eine nachträgliche Bösgläubigkeit kommt nur bei positiver Kenntnis des Mangels am Besitzrecht in Betracht
94
Wann ist man bösgläubig im Sachenrecht?
Wem bekannt oder in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass ihm das Besitzrecht nicht zusteht
95
Kann dem Eigentümer im EBV das Verhalten seines Besitzdieners zugerechnet werden?
Im Ergebnis, ja. Es ist jedoch umstritten, ob die Zurechnung nach 831 analog oder 166 analog erfolgt. Die Analogie ist ok, da das EBV keine eigenständigen Zurechnungsnorm hat.
96
Könnte eine Zurechnung auch über 278 in Frage kommen?
Nein, da kein Schuldverhältnis besteht
97
Was spricht für eine Analoge Anwendung von 831?
1. Die Vergleichbarkeit der 989, 990 mit einer abgeschwächten quasi-deliktischen Begehung 2. Deliktsähnliche Besitzbegründung bei Bösgläubigkeit 3. Nicht ersichtlich, warum der Besitzherr nach 831 haften doll und mit dem Besitzerwerb die Exkulpationsmöglichkeit verliert
98
Was spricht für eine analoge Anwendung des 166?
1. Es geht bei der Zurechnung der Bösgläubigkeit um einen subjektiven Bewusstseinsinhalt und nicht um ein objektivesx Verhalten, wie in 831 vorgesehen 2. Grds. sachgerechter damit
99
Vertritt die herrschende Meinung die Anwendung des 166 analog oder des 831 analog?
166 analog
100
Wonach richtet sich die Bösgläubigkeit im Fall eines Minderjährigen?
M1: Nach 166 analog - Wissen des gesetzlichen Vertreters M2: Einsichtsfähigkeit des MJ, 827ff analog M3: Differenzierung zwischen verschiedenen Konstellationen
101
Nach welchen Konstellationen differenziert die dritte Meinung im Bezug auf die Bösgläubigkeit des MJ?
Zwischen einer Konstellation des fehlgeschlagenen Versuchs, dann 166 analog oder einer deliktähnlichen Handlung, dann 827ff analog
102
Was spricht für die erste Meinung bzgl. der Bösgläubigkeit des MJ?
Die Sicherung des umfassenden Schutzes des MJ
103
Was spricht für die zweite Meinung bzgl. der Bösgläubigkeit des MJ?
Der deliktsähnliche Charakter der 989, 990
104
Was spricht für die dritte Meinung bzgl. der Bösgläubigkeit des MJ?
Das sie vermittelnd it?
105
Wie wird ein SEA des Eigentümers gegen einen unverklagten, redlichen Besitzer aus 991 II geprüft?
1. Vindikationslage 2. Redlichkeit des Besitzers 3. Vorliegen eines Besitzmittlungsverhältnisses 4. Verantwortlichkeit ggü. dem mittelbaren Besitzer
106
Grds. wird ein Rückgriff auf 823ff durch 993 I gesperrt. Allerdings könnte dies zu unbilligen Haftungsergebnissen führen. Wann wäre das ein solcher Fall und wie wird die EBV-Sperre umgangen?
Wenn ein Vertrag nichtig ist, der Besitzer aber zudem auch unverklagt und redlich war im Zeitpunkt der Vindikationslage. Daher wird eine teleologische Reduktion des 993 I vorgenommen (hM).
107
Wie wird die teleologische Reduktion des 993 I begründet?
Damit, dass der Fremdbesitzer, der sein Besitzrecht überschreitet, nicht schutzwürdig ist, da er die Sache auch bei bestehendem Besitzrecht nicht beschädigen dürfte.
108
Wie wird das Überschreiten des vermeintlich bestehenden Besitzrechts durch den Besitzer bezeichnet?
Als Fremdbesitzerexzess
109
Ein Teil der Lit. lehnt eine teleologische Reduktion des 993 I ab. Stehen mit der Lit. dem Geschädigten dann gar keine deliktischen Ansprüche mehr zu?
Nein, nach dieser Ansicht wird eine analoge Anwendung des 991 II befürwortet.
110
Was spricht für eine analoge Anwendung des 991 II, anstelle der teleologischen Reduktion des 993 I?
1. Passt auf die Konstellation, einzige widersprüchliche ist der Wortlaut (gilt nur für 3-Personenverhältnis) 2. 823ff finden auch Anwendung
111
Wann ist man ein "nicht so berechtigter Besitzer"?
Wenn man ein sein tatsächlich bestehendes Besitzrecht überschreitet
112
Liegt bei einem "nicht so berechtigten Besitzer" ein EBV vor?
Nein!
113
Was sind die Voraussetzungen für einen SEA aus 989?
1. Vindikationslage 2. Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe 3. Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs 4. Verschulden des AG 5. Schaden beim ASt
114
Reicht die bloße Eigentumsbehauptung um eine nachträgliche Bösgläubigkeit zu begründen?
Nein
115
Was sind die Voraussetzungen für einen SEA aus 991 II, 989
1. Vorliegen einer Vindikationslage 2. Redlichkeit des Besitzers 3. Vorliegen eines Besitzmittlungsverhältnisses 4. Verantwortlichkeit ggü. dem mittelbaren Besitzer
116
Ist der Verweis auf 823 in 992 ein Rechtsfolgen- oder Rechtsgrundverweis?
Rechtsgrundverweis
117
Warum ist der Verweis in 992 Rechtgrundverweis und was bedeutet das für die Prüfung?
Weil er keine eigenen Tatbestandsmerkmale hat. Bedeutet, dass man immer die Voraussetzungen der 823ff mitgeprüft werden müssen
118
Wie ist das Schema der 992m 823 I?
I. TB des 992 1. Erlangung des unrechtmäßigen Besitzes durch Straftat oder verschuldete verbotene Eigenmacht II. TB des 823 (exemplarisch) 2. Eigentumsverletzung 3. Verletzungshandlung des AG 4. Kausalität 5. Rechtswidrigkeit 6. Verschulden bzgl. der Verschlechterung der Sache 7. Schaden
119
Wann wird der 992 in der Klausur besonders relevant?
Wenn die Sache bei Bestehen einer Vindikationslage **zufällig untergegangen** ist
120
Wie prüft man einen Anspruch auf Herausgabe von gezogenen Nutzungen gem. 987 I bzw. 987 I, 990 I?
1. Vindikationslage im Zeitpunkt der Nutzungsziehung 2. Rechtshängigkeit gem. 987 I oder Bösgläubigkeit bzgl. des fehlenden Besitzrechts, 990 I 3. Ziehung von Nutzungen durch den Besitzer
121
Was sind Nutzungen nach 987?
Früchte (100) und Gebrauchsvorteile an der Sache (99).
122
Wie ist der Anspruch auf Nutzungsersatz, wenn etwas entgegen den Regeln einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung keine Nutzungen gezogen hat, zu prüfen gem. 987 II, 990 I?
1. Vindikationslage 2. Besitzer hat entgegen den Regeln einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung schuldhaft keine Nutzungen gezogen 3. Bösgläubigkeit 4. RF: Herausgabe der Nutzungen
123
Wie ist zu bestimmten, dass schuldhaft gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung verstoßen wurde?
Anhand eines objektiven Maßstabes
124
Kommt ein Anspruch auf Nutzungsersatz nach 987 I/ II, 990 I bei einem gutgläubigen Besitzer in Frage?
Nein
125
Welchen Anspruch kann man auf Nutzungsersatz gegen einen gutgläubigen Besitzer kann man geltend machen?
988
126
Was sind die Voraussetzungen des 988?
1. Vindikationslage 2. Ziehung von Nutzungen durch den Besitzer 3. Unentgeltlicher Besitzerwerb 4. Gutgläubigkeit und Unverklagtheit des Besitzers
127
Enthält 988 einen Rechtsgrund- ode Rechtsfolgenverweis auf das Bereicherungsrecht?
Einen Rechtsfolgenverweis
128
Welche Voraussetzungen für einen Verwendungsersatzanspruch aus 994 I muss man prfüfen?
1. Vindikationslage 2. Vornahme einer notwendigen Verwendung durch den Besitzer 3. Gutgläubigkeit und Unverklagtheit des Besitzers 4. Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten, 994 I 2
129
Was sind Verwendungen?
Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung einer Sache dienen.
130
Wann ist ein Besitzer redlich?
Wenn er gutgläubig und unverklagt ist
131
Wann sie Verwendungen notwendig, 994 I?
Notwendige Verwendungen sind solche, die objektiv erforderlich sind, um die Sache in ihrer Substanz oder Nutzbarkeit zu erhalten
132
Was sind typische notwendige Verwendungen?
Reparaturkosten, Futterkosten
133
Wir prüft man einen Anspruch auf nützliche Verwendungskosten aus 996?
1. Vindikationslage zZ der Verwendung 2. Vornahme einer nützlichen Verwendung 3. Redlichkeit des Besitzers bei Vornahme einer Verwendung 4. Werterhöhung der Sache durch die Verwendung zZ der Wiedererlangung
134
Ist die Werterhöhung subjektiv oder objektiv zu bestimmen?
Objektiv
135
Wann können selbst erbrachte Arbeitsleistungen als Verwendungen angesehen werden?
M1: Jede eigene Arbeitsleistung ist auch eine Verwendung, da es nur darauf ankommt, dass fremde Arbeitskraft eingespart wird M2: Es kommt darauf an, ob die Arbeitskraft anderweitig entgeltlich verwertet werden konnte. Das ist idR der Fall, wenn die Arbeitsleistung der beruflichen Tätigkeit des Besitzers entspricht
136
Was fällt unter gewöhnliche Erhaltungskosten?
Typischerweise regelmäßig wiederkehrende und vorhersehbare Ausgaben
137
Kann ein bösgläubiger Besitzer Nutzungsersatz ausnahmsweise doch fordern?
Ja, im Fall des 994 II, nach den Vorschriften der GoA
138
Worum handelt es sich bei 994 II? | Rechtsgrund- oder folgenverweis
Um eine partielle Rechtsgrundverweisung
139
Warum handelt es sich bei 994 II um eine partielle Rechtsgrundverweisung?
Weil der FGW nicht vorliegen muss
140
Wie lautet das Prüfungsschema für einen Anspruch des bösgläubigen Besitzers auf Verwendungsersatz aus 994 II, 683 S. 2, 670?
1. Vindikationslage 2. Vornahme einer notwendigen Verwendung durch den Besitzer 3. Bösgläubigkeit oder Verklagtheit des Besitzers 4. Verwendung im Interesse und mit Willen des Geschäftsherrn, 683 S. 1
141
Ist eine nützliche Verwendung bei nachträglicher Bösgläubigkeit zu ersetzen?
Mangels Schutzbedürftigkeit, nein
142
Fallen bestandsverändernde Vermögensaufwendungen unter den Verwendungsbegriff der 994ff.?
M1 (alte Rspr): Enger Verwendungsbegriff * Verwendungen sind nur solche vermögensaufwendungen, die die Sache wiederherstellen, erhalten oder verbessern M2 - hM (Lit. & aktuelle Rspr): Weiter Verwendungsbegriff * Der Verwendungsbegriff umfasst über die üblichen Vermögensaufwendungen auch bestandsverändernde Vermögensverwendungen, die die Sache grundlegend verändern
143
Was spricht für ein enges Verständnis des Verwendungsbegriffes?
Der Eigentümerschutz. da bestandsverändernde Aufwendungen besonders hohe Beträge erreichen können, die der EG dann ausgleichen müsste. Deswegen muss auf wirtschaftliche Bedürfnisse beschränkt werden
144
Was spricht für ein weites Verständnis des Verwendungsbegriffs?
Der Schutz des Besitzers, da dieser sonst weitestgehend schutzlos darstünde und es unklar ist, ab welcher Schwelle eine Aufwendung zur Zustandsänderung führt
145
Wann ist der Anspruch auf Verwendungsersatz fällig?
Wenn nach 1001 I der Eigentümer die Sache wiedererlangt hat oder die Verwendung genehmigt.
146
Ist der Anspruch auf Herausgabe aus 985 abtretbar?
Er ist nicht selbstständig abtretbar.
147
Warum ist ein Anspruch aus 985 nicht abtretbar?
Weil der dingliche Anspruch nicht von seinem Stammrecht getrennt werden kann, sondern mit diesem zusammen besteht und übergeht
148
Kann man jemanden dazu ermächtigen, eine Sache nach 985 im eigenen Namen herauszufordern?
Ja, mit einer Ausübungsermächtigung, 185 I analog, kann ein Dritter den Vindikationsanspruch des Eigentümers geltend machen.
149
Kann es, wenn jemand sagt "Ich trete dir meinen Anspruch aus 985 ab" auch in eine Ausübungsermächtigung umgedeutet werden?
In der Regel ja, da man ja, nur weil ein Dritter die Sache eintreibt, nicht sein Eigentum daran verlieren will. Deswegen ist eine Umdeutung möglich.
150
Um was für eine Art der Schuld handelt es sich bei einem Anspruch aus 985?
Um eine Holschuld
151
Wie ist das Schema von 929 S. 1, 930?
1. Einigung 2. Übergabesurrogat - Besitzkonstitut 3. Einigsein 4. Berechtigung
152
Wie ist das Schema von 929 S. 1, 931?
1. Einigung 2. Übergabesurrogat - Abtretung Herausgabeanspruch 3. Einigsein 4. Berechtigung
153
Was versteht man unter einem Besitzmittlungsverhältnis gem. 868?
Ein Rechtsverhältnis aufgrund Vertrag oder Gesetz zwischen unmittelbarem und mittelbarem Besitzer, aufgrund dessen der unmittelbare Besitzer durch Anerkennung eines Besitzrechts bzgl. einer Sache eine abgeschwächte Sachherrschaft gegenüber dem mittelbaren Besitzer ableitet.
154
Wie modifiziert 930 den Grundtatbestand des 929 S. 1?
Dahingehend, dass statt einer tatsächlichen Übergabe der veräußerten Sache ein Besitzmittlungsverhältnis gem. 868 zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart wird, das die Übergabe als Surrogat funktional ersetzt
155
Was muss geschehen, damit der Erwerber tatsächlich Eigentum nach 930, 933 erlangt?
Der Nicht-berechtigte Veräußerer muss dem Erwerber die Sache tatsächlich übergeben. Die Vermittlung des Besitzkonstituts reicht, im Gegensatz zu 929 S. 1, 930, nicht aus, wenn die Sache dem Veräußerer nicht gehört.
156
Wie modifiziert der 931 den 929 S. 1?
Insoweit, dass statt der Verschaffung des unmittelbaren Besitzes (Übergabe) und statt eines sie ersetzenden Übergabesurrogats, eine Übertragung des mittelbaren Besitzes gem. 870, 398 vereinbart wird.
157
Wird nach 931 wirklich der mittelbare Besitz übertragen oder etwas anderes?
Es wird nicht der mittelbare Besitz übertragen, sondern der (nicht notwendigerweise) fällige Herausgabeanspruch gegen den unmittelbaren Besitzer.
158
Was besagt die Lehre vom Nebeneigentum?
Wird der Besitz an der Sache etwa für einen Vorbehaltsverkäufer (Eigentümer) gemittelt und wird diese Sache an einen unwissenden Kreditgeber zur Sicherung gem. 929 S. 1, 931 übertragen, verliert der Kreditgeber seinen mittelbaren Besitz an einen weiteren Erwerber nach 929 S. 1, 931, 934 Fall 1. Das Besitzmittlungsverhältnis zum ursprünglichen Eigentümer (Verkäufer - Käufer der an Kreditinstitut abtritt) bleibt dafür unberührt, wenn der unmittelbare Besitzer weiterhin für diesen besitzt. Wenn der Vorbehaltskäufer u. Sicherungsschuldner den Besitz sowohl dem Vorbehaltsverkäufer und dem Sicherungsgläubiger mittelt, nähert sich der gutgläubige Sicherungsgläubiger dem Besitz an der Sache nicht ausreichend, um den Eigentümer aus seiner Position zu verdrängen. Der Erwerbsinteressent trete daher neben den Eigentümer als Besitzer, sodass beide Nebenbesitzer sind.
159
Was ist das Problem mit der Lehre vom Nebenbesitz?
* Keine Existenzberechtigung der Figur des Nebenbesitzes: Hat weder eienn Platz, noch im System des Besitzes * Gutgläubige Eigentumserwerb kann in den Fällen der 929 S. 1, 931, 934 Fall 1 nicht von einem heimlichen Willen des unmittelbaren Besitzers abhängen. Wenn sich dieser, ohne es zum Ausdruck zu bringen, den Besitz plötzlich nicht mehr für den Sicherungsnehmer zu mitteln, sondern ausschließlich für den Vorbehaltsverkäufer, ist ein gutgläubiger Eigentumserwerb ausgeschlossen. Wenn der Besitzmittler es sich allerdings anders überlegt, so kann der Erwerber doch gutgläubig erwerben (Mangelnde Rechtssicherheit)
160
Die tatsächliche Sachherrschaft kann normativ gelockert werden, sodass ein (mehrstufiger) mttelbarer Besitz möglich ist. Was postuliert allerdings der Nebenbesitz?
Eine Multiplikation desselben Besitzes.
161
Warum ist eine Multiplikation desselben Besitzes nicht denkbar?
Zwei Personen können dieselbe Sache nicht im gleichen Maße animo et corpore innehaben
162
Wem von den Nebenbesitzern steht ein Herausgaberecht zu, wenn das Recht zum Besitz der Sache des Besitzmittler erlischt?
Es stünde beiden zu, sodass der Besitzmittler beiden zur Herausgabe verpflichtet wäre
163
Was erscheint in der Konstellation Vorbehaltsverkäufer - Vorbehaltskäufer - Kreditgeber vorzugswürdiger, als die Lehre des Nebenbesitzes?
Das man einfach davon ausgeht, dass der Besitz nicht mehr an den Vorbehaltsverhkäufer durch den Vorbehaltskäufer gemittelt wird. Wenn der Vorbehaltskäufer den Besitz weiterhin an den Vorbehaltsverkäufer mitteln will, so ist ein Eigentumserwerb durch den Kreditgeber schlicht ausgeschlossen, weil der Kreditgeber dann keinen mittelbaren Besitz innehat.
164
Ist es interessengerecht, dass die Anforderungen zum gutgläubigen Erwerb nach 934 so viel geringer sind, als die in 932 oder 933?
Ja, denn durch Abtretung des Herausgabeanspruchs wird mittelbarer Besitz nach 870 übertragen. Das bedeutet, dass der Veräußerer gar keinen Besitz behält und die Übergabe zum vollständigen Besitzverlust folglich nicht notwendig ist.
165
Ist ein Probefahrer ein Besitzdiener iSd 855?
M1: Nein, da zwischen Probefahrer und Autohaus/ Verkäufer kein soziales Abhängigkeitsverhältnis besteht und damit keine Einwirkungsmöglichkeiten von Autohaus/ Verkäufer auf Probefahrer vorliegen. M2: Ja, bei kurzer PRobefahrt ohgne Übergabe von Dokumenten M3: Eine einfache Beziehung zwischen den Beteiligten, welche den Besitzherrn zum jederzeitigen Eingreifen berechtigt, ist ausreichend.
166
Was spricht für die erste Meinung, dass ein Probefahrer kein Besitzdiener nach 855 ist?
* Wortlaut des 855: Der unmittelbare Besitzer kann Einhaltung seiner Weisung im Falle der Nichtbefolgung durch Besitzdiener unmittelbar durchsetzen * Verhältnis/ Abgrenzung zum Besitzmittlungsverhältnis, welches ein Direktionsrecht eben nicht verlangt
167
Kann aber 855 analog für einen Probefahrer angewendet werden?
M1: Ja, da eine vergleichbare Interessenlage in der Form besteht, dass der Probefahrer ähnlich wie der Besitzdiener keine eigene Entscheidungsbefugnis in Bezug auf den Besitz erhält und ein Besitzrecht iSd 868 zwischen den beiden Parteien eben nicht gewollt ist. M2: Nein, da es sich bei 855 um eine Ausnahmevorschrift handelt, welche nicht Analogiefähig ist
168
Warum wird 855 als Ausnahmevorschrift gewertet?
Weil er eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, dass derjenige, der tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, als unmittelbarer Besitzer gilt
169
Was spricht für die Meinung, die die analoge Anwendung des 855 beim Probefahrer ablehnt?
* Eine vergleichbare Interessenlage liegt allenfalls bei Gefälligkeitsverhältnissen vor, bei denen der Probefahrer aus einer Gefälligkeit sich den Weisungen des Besitzers unterwirft * Eine Probefahrt wird nicht durch Fremdnützigkeit geprägt, da beide Parteien rein wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgen.
170
Was passiert bei einem verlängerten Eigentumsvorbehalt?
Der Vorbehaltskäufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware an seine Abnehmer an den Vorbehaltsverkäufer ab
171
Wann liegt ein "qualifiziertes Legitimationspapier" vor?
Wenn eine Urkunde ausgestellt wird, die neben der Bezeichnung des Leistungsversprechens auch den Gläubiger und eine Inhaberklausel enthält.
172
Wie lautet die Prüfung des 929 S. 1?
1. Einigung 2. Übergabe a) Vollständiger Besitzverlust auf Seite des Verfügenden b) Vollständige Besitzerlangung auf Seite des Erlangenden c) Verwirklichung der Besitzübergabe 3. Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe 4. Berechtigung des Verfügenden
173
Was ist die dingliche Einigung?
Ein Rechtsgeschäft in Form eines dinglichen Vertrags
174
Was sind die Voraussetzungen für ein Besitzmittlungsverhältnis iSd 868?
1. Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses, 868 2. Besitzmittlungswille 3. Besitzbegründungswille 4. Berechtigung des Veräußerers
175
Worum handelt es sich bei einem Besitzmittlungsverhältnis?
Grundsätzlich um ein Rechtsverhältnis aufgrund Vertrag oder Gesetz zwischen unmittelbarem und mittelbarem Besitzer, aufgrund dessen der unmittelbare Besitzer durch Anerkennung eines Besitzrechts bzgl. einer Sache eine abgeschwächte Sachherrschaft ggü. dem mittelbaren Besitzer ableitet.
176
Muss das Besitzmittlungsverhältnis konkretisiert werden und falls ja, wie?
Ja, es muss einem der im Wortlaut des 868 aufgezählten Beispiele entsprechen oder konkrete Rechte und Pflichten der Beteiligten festlegen.
177
Reicht eine abstrakte Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses aus?
Nein
178
Welche Willensrichtung hat der unmittelbare Besitzer im Fall eines Besitzmittlungsverhältnisses?
Fremdbesitzwillen
179
Welche Willensrichtung hat der mittelbare Besitzer im Fall eines Besitzmittlungsverhältnisses?
Eigenbesitzwillen
180
Muss beim Besitzmittlungsverhältnis das vertragliche Verhältnis wirksam sein?
Nein
181
Das vertragliche Verhältnis der Besitzmittlungsvereinbarung muss zwar nicht wirksam sein, aber gewisse Bedingungen erfüllen. Um welche handelt es sich dabei?
1. Besitzrecht auf Zeit für den unmittelbaren Besitzer 2. Ein potentieller (künftiger oder bedingter) Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers
182
Zähle die vier relevantesten außervertraglichen (gesetzlichen) Besitzmittlungsverhältnisse auf:
1. Echte berechtigte GoA 2. Eheliche Lebensgemeinschaft, 1353 3. Lebensgemeinschaft nach 2 LPartG 4. Sorgerecht der Eltern im Verhältnis zum Kind, 1626
183
Nach dem Wortlaut des 930 muss ein Besitzmittlungsverhältnis "vereinbart" werden. Umfasst der 930 damit nur tatsächliche Vereinbarungen, oder werden davon auch gesetzliche BMV erfasst?
Nach der hM genügt, entgegen des Wortlautes, ein bestehendes gesetzliches BMV.
184
Nach 1353 sind Ehegatten an den gemeinsam genutzten Gegenständen des Hausrats Mitbesitzer, wobei der Nichteigentümer als was für den Eigentümer fungiert?
Als Besitzmittler
185
Wann liegt Besitzmittlungswille vor?
Wenn der Verfügenden will, dass der Erhaltende in Zukunft Besitz der Sache haben soll
186
Ist ein Besitzbegründungswille bei einem gesetzlichen BMV notwendig? | BMV = Besitzmittlungsverhältnis
Nein
187
Ist ein Besitzbegründungswille bei einem vertraglichen BMV notwendig?
Ja. Bei einem vertraglichen BMV muss der unmittelbare FRemdbesitzer nach außen seinen FBW zeigen. Er muss den mittelbaren Besitzer aufgrund des BMV als Oberbesitzer anerkennen.
188
Muss der mittelbare Besitzer im Fall des BMV ein Willen haben?
Ja, er muss den unmittelbaren Besitzer anerkennen und Eigenbesitzerwillen haben
189
Wie prüft man ein Zurückbehaltungsrecht nach 1000 S. 1 iVm 994/ 996?
1. Voraussetzungen des 994 o. 996 a) Vindikationslage b) Redlicher Besitzer c) Notwendige/ nützliche Verwendung 2. Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts nach 1000 S. 2
190
Wie prüft man einen Eigentumserwerb durch Erbe gem. 929 S. 1, 2366, 2365?
1. Voraussetzungen des 929 S. 1 (ohne Berechtigung) 2. Durch Erbschein als Erbe ausgewiesen 3. Rechtsgeschäft über ein Erbschaftsgegenstand 4. Gutgläubigkeit des Erwerbers 5. RF: Wirkung des 2365
191
Wie ist das Prüfungsschema der 929 S. 1, 932 I 1, 2366?
1. Voraussetzungen des 929 S. 1 (bis auf Berechtigung) 2. Voraussetzungen des 2366 bzgl. der Erbenstellung 3. Voraussetzungen des 932 I 1 bzgl. Eigentümerstellung des wahren Erben
192
Wann entsteht ein Anwartschaftsrecht?
Ein AR entsteht, wenn von einem mehrstufigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass der Erwerber über eine gesicherte Rechtsposition verfügt, die der Veräußerer nicht mehr durch eine einseitige Erklärung bzw. das Unterlassen einer Erklärung zerstören kann.
193
Wovon spricht man hinsichtlich eines Anwartschaftsrecht auch?
Von einem wesensgleichen Minus zum Vollrecht
194
Begründet ein AWR ein Recht zum Besitz iSd 986?
M1 (hL): Ja, es ist ein dingliches Besitzrecht, welches ggü. jedermann wirkt (+) Verkehrsschutz (+) Sonst Entwertung des gutgläubigen Ersterwerbs eines AR, wenn Erwerber die Sache an Eigentümer wieder herausgeben müsste M2 (BGH): Nein, da das AR nicht mit Vollrecht identisch ist. Das Erstarken zum Vollrecht hat keine Rückwirkung, sodas auch insoweit keine Gleichstellung in Frage kommt > AR sichert bloß Eigentumserwerb > AR im Gegensatz zu anderen dinglichen Rechten von schuldrechtlicher Causa abhängig > Ausreichender Schutz des AR-Inhabers, es bedarf keiner dinglichen Absicherung ## Footnote Hier der hL folgen!
195
Stellt ein Zurückbehaltungsrecht ein Recht zum Besitz iSd 986 dar?
M1: Ja (+) Wortlaut: "Kann Herausgabe verlangen", wie Wortlaut des 986 (+) Gesetzgeber differenziert nicht konsequent zw. Einwendung & Einrede (+) ZBR gestattet dem Besitzer, Herausgabe so lange zu verweigern, bis der andere seine Leistung erfüllt. Dann ist der Besitzer mit dem ZBR in der Zeit auch berechtigt. M2 (hM): Nein (+) ZBR führt im Prozess zur Veruteilung Zug-um-Zug, Feststellung eines Recht zum Besitzes zu einer Klageabweisung (+) Unterschiedliche Schutzrichtungen von Normen: ZBR gewährt dem Zurückbehaltenden ein Druckmittel, um seinen Anspruch durchzusetzen. Ein Recht zum Besitz soll Besitzinteressen schützem (+) Wenn das ZBR eine RzB darstellt, kann kein EBV vorliegen. Das EBV ist aber gerade die Voraussetzung für einen geltend gemachten Verwendungsersetzungsanspruch aus den 994ff. Geht man dann davon aus, dass ZBR = RzB, dann entfiele die Voraussetzungen des 1000 und dann damit das RzB nach 986 (Teufelskreisargument)
196
Aus welcher Perspektive wird die Nützlichkeit einer Verwendung beurteilt?
M1: Subjektive Perspektive des Eigentümers um diesen vor aufgedrängter Bereicherung zu schützen M2: Objektiver Maßstab, lässt sich aus einem Erst-Recht-Schluss aus 993 I schließen: Wenn gutgläubiger, unverklagter Besitzer hinsichtlich der Herausgabe von Nutzungen & SE bei eienr möglichen Verschlechterung privilegiert werden soll, dann muss er auch bei nützlichen Verwendungen nach einem objektiven Maßstab beurteilt werden, ohne Rekus auf das Interesse des Eigentümers
197
Kommt es im Rahmen der Lehre vom "nicht mehr Berechtigten" zu einer Korrektur?
M1 (BGH): Ja, es kommt zu einer Korrektur aus Billigkeitsgründen. Der nicht mehr berechtigte Besitzer soll nicht schlechter stehen, als der Besitzer, der von Anfang an nicht berechtigt war. Es kann nicht vom Zufall abhängen, wann doppelte Besitzrechtsbrücken zerstört wird. (+) Besitzer ist schutzwürdig; Er wäre ohne Sicherheiten, wenn er die Sache herausgeben müsste (+) Privilegierung erforderlich, da Besitzer gutgläubig und unverklagt M2: Nein, aufgrund der Relativität der Schuldverhältnisse und weil es keine finanziellen Nachteile für den Besitzer darstellt
198
ist eine Anwendbarkeit des 823 I bei einem Fremdbesitzerexzess im 2-Personen-Verhältnis gegeben?
Grds. nein, aufgrund des 993 I Hs. 2, aber könnte eine Ausnahme angenommen werden bei einem Fremdbesitzerexzess im 2-PV, da jemand ohne Vertrag nicht besser stehen darf, als mit wirksamen Vertrag, da es sonst zu Wertungswidersprüchen kommen könnte.
199
Um eine Anwendung des 823 I bei Fremdbesitzerexzess im 2-PV möglich zu machen, gehen die Meinungen verschiedene Wege. Welche sind das?
M1: 991 II analog (-) analoge Anwendung aber nicht möglich, weil explizit für FRemdbesitzerexzess im 3-PV M2: Ausnahme von Sperrwirkung
200
Nach einer Meinung wird eine Ausnahme von der Sperrwirkung gemacht. Ist diese billig?
Ja, da es sonst zu einem Wertungswiderspruch kommen würde. Würde ein wirksamer Vertrag vorliegen, so würde der Schuldner aus Vertrag und 823 haften. Es ist nicht vertretbar, dass der rechtmäßige Besitzer schlechter steht als der unrechtmäßige Besitzer
201
Was braucht man für die Begründung eines AWR an einer Sache?
Diejenige Übertragungsform, die auch für das Vollrecht an der Sache vorgesehen ist ## Footnote Bsp.: V und K sehen einen Übergang des Eigebtums nach 930 unter Eigentumsvorbehalt vor, sodass an das Anwartschaftsrecht gem. 930 analog erwirbt.
202
Wie prüft man den Ersterwerb eines AWR vom Berechtigten gem. 929 S. 1 analog?
I. dingliche Einigung zur Begründung des AWR isD 929 analog 1. Willst du ein AWR? 2. Ja, ich will II. Übergabe der Sache iSd 929 analog 1. Veräußerer des AWR bleibt mittelbarer Besitzer bis zur Erfüllung der Bedingung 2. irgendein Besitzerwerb des Erwerbers (+), unmittelbarer Fremdbesitz 3. Besitzerwerb des Erwerbers erfolgt auf Veranlassung des Veräußerers III. Einigsein beim Besitzerwerb IV. Berechtigung 1. Zur Begründung eines AWR ist grds. nur der Eigentümer berechtigt 2. Zur Übertragung eines AWR ist grds. der AWR-Inhaber berechtigt
202
Warum kann beim Ersterwerb des AWRs die Übergabe der Sache nur analog erfolgen?
Weil bei einer Übereignung unter Eigentumsvorbehalt der Verkäufer mittelbarer Besitzer bleibt gem. 868
203
Was ist der Ersterwerb?
Der Ersterwerb ist die Begründung eines Anwartschaftrechts
204
Was ist der Zweiterwerb?
Die Übertragung eines Anwartschaftrechts
205
Wie fängt man die Prüfung des 929 bei einem Zweiterwerb vom Berechtigten an?
I. Ursprünglich war V Eigentümer II. Z könnte Eigentümer geworden sein, wenn er das AWR besitzt und es bei ihm zum Vollrecht erstarkt ist 1. Ursprünglich hat K ein AWR gem. 929 S.1 analog erworden (Ersterwerb vom Berechtigten V an K) 2. K könnte jedoch sein AWR auf den D gem. 929 S. 1 analog übertragen haben (Zweiterwertb vom Berechtigten)
206
Wie prüft man die Übertragung eines AWR bei einem Zweiterwerb?
1. Einigung a) Willst du mein AWR? b) Ja 2. Übergabe analog a) jeglicher Besitzverlust (+) beim Zweiterwerb b) irgendein Besitzerwerb c) auf Veranlassung des Besitzers 3. Einigsein 4. Berechtigung a) Zur Begründung ist nur der Eigentümer berechtigt b) zru Übertragung ist der AWR-Inhaber berechtigt 5. Ergebnis: Erwerb des AWR. AWR erstarkt zum Vollrecht "wo es ist"
207
Wie vollzieht sich der Zweiterwerb von akzessorischen Sicherungsmitteln grds. immer?
Immer dadurch, dass die Forderung, die durch das Sicherungsmittel gesichert ist, abgetreten wird, sodass eine bloße Einigung iSd Abtretung gem. 398 reicht.
208
Nach welchen Normen gehen bei einem Zweiterwerb von akzessorischen Sicherungsmitteln diese dann über?
Gem. den 401, 412 ## Footnote = Man überträgt nicht die Hypothek, sondern doe Forderung und die Hypothek geht mit über
209
Vollzieht sich der Zweiterwerb des AWR durch bloße Einigung über den Übergang?
Nein, es ist wie beim (Eigentums-)Vollrecht eine Übertragung erforderlich, die dem Publizitätserfordernis entspricht
209
Wodurch erfolgt der Zweiterwerb der GRundschuld?
Durch eine isolierte Abtretung der Grundschuld gem. 413
210
Was ist der gutgläubige Wegerwerb?
Der Erwerb von Eigentum, das eigentlich mit einem AWR belastet ist, aber das AWR wird nicht berücksichtigt, es kommt also zu einem lastenfreien Eigentumserwerb.- Dies geschieht nach 161 III, 932ff.
211
Was sind die Voraussetzungen eines Erwerbs an lastenfreien Eigentum nach 161 III, 932ff.?
1. Eigentum gem. 931 erworben 2. Gütgläubiger "wegerwerb" des AWR gem. 932ff a) Verkehrsgeschäft b) Gutgläubigkeit des Erwerbers c) Zurechenbarkeit: Kein Abhandenkommen der Sache d) Rechtsschein gem. 934 Fall 1, 936 e) 936 III (analog o. direkt)
212
An welcher Voraussetzung scheitert der Erwerb von lastenfreiem Eigentum bei einem bestehenden AWR meistens?
An 936 III, da der AWR-Inhaber idR beim Eigentumsvorbehalt der unmittelbare Besitzer bleibt
213
Wann bringt einem Dritterwerber der 161 III etwas, wenn er lastenfreies Eigentum erwerben möchte?
Wenn der AWR-Inhaber **nicht** unmittelbarer Besitzer ist
214
Warum sollte man bei einem AWR im 2-PV mit einem Anspruch aus Herausgabe nach 346 anfangen und nicht mit 985?
Weil das Recht zum Besitz durch 323 beseitigt wird
215
Ist ein AWR an einem Werkunternehmerpfandrecht möglich?
Ja, aber nur, wenn nicht bereits vom AWR-begründenden Vertrag zurückgetreten wurde
216
Wer ist Verwender?
Derjenige, der den Verwendungsvorgang für eigene Rechnung veranlasst und beherrscht, also wem die Reparatur zuzurechnen ist
217
Was wird der wahre Erbe mit dem Tod des Erblassers, wenn der Erblasser sich eine Sache ausgeliehen hatte und diese in seinem Besitz war?
Der Erbe wird Besitzmittler iSd 935 I 2
218
Ist die Dolo-agit Einrede im Rahmen des 861 ein möglicher Erlöschensgrund?
Nein, diese rechtsvernichtende Einrede ist iRd 861 nicht anwendbar
219
Was ergibt sich aus dem Begriff "verantwortlich" iSd 991 II?
Dass es nicht darauf ankommt, dass der Dritte (mittelbarer Besitzer) wegen der Verletzungshandlung tatsächlich einen durchsetzbaren Anspruch gegen den Anspruchsgegner hat
220
Welche Frage ist sich im Rahmen des 991 zu stellen, wenn es um die Verantwortlichkeit des Anspruchgegners geht?
Wäre der AG dem EG ggü. verantwortlich, wenn er mit diesem die Vereinbarung getroffen hätte, die er mit dem Dritten getroffen hat?
221
Gibt die (unbefristete) Leihe gem 604ff ein Recht zum Besitz?
M1 (hM): Ja M2 (BGH): Nein, der Entleiher müsse jederzeit mit der Rückforderung der Sache rechnen, was mit einer Bösgläubigkeit gleichzusetzen ist oder wie wenn er verklagt wäre ## Footnote Besteht in der Klausur ein EBV sollte man sich für die BGH-Meinung entscheiden
222
Was sollte geprüft werden, wenn 989 I, 990 I am Verschulden scheiter?
992, 823
223
Was sollte geprüft werden, wenn 989 I, 990 I an der Bösgläubigkeit scheitert?
991 II
224
Ist ein gutgläubiger Erwerb vom unberechtigten Minderjährigen möglivh?
M1: Nein (-) Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb vom MJ sollen den Erwachsenen nur so stellen, wie er stünde, wenn seine Vorstellung richtig wäre. Dann hat der EG jedoch regelmäßig kein Eigentum erworben, da der MJ das Eigentum nicht ohne Zustimmung übertragen kann M2 (hM): Ja (+) Rechtsverkehr wird in seinem guten Glauben nur so weit geschützt, wie es mit dem gebotenen Schutz dder MJ vereinbar ist (+) Gute Glaube an die Minderjährigkeit wird nicht geschützt; umgekehrt darf aber der gute Glaube an die Minderjährigkeit auch nicht schaden
225
Was für ein Element ist der Besitz und wie wird er übertragen?
Ein tatsächliches Element und wird über Realakt übertragen
226
Was für ein Element ist das Eigentum und wie wird es übertragen?
Ein rechtliches Element und wird durch Verfügungsgeschäft übertragen
227
Was ist die Definition des unmittelbaren Besitzers?
Unmittelbarer Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft, getragen von einem Sachherrschaftswillen
228
Hat ein Besitzdiener mittelbaren oder unmittelbaren Besitz?
Gar keinen! Er "besitzt für" den unmittelbaren Besitzer (Besitzherr)
229
Wann liegt mittelbarer Besitz vor?
Wenn die drei Voraussetzungen, welche aus 868 gewonnen werden, vorliegen?
230
Was sind die drei Voraussetzungen für den mittelbaren Besitz?
1. Konkretes (wenn auch nur vermeintlich wirksames) Besitzmittlungsverhältnis 2. Fremdbesitzerwillen des Besitzmittlers 3. (jedenfalls zukünftiger) Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers
231
Wann entfällt der mittelbare Besitz?
Wenn eine der drei Voraussetzungen wegfallen
232
Was macht 932 mit der Verkehrsfähigkeit von Sachen?
Sichert diese
233
Was macht 935 mit der Verkehrsfähigkeit von Sachen?
Schränkt sie ein
234
Je leichter eine Sache zzu übereignen ist, desto höher ist die Verkehrsfähigkeit der Sache. Wovon wird die leichte Übereignung beeinflusst?
1. Formvorschriften 2. Erfordernis behördlicher Genehmigugn 3. Je sicherer der Erwerber sein kann, dass er Eigentümer wird
235
Sind Geld und Inhaberpapiere (807) auch verkehrsfähig?
Ja
236
Wann liegt verbotene Eigenmacht vor?
Bei einem unfreiwilligen Besitzverlustes des unmittelbaren Besitzes
237
Führt eine Herausgabe aufgrund eines Betruges gem. 263 StGB zu einer verbotenen Eigenmacht durch den Täter?
Nein, da die Herausgabe ja grds. freiwillig ist
238
Liegt ein Abhandenkommen vor, wenn der Besitzmittler die Sache freiwillig herausgibt?
Nein
239
Liegt ein Abhandenkommen vor, wenn die Sache einer dritten Person (die gleichzeitig Straftäter ist) abhandenkommt, die weder Besitzdiener noch -mittler des EG ist?
M1: Ja, 935 analog (+) 935 ist ein allgemeines REchtsprinzip. Wenn es etwas geklaut wird, dann gilt es als Abhandengekommen M2 (hM): Nein (-) Das allgemeine Rechtsträgerprinzip ist 932 und nicht 935, da dieser eine Einschränkung darstellt
240
Geht 854 II davon aus, dass der Erwerber bereits Besitzer ist?
Nein
241
Was regelt 845 II?
Die Fälle, in denen der Erwerber die tatsächliche gewalt leicht erlangen kann
242
Was für ein Tatbestand ist 857 im Verhältnis zu 854?
Keine Fiktion, sondern ein Sondertatbestand
243
Warum ist der 857 keine Fiktion, sondern ein SonderTB?
Weil die tatsächliche Sachherrschaft des Erben nicht fingiert wird, sondern auf diese (und damit die Publizität) verzichtet wird
244
Der Erbe wird idR unmittelbarer Besitzer. Auf wessen Willen kommt es dann bei der verbotenen Eigenmacht und beim Abhandenkommen an?
Auf seinen Willen
245
Ist eine Sache abhandengekommen, wenn der vermeintliche Erbe/Scheinerbe die Sache ohne den Willen des wirklichen Erben aus der Erbscjaft veräußert?
Ja
246
Warum gibt es im Rahmen des 861 keine dolo-agit Einrede?
Die Voraussetzung der Einrede wäre das zukünftige Vorliegen des Anspruchs aus 985 und damit der Beweis des Eigentums. 861 dient aberr der schnellen und einfachen Prozessführung ohne Berücksichtigung des Eigentums. Würde man also die Möglichkeit der dolo-agit-Einrede annehmen, so würde der Zweck des Anspruchs aus 861 konterkariert werden.
247
Wann ist man ein gutgläubiger Fremdbesitzer?
Wenn man glaubt ein Recht zum Besitz am eigentum eines anderen zu haben
248
Wann ist man gutgläubiger Eigenbesitzer?
Wenn man glaubt ein Recht an einem in Wahrheit nicht bestehenden Eigentum zu haben
249
Werden der gutgläubige Eigen- und Fremdbesitz gleichbehandelt?
Ja
250
Es muss eine Schädigungshandlung im Zeitpunkt des EBV vorliegen. Was ist, um eine saubere Abgrenzung zu ermöglichen, notwendig?
Eine strikte Chronologie der Frage, wer Eigentümer und Besitzer zum fraglichen Zeitpunkt war
251
Was für ein Verschuldensbegriff gilt im EBV?
Ein erweiterter Verschuldensbegriff, durch welchen schon die bloße Benutzung einer Sache ein Anknüpfugspunkt für ein Verschulden sein kann.
252
Wann tritt die Sperrwirkung des EBVs ein?
Nicht erst, wenn ein SEA nach 989, 990 gegeben ist, sondern bereits wenn eine Vindikationslage besteht
253
Ist BereicherungsR trotz der EBV-Sperre anwendbar?
Der 816 I 1 ist grds. anwendbar, bei dem Rest muss man schauen, welche Ansprüche gemacht werden und ob diese vom 993 erfasst sind
254
Warum ist 816 I 1 trotz 993 anwendbar?
(+) Wortlaut des 993 I Hs. 2 > gilt nur fpr Schadens-, Nutzungs- und Verwendungsersatzansprüche. 816 I 1regelt die Herausgabe vom Erlös (+) Verkauf einer Sache ist keine Nutzung und damit nicht vom Nutzungsersatz erfasst (+) 861 belastet den Besitzer nicht stärker als 985, der der Besitzer vor der Veräußerung unstreitig hätte erfüllen müssen > Beim Vorliegen einer Vindikationsläge hätte der Besitzer die Sache herausgeben müssen, so lediglich den Erlös. Es entsteht keine schadensersatz- oder nutzungsersatzähnliche Situation
255
Sind Normen, die das Restvermögen, alsi die Opfergrenze von 985 nicht überschreiten, vom EBV gesperrt?
Nein, diese sind anwendbar
256
257
Ist die NKL des 812 I 1 Fall 2 in Verbindung mit 951 trotz der Sperrwirkung anwendbar?
Ja
258
Gilt 951 für andere Kondiktionen?
Nein, nur für die Eingriffskondiktion (hM)
259
Warum ist 951, 812 I 1 Fall 2 möglich?
(+) Wortlaut: 951, 812 I 1 Fall 2 regelt den Wertersatz und damit keinen der in 993 ausgeschlossenen Ansprüche (+) Sinn und Zweck: Keine stärkere Belastung des Besitzers als duch 985, da er die Sache nicht herausgeben muss, sondern nur den entsprechenden Wertersatz (+) Kein Rückgriff auf das Restvermögen, weil der Besitzer durch den Weiterverkauf der bzgl. ihres Wertes gesteigerten Sache nicht aus seinem Restvermögen haftet
260
Ist 951 eine Rechtsfolgen- oder ein Rechtsgrundverweis?
Nach der hM ein Rechtsgrundverweis
261
Gilt 951 für andere Kondiktionen?
Nein, nur für die Eingriffskondiktion (hM)
262
Gilt der Vorrang der Leistung in den Fällen des 935?
hm: Nein, weil einmal kein Eigentumserwerb möglich ist und weil der Besitz durch eine entgoltene Leistung von einem unberechtigten Besitzer erworben wurde. Der Vorrang kann nur für das gelten, was gerade durch Leistung erlangt wurde.
263
Ist eine Anrechnung des an den unberechtigten Besitzer bezahlten Kaufpreis gem. 818 III möglich?
Nein, der Bereicherungsanspruch aus 951, 812 I 1 Fall 2 ist an die Stelle des Herausgabeansüruchs nach 985 getreten. Bei der Inanspruchnahme gem. 985 hätte der Besitzer auch nicht den Kaufpreis entgegenhalten könenn. Deshalb kann er es auch nicht gegenüber dem Bereicherungsanspruch
264
Ist 812ff, 818 II trotz 993 anwendbar?
Ja, da man gem. 818 II Wertersatz fordert
265
Kann Nutzungsersatz neben der Herausgabe der Sache gefordert werden?
Ja, da die Sache durch die Nutzung idR nicht aufgebraucht wird
266
Ist Nutzung = Verbrauch?
Nein
267
Wenn ein Vertrag zwischen dem EG und dem Besitzer besteht und dieser auch wirksam ist, der Besitzer mit der Sache jedoch anders, alv vertraglich vereinbart, verfährt, wird der Besitzer wie genannt?
"Nicht-so-berechtigter Besitzer"
268
Besteht eine Vindikationslage beim nicht-so-berechtigten Besitzer?
M1: Ja, da bei Überschreitung des Besitzrechts kein Recht zum Besitz mehr besteht. Damit 987ff (+) M2 (hM): Es besteht trotz des Exzesses ein Recht zum Besitz, sodass die 987ff. nicht anwendbar sind.
269
Was spricht dafür, dass ein nicht-so-berechtigter Besitzer trotz des Exzesses ein Recht zum Besitz hat und somit keine Vindikationslage vorliegt?
(+) Kein 9895 möglich, sodass auch die 987ff als "Verlängerung" des 985 nicht möglich sind (+) Schuldrechtliche Recht zum Besitz ist nicht teilbar (+) Überschreitung lässt den schuldrechtlichen Vertrag unberührt (+) Die Voraussetzung "Recht zum Besitz" im Rahmen der 989, 990 hätte keine Berechtigung mehr, da damm immer eine Überschreitung vorläge (+) Die durch 987ff beabsichtigte Privilegierung des gutgläubigen, unrechtmäßigen Besitzers passt schon für den unrechtmäßigen FRemdbesitzer nicht uneingeschränkt, daher erst recht nicht für den berechtigten Fremdbesitzer (+) Haftungsprivilegien des berechtigten Besitzers dürfen durch 987ff nicht unterlaufen werden
270
Was unterscheidet den nicht-so-berechtigten Besitzer und den nicht-mehr-berechtigten Besitzer?
Der nicht-so-berechtigte Besitzer überschreitet das ihm zustehende Besitzrecht (bsp.: verbotene Untervermietung). Der nicht-mehr-berechtigte Besitzer war mal zum Besitz berechtigt, die Grundlage wurde jedoch, aus welchen Gründen auch immer, beendet (Beendigung des MV, ehemaliger Mieter verbleibt dennoch in der Wohnung)
271
Liegt eine Vindikationslage beim nicht-mehr-berechtigten Besitzer vor?
Ja
272
Welche Arten des Besitzerwerb erfasst der 854 I?
Den originären und auch den abgeleiteten Besitzerwerb
273
Was sind die Voraussetzungen für einen Besitzerwerb nach 854 I?
1. Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über die Sache 2. natürlicher (nicht! rechtsgeschäftlicher) Besitzbegründungswille
274
Ist die Konstruktion des Organbesitzes nur auf juristische Personen oder auch auf rechtsfähige Personengesellschaften anwendbar?
Auf beide
275
Können jP und rechtsfähige PG Besitz an Sachen innehaben?
Da sie nicht selbst handeln können, eigentlich nicht. Sie werden jedoch durch ihre Organe vertreten (Lehre des Organbesitzers)
276
Wann liegt eine Entziehung vor?
Wenn der Besitzer vollständig und nicht nur vorübergehend von der Ausübung der tatsächlichen Gewalt ausgeschlossen ist, 856.
277
Kann ein Selbsthilferecht aus 229, 230 eine verbotene Eigenmacht nach 858 "rechtfertigen" bzw. ausschließen?
Wenn die realisierung eines Anspruchs gefährdet ist und die Hilfe der Obrigkeit nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Wird aber durch 230 begrenzt, wenn weder ersichtlich ist, ob obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen gewesen wäre, noch die Gefahr bestand, dass die Verwirklichung eines Anspruchs wesentlich erschwert oder vereitelt wird.
278
Was ist die Voraussetzung der Besitzwehr, 859 I?
Dass die verbotene Eigenmacht noch nicht zum Erfolg geführt hat. Die ausgeführte Gewalt darf jedoch nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Die Erforderlichkeit ist zudem rein objektiv zu beurteilen
279
Was ist die Voraussetzung der Besitzkehr, 859 II, III?
Dass die verbotene Eigenmacht bereits erfolgreich war. Abs. II findet Anwendung auf bewegliche Sachen, Abs. III auf Grundstücke. Bei Abs. II muss ein Betroffen sein auf frischer Tat vorliegen, d.h. unmittelbar bei Entziehung oder alsbald danach muss die Tat entdeckt werden. Die Verfolgung muss dann unmittelbar beginnen. Bei Abs. III muss die Verfolgung sofort passieren und es wird nicht auf 122 I abgestellt, sondern es muss ohne Rücksicht auf die Kenntnis muss so schnell wie objektiv möglich gehandelt werden.
280
Kann der Besitzdiener Gewaltenrechte für den unmittelbaren Besitzer ausüben?
Ja, über 860
281
Kann der mittelbare Besitzer auch Gewaltenrechte geltend machen?
M1: Nach 869 kann er nur possessorische Rechte aus den 861, 862 geltend machen. (+) Ausdrücklicher Wortlaut des 869 (+) billige Wertung, denn der mittelbare Besitzer ist ausreichend über den umittelbaren Besitzer hinreichend geschützt, da dieser die Gewaltenrechte anwenden darf M2: Ja, durch eine Analogie des 859 (+) Planwidrige Regelungslücke ist in der fehlenden Regelung der Gewaltenrechte zugunsten des mittelbaren Besitzers (+) vergleichbare Interessenlage daher, dass der unmittelbare Besitzer durch eine Beeinträchtigung iSd 859 in der Ausübung des Besitzers für den mittelbaren Besitzer behindert wird.
282
Was kann der mittelbare Besitzer nach 862 S. 2?
Die Widereinräumung des Besitzes an den unmittelbaren Besitzer verlangen
283
Ist eine Anwendung der 859 zugunsten des Teilbesitzers, Mitbesitzers oder des Erbenbesitzers problematisch?
Nein
284
Was ist ein Rechtsgeschäft in Form eines Verkehrsgeschäft?
Ein rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb, bei dem keine wirtschaftliche oder rechtliche Identität der Parteien vorliegt.
285
Was sind die Voraussetzungen, die man im Rahmen eines Rechtsgeschäfts in Form eines Verkehrsgeschäfts durchgehen sollte?
1. Vorliegen eines rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs 2. Eigentumserwerb kraft Hoheitsakt 3. Verkehrsgeschäft
286
Was ist ein Verkehrsgeschäft?
Ein echter Wechsel zwischen Rechtssubjekten
287
Wann ist ein Verkehrgeschäft abzulehnen?
Bei rechtlicher oder wirtschaftlicher Identität
288
Ist die Eigentumsvermutung für den Besitzer normiert und falls ja, welche Norm?
1006 I 1
289
Auf welche Stellung muss sich der gute Glaube beim Eigentum beziehen?
Auf die Stellung als Eigentümer
290
Nach welcher Norm ist auch der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis geschützt?
366 HGB
291
Fällt beim Rückerwerb des Nichtberechtigten das Eigentum automatisch an den Altberechtigten zurück? Nenne die Namen der unterschiedlichen Theorien
M1: Differenzierende Theorie des automatischen Eigentumsrückfalls M2: Weite Theorie des automatischen Eigentumsrückfalls M3: Theorie der schuldrechtlichen Abwicklung
292
Was besagt die differenzierende Theorie des automatischen Eigentumsrückfalls?
Das Eigentum des Altberechtigten lebt wieder auf, wenn der Rückerwerb sich als Rückabwicklung des Rechtsverhältnisses zwischen Nichtberechtigtem und gutgläubigen Erwerber darstellt. (+)Rückabwicklung durch Rückgängigmachen Eigentum des ursprünglich Berechtigten lebt wieder auf, wenn die durch einen Nichtberechtigten veräußerte Sache im Rahmen der Rückgängigmachung vom gutgläubigen Erwerber an den Nichtberechtigten zurückgegeben wird. (+)Geschäft für den, den es angeht Parallel zum Geschäft für den, den es angeht fällt das Eingentum mit Rückgabe der Sache an den Nichtberechtigten automatisch an den Altberechtigten zurück
293
Was besagt die weite Theorie des automatischen Eigentumsrückfalls?
Nach dieser Theorie wird das Eigentum des Altberechtigten durch den Rückerwerb vom gutgläubigen Erwerber wieder aufgelebt. (+) Gutglaubensschutz Aufleben des Eigentums des Altberechtigten ergibt sich aus dem Gutglaubensschutz. Wenn man differenziert, ob der Rückerwerb im rechtlichen Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Geschäften des Ersterwerbs steht oder nicht, würden sachfremde Erwägungen in die Problematik einfließen
294
Was besagt die Theorie der schuldrechtlichen Abwicklung?
Wenn der Nichtberechtigte voom gutgläubigen Erwerber die Sache zurück erwirbt, so erwirbt er von einem Berechtigten und erlangt deswegen Eigentum. Ein automatischer Rückfall des Eigentums an den Altberechtigten tritt damit nicht ein. (+) keine rechtliche Basis Es kann keine Rückverschaffung des Eigentums an den Altberechtigten eintreten, weil es keinen Rechtssatz gibt, der den Eigentumserwerb eines Nichtberechtigten ermöglichen würden. Der Altberechtigte hat am Vertrag zwischen Nichtberechtigtem und gutgläubigen Erwerber keinen Anteil (+) Schuldrechtlicher Anspruch DEm Altberechtigtem wird durch die dem Gesetz entsprechende Anwendung das Eigentum verschafft. DEr Nichtberechtigte erwirbt zwar zunächst Eigentum,. muss dieses aber aufgrund der schuldrechtlichen Verpflichtung an den Altberechtigten zurückübertragen. Damit ist keine Rechtsfortbildung notwendig. (+) Widerspruch im Liegenschaftsrecht Eine Umlenkung des Rückübertragungsgegschäfts auf den an diesem nicht beteiligten Altberechtigten, stellt zumindest im Liegenschaftsrecht eine nicht anwendbare Konstellation dar, denn dann wäre der Rückerwerb gegen das GRundbuch.
295
Gilt die Sperrwirkung des 993 I Hs. 2 für Herausgabeansprüche?
**NEIN!**
296
Ist 986 eine im Prozess geltend zu machende Einrede oder eine Einwendung, die von Amtswegen zu beachten ist?
Auch wenn der Wortlaut "...kann verweigern" auf ein im Prozess geltend zu machende Einrede hinweist, handelt es sich dennoch um eine Einwendung.
297
Woraus kann sich ein absolutes, gegenüber jedermann geltenen Besitzrecht ergeben?
Aus beschränkt dinglichen Rechten wie zB. Nießbrauch, dingliches Wohnrecht, Mobiliarpfandrecht, Erbbaurecht und dem Dauerwohn- und Nutzungsrecht
298
Woraus kann sich ein relatives (obligatorisches) Besitzrecht ergeben?
In der Regel aus einem mit dem Eigentümer geschlossenen Vertrag, der zur Nutzung der Sache berechtigt.
299
Gegenüber wem wirken relative Besitzrechte?
Grds. nur gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern
300
Worüber kann ein lastenfreier Erwerb stattfinden?
936
301
Grundsätzlich ist der Eigentümer auch zum besitz berechtigt. Wann kann ein Besitzrecht des Eigentümers aber ausscheiden?
Wenn der Besitzer seinerseits und gerade gegenüber dem Eigentümer ein Recht zum Besitz hat
302
Kann 988 analog iVm 812 I 1 bei einem rechtsgrundlosen Besitzer angewendet werden?
Planwidrige Regelungslücke (+): besteht eine Vindikationslage zwischen EG und Besitzer, dann finden die 812ff keine Anwendung, jedoch finden sich in den 987ff keine AGL für die Herausgabe von Nutzungen gegen den rechtsgrundlosen Besitzer Vergleichbare Interessenlage (-): Wertungswiderspruch wenn der rechtsgrundlose Besitzer seine Gegenleistung bereits erbracht hat. (a.A.: Veräußert der Eigentümer seine Sache und ist dabei lediglich das Verpflichtungsgeschäft nichtig, das Verfügungsgeschäft aber wirksam, fehlt es am EBV, 987ff kommen nicht zur Anwendung. Rückabwicklung erfolgt über 812ff. Danach geht aber nur eine Herausgabe einer Sache und nicht die Herausgabe von gezogenen Nutzungen)
303
Gilt die Sperrwirkung des 993 I Hs. 2 für den rechtsgrundlosen Besitzer, wenn man Nutzungsersatz von diesem will?
Nein, da es sonst zu schwerwiegenden Wertungswidersprüchen kommen würde.
304
Wann kommt die Sperrwirkung des 993 I Hs. 2 zum tragen?
Wenn das Anspruchsziel entweder die "Herausgabe von Nutzungen" oder "Schadensersatz" ist.
305
Gilt die Sperrrwirkung des 993 I Hs. 2 trotz der amtlichen Überschrift (redlicher Besitzer) auch gegen den bösgläubigen, verklagten?
Ja (nach hM), ergibt sich aus 992, der nur für den deliktischen Besitzer die Anwendbarkeit des Deliktsrechts regelt
306
In welchem Verhältnis stehen die Verwendungskondiktion, §§ 951, 812 und die §§ 994ff.?
M1: 994ff haben Vorrang, sodass der bösgläubige Besitzer für nützliche Verwendungen in keinem Fall Ersatz verlangen kann M2: Anwendbarkeit des 951, 812 (+), Arg.: Der Geschäftsherr hat auch bei der angemaßten Eigengeschäftsführung die Bereicherung herauszugeben. (+) vermeidet Wertungswiderspruch, der sich bei der Annahme der Sperrwirkung daraus ergibt, dass der nichtbesitzende Verwender gegenüber dem besitzenden Verwender, bei dem ein EBV besteht, privilegiert werden würde. (+) Wortlaut des 951 II 2 spricht für Anwendbarkeit, wonach der Anspruch auf Ersatz von Verwendungen unberührt bleibt.
307
Grds. werden Schadensersatzansprüche durch 993 ausgeschlossen. Jedoch macht 991 II eine Ausnahme von diesem GRundsatz. Warum?
Wenn der Besitzer den Besitz nicht für den Eigentümer, sondern für einen Dritten ausübt,so haftet er dem Dritten aus dem Besitzmittlungsverhältnis für Schäden. Es erscheint nicht sachgerecht, wenn er nicht auch dem Eigentümer gegenüber haften sollte.
308
Ist es beim 991 II erforderlich, dass der Besitzer gegenüber seinem Oberbesitzer tatsächlich ersatzpflichtig ist?
Nein, es reicht aus, dass der Besitzer die Verschlechterung oder den Untergang ggü. dem Oberbesitzer zu vertreten hat.
309
Was erfasst die Verschlechterung?
Sie erfasst die Beschädigung, Abnutzung, das Unterlassen notwendiger Unterhaltungsmaßnahmen sowie die Belastung mit einem beschränkten dinglichen Recht
310
Was meint der Untergang?
Vollständige Zerstörung einer Sache
311
Wann spricht man von einer antizipierten Einigung?
Wenn die Einigung und die Übergabe zeitlich auseinander fallen
312
Was ist eine Geheißperson?
Geheißperson ist jede Person, die sich, ohne Besitzdiener oder Besitzmittler zu sein, im Rahmen der Übergabe punktuell unterordnet und den Weisungen eines Dritten nicht nur im Eigeninteresse folgt, sondern gewissermaßen im Interesse der "Übergabe" zwischen anderen Personen
313
Ist eine Geheißperson auf dauer weisungsgebunden, wie der Besitzdiener/ -mittler?
Nein, nur für einen Vorgang
314
Was ist eine "Scheingeheißperson"?
Eine Person, die im Rahmen einer Übereignung nicht Geheißperson des Erwerbers ist, aus Sicht des Erwerbers jedoch als eine solche erscheint.
315
Kann 985 ein Schuldverhältnis im Sinne des 280 I begründen?
ghM: 280 I, III, 283; 280 I, II, 286; 285 finden keine Anwendung auf 985, sodass 985 kein Schuldverhältnis begründen kann, da es auch sonst zu einer Umgehung der 989, 990 (Schadensersatz), 990 II (Verzug) oder 816 I 1 (Erlös) kommen würde
316
Kann eine Übergabe mittels einer Geheißperson stattfinden?
M1: Nein (-) sachenrechtliches Publizitätsprinzip (-) Dem Rechtsverkehr soll die Rechtsveränderung durch Besitzerwechsel deutlich werden M2: Ja (+) Gesetz weicht diese Grundsätze selbst in 930, 931 auf (+) Rechtliche Stellung des Veräußerers & Erwerbers durch Weisungsunterwerfung der Geheißperson deutlich -> Diese Herrschaftsmacht ist dem Besitz gleichzustellen
317
Ist ein gutgläubiger Erwerb iSd 932 I bei Einschaltung einer Scheingeheißperson möglich?
M1: Nein M2: Ja (+) Schutz des guten Glaubens des Erwerbers an Besitzverschaffungsmacht, nicht an Besitz des Veräußerers
318
Auf welchen Weg wird die Bösgläubigkeit des Besitzdieners dem Besitzherrn zugerechnet?
M1: 831 analog (-) 831 setzt obj. rw. unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfens voraus, nicht subj. Bewusstsein. Kann deshalb nicht als Grundlage für Zurechnung fremder Bösgläubigkeit zum Geschäftsherrn dienen (-) 831 stellt eine eigene AGL und keine Zurechnungsnorm M2: 166 I analog (+) 166 ist eine Zurechnungsnorm
319
Gelten die Haftungsprivilegien nur für den redlichen oder auch für den verklagten & bösgläubigen Besitzer?
M1: Nur für den redlichen Besitzer (-) Systematik, Teleologie: Haftung nach Deliktsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen des 992 (-) Unterlaufen der Wertung des 989, 990 II, wonach nur der bösgläubige Besitzer haften soll M2 (hM): auch für verklagten & bösgläubigen Besitzer (+) Sonst käme dem 992 kein eigenständiger Regelungscharakter zu, wenn bereits jeder bösgläubig, aber noch nicht deliktischen Besitzer aus Deliktsrecht haften würde
320
Warum haftet ein deliktischer Besitzer nicht gem. 992, wenn die Sache ohne sein Verschulden untergeht?
Weil 992 auf 823 verweist und gem. 848 für einen deliktischen Besitzer die Zufallshaftung gilt
321
Angenommen: Ein Eigentümer E hat gegen einen Besitzer B einen Anspruch aus § 985. Der Besitzer leistet jedoch nicht. Der E setzt dem B daher eine Frist gem. §§ 280 I, III, 281 I 1 (wegen Nichtleistung). B reagiert nicht. Begründet 985 jetzt ein Schuldverhältnis und aus welcher Norm kann der E Schadensersatz verlangen?
985 begründet nach der hm nur ein Schuldverhältnis in dieser Konstellation, wenn der B bösgläubig oder verklagt ist. Wenn das der Fall ist, dann hat der einen Anspruch auf Schadensersatz aus 281
322
Gilt die Sperrwirkung des 993 für den angemaßten Eigengeschäftsführer?
Nein. Der angemaßte EGF ist unter keinen Umständen schutzwürdig
323
Wo gibt es Geheißpersonen?
**Nur** im Sachenrecht im Rahmen der Übergabe
324
Was wird der Innehabung einer "wirklichen" Besitzposition gleichgestellt?
Die tatsächliche Besitzverschaffungsmacht
325
Was ist ein Streckengeschäft?
Übereignung einer beweglichen Sache durch zB Versand
326
Was ist das Problem des Streckengeschäfts?
Die Übergabe geschieht nicht zwischen Veräußerer und Erwerber, sondern durch Einschaltung eines Dritten
327
Wie wird das Streckengeschäft dann sachenrechtlich abgewickelt?
M1 (mM): Direkterwerb zwischen V und E M2 (hM): Doppelter Geheißerwerb | V = Veräußerer; E = Erwerber
328
Die Meinung, welche beim Streckengeschäft den Direkterwerb annimmt, wird kaum vertreten. Warum?
Führt zu großen Problemen in den anderen Bereichen: 1. Erlöschen der Erfüllungsansprüche? Man muss Fremdtilgungswillen unterstellen 2. Probleme im Bereicherungsrecht: Wenn Fehler wie Doppelmanel auftreten, ist die notwendige Abwicklung übers Dreieck nicht mehr möglich, da keine Leistungen im Verhältnis L - E bzw. V - E vorliegen 3. V behält sich häufig als Sicherungsmittel das Eigentum vor, würde aber nie Eigentümer werden, sodass er kein Sicherungsmittel mehr hat | (Bei Einigung über Eigentumsübergang und ablehnen)
329
Wie löst die hM das Streckengeschäft?
Über den doppelten Geheißerwerb: 1) Übereignung zwischen A und V 2) Übereignung zwischen V und B
330
Was soll man sich zum doppelten Geheißerwerb merken?
1. Beim Streckengeschäft brauchen immer diejenigen, die nicht an der Lieferung selbst beteiligt sind eine "Geheißperson" 2. Anfang und ende der Kette selbst braucht keine Geheißperson. Diese beiden sind nämlich jeweils die Geheißperson 3. Beim Streckengeschäft ist: (1) jedes Ende der Kette (B) = Geheißperson für alle Vorgänger (hier V) auf Erwerberseite – und zwar für den Prüfungspunkt „irgendein Besitzerwerb“ (2) jedes Anfang der Kette (A) = Geheißperson für alle Nachfolger auf Veräußerseite – und zwar für den Prüfungspunkt „auf Veranlassung des Veräußerers"
331
A verkauft am 1.1. die Sache an B. B verkauft am 2.2. die Sache an C. C „verkauft“ die Sache am 3.3. an D. Usw. … Am 12.12. fährt A die Sache von A direkt zu F. Wie funktioniert die Übereignung (die Erfüllung) von C an D?
Übereignung zwischen C und D gem. § 929 S. 1 I. dingliche Einigung zwischen C und D 1. am 12.12…? (–), weil weder A noch F irgendwie Stellvertreter sind… 2. am 3.3. (!) und zwar „konkludent“, „antizipiert“ und „zusätzlich“ zum Kaufvertrag… II. Übergabe am 12.12. (!) 1. jeglicher Besitzverlust bei C (+), denn der C hatte nie Besitz (das reicht) 2. irgendein Besitzerwerb bei D a) D selbst (–) (deshalb ist es ja ein Streckengeschäft mit Durchlieferung) b) wenn überhaupt, dann der F, aber der ist weder Besitzdiener noch Besitzmittler c) F ist aber „Geheißperson des D“ usw. 3. auf Veranlassung des Veräußerers C a) C selbst hat die Übergabe nicht veranlasst b) Aber A und A ist die „Geheißperson von C“
332
Wann ist man eine Scheingeheißperson?
1. Entweder, wenn tatsächlich eine Anweisung vorliegt, der Angewiesene aber getäuscht worden ist und eigentlich selbst und unabhängig vom Anweisenden Eigentum übertragen will 2. Oder, wenn tatsächlich keine Anweisung vorliegt und die Weisungsgebundenheit nur aus Sicht des Letztempfängers vorzuliegen scheint
333
Kann es zu einer Übereignung zwischen der Scheingeheißperson und dem Erwerber kommen?
Nein. Die SGP hat aus ihrer Sich idR ein Angebot auf Übereignung abgegeben an den Erwerber. Aus Sicht des obj. Empfängers in der Person des Erwerbers, der ja nur mit dem Veräußerer einen Kaufvertrag geschlossens hat, ist jedoch klar, dass die SGP nur auf Anweisung des Veräußerers handelt und daher keine WE auf Übereignung abgeben kann. Damit keine Übereignung zwischen SGP und Erweber (-) | SGP = Scheingeheißperson
334
Nach einer Lehre findet gar keine Übereignung, auch nicht zwischen Veräußerer und Erwerber statt, da die SGP "dazwischen" getreten ist. Damit eine Übergabe erfolgt, bei Mitwirkung einer SGP, muss diese was nach der Lehre machen?
Es handelt sich um die "Unterwerfungslehre". Nach dieser muss sich die SGP vollends und komplett dem Geheiß unterordnen.
335
Welche Erwerbsart kommt beim Einsatz einer SGP also nur in Frage und zwischen welchen Parteien?
Nur ein gutgläubiger Erwerb nach 929 S. 1, 932 und zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber
336
Folgt der BGH der Unterwerfungslehre?
Nein
337
An welcher Stelle wird die Unterwerfungslehre korrekterweise angesprochen, wenn man dem BGH folgt und einfach mit 929 S. 1, 932 weitermacht?
Im Rahmen des 932 entweder unter "Alle Voraussetzungen des 929 S. 1, außer der Berechtigung" oder unter "Rechtsschein"
338
Ist ein gutgläubiger Erwerb möglich, wenn ein zurechenbarer Rechtsschein besteht?
M1 (Unterwerfungslehre): Nein M2 (BGH u. tdL): Ja
339
Was ist der zurechenbare Rechtsschein?
Eine Kombination aus Rechtsschein und Abhandenkommen
340
Wie kommt es zu einem zurechenbaren Rechtsschein?
Wenn der ursprüngliche Eigentümer einen Fehler gemacht hat und damit zurechenbar einen Rechtsschein gesetzt hat, wegen dem er nun haften und sein Eigentum verlieren soll.
341
Was ist die Argumentation der Unterwerfungslehre, dass es nicht zu einem zurechenbaren Rechtsschein kommen kann?
Es liegt gar kein Rechtsscheintatbestand vor, da es weder zur Besitzübergabe gekommen ist, noch eine wirkliche Befolgung eines Geheißes vorliegt. Ein RechtsscheinTB beim Geheißerwerb kann nur vorliegen, wenn eine wirkliche Befolgung des Geheißes gegeben ist.
342
Was ist die Argumentation des BGHs hinsichtlich des zurechenbaren Rechtsscheins?
Gutgläubige Erwerb ist möglich, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. (+) Erwerber kann oft nicht erkennen, ob sich die Geheißperson wirklich einer Weisung unterwirft (+) Scheingeheißperson kann Missverständnisse durch Erklärungen vor oder bei Lieferung vermeiden (+) Reicht, wenn der Rechtsschein entsteht (+) Objektive Empfängerhorizont ist entscheidend (+) Schutzwürdigkeit des Empfängers (+) praktische Bedürfnisse des Rechtsverkehrs
343
Nach welchem Maßstab beurteilt sich die Bösgläubigkeit des 989 I?
Nach den Maßstäben der 932ff. analog
344
Wann ist der Rechtsgrundverweis in das Deliktsrecht des 992 eröffent?
Immer dann, wenn der Besitzer den Besitz durch verbotene Eigenmacht oder eine Straftat erlangt hat.
345
Wird über den Wortlaut des 992 hinaus eine **Schuldhafte** Eigenmacht benötigt?
M1: Nein, der Rechtsgrundverweis auf das Deliktsrecht reicht aus, das Element des Verschuldens wird im Rahmen des deliktischen Anspruches geprüft. M2: Ja, da verbotene Eigenmacht ist mit der Begehung einer Straftat gleichzustellen. Da diese immer ein subjektives Element habevn, sollte es auch bei der verbotenen Eigenmacht vorliegen. ## Footnote Streitentscheid wohl Pro M2 in der Klausur
346
Kann sich aus 987, 990 I 1 ein Anspruch auf Herausgabe des Erlöses ergeben?
Nein, da er als Rechtsfolge nur die Herausgabe von Nutzungen erfasst.
347
Ein Anspruch auf Herausgabe des Erlöses kann sich aus 993 I Hs. 1, 818ff. ergeben. Was muss aber dafür hinsichtlich der Früchte vorliegen?
Es muss eine Ziehung von Übermaßfrüchten vorliegen
348
Ist der Kaufpreis die Nutzung einer Sache?
Nein, lediglich ein Surrogat
349
Was sind Übermaßfrüchte?
Früchte, die zu Lasten der Sachsubstanz gezogen worden sind.
350
Was ist 951 I 1 für ein Anspruch vom ursprünglichen Eigentümer?
Der Rechtsfortwirkungsanspruch aus 985
351
951 I 1 ist der Rechtsfortwirkungsanspruch von 985. Was bedeutet das hinsichtlich der Eiwendungen, die man dementsprechend gegen den 951 I 1 geltend machen kann?
Man kann nur solche Einwände entgegenhalten, die auch dem 985 entgegengehalten werden können.
352
Verweist 951 I 1 auf die Eingriffs- und Leistungskondiktionen, oder nur auf Eingriffskondiktionen?
M1: Auf beide Kondiktionsarten (+) Wortlaut der Norm, der ohne Einschränkungen ist (+) Leistung durch den Einbau von Materialien denkbar, die im Eigentum eines Dritten stehen M2: Nur Verweisung auf die Eingriffskondiktion, damit Beschränkung auf Fälle, in denen der Bereicherte etwas "in sonstiger Weise" erlangt hat (+) Nur der Anspruchsberechtigte erleidet einen Rechtsverlust (-) Wird problematisch, wenn der Leistende nicht in seinem Eigentum stehende Sachen verbaut
353
Ist der Streit, ob 951 I 1 auf Leistungs- und Eingriffskondiktion verweist im 2P-Verhältnis relevant oder nur im 3P-Verhältnis?
Nur im 3P-Verhältnis
354
Kann man nach 951 I 1 einen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands haben?
Nein, da 951 I 1 selbst einen Anspruch auf Vergütung in Geld anordnert und mit 951 I 2 einen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ausschließt.
355
Kann es einen Hersteller kraft Parteiwillens in Bezug auf 950 geben? Nenne die Namen der drei vertretenen Theorien.
1. Abdingbarkeitstheorie 2. Theorie der Disponierbarkeit der Herstellereigenschaft 3. Bestimmung des Herstellerbegriffs nach subj. u. obj. Kriterien
356
Was besagt die Abdingbarkeitstheorie hinsichtlich des Herstellers?
950 ist ein dispositives Recht und kommt zB nicht zum Einsatz, wenn ein vertraglicher Eigentumsvorbehalt verabredet wurde. (+) Erhaltungs- und Erwerbsinteresse (+) Parallelen zu den Regelungen vor der Schuldrechtsreform (+) Aufgezwungenes Eigentum
357
Warum argumentiert die Abdingbarkeitstheorie mit dem Erhaltungs- und Erwerbsinteresse?
Sinn vom 950 ist es, zwischen dem Erhaltungsinteresse des Stoffeigentümers und dem Erwerbsinteresse des Verarbeiters zu vermitteln. Ein Konflikt zwischen den Parteien kann aber gar nicht entstehen, wenn im Vorfeld vertraglich geregelt ist, wer Eigentümer wird
358
Warum argumentiert die Abdingbarkeitstheorie mit den Parallelen zu den Regelungen vor der Schuldrechtsreform?
Aufgrund der Regelungen vor der Schuldrechtsreform und der damit verbundenen weiterhin bestehenden Rechtslage, ist die Abdingbarkeit des § 950 BGB weiterhin gegeben. Denn vertragliche Regelungen gehen dem § 950 BGB vor.
359
Warum argumentiert die Abdingbarkeitstheorie mit aufgezwungenem Eigentum?
Wenn man 950 nicht als dispositive Norm anerkennt, ergibt sich, dass der Hersteller kraft Gesetzes das Eigentum an der neuen Sache erwirbt und es ihm damit aufgezwungen wird. Prinzip der Selbstbestimmung spricht gegen aufgezwungenes Eigentum, weshalb der Einzelne vor der Aufdrängung von Rechten geschützt werden muss und die Möglichkeit haben muss, auf den Eigentumserwerb durch Vertrag zu verzichten.
360
Was besagt die Theorie der Disponierbarkeit der Herstellereigenschaft hinsichtlich der Herstellereigenschaft?
950 ist zwingendes Recht und kann nicht abbedungen werden. Es kann allerdings vertraglich geregelt werden, wer Hersteller ist. (+) Sachenrechtliche Dogmatik (+) Keine Abdingbarkeit mit Regelungen des Werkvertrags (+) Aufdrängungsschutz ist kein Argument.
361
Warum argumentiert die Theorie der Disponierbarkeit der Herstellereigenschaft mit der Sachenrechtlichen Dogmatik?
950 ist, wie alle sachenrechtlichen Zuordnungsregeln, eine zwingende Norm
362
Warum argumentiert die Theorie der Disponierbarkeit der Herstellereigenschaft damit, dass keine Abdingbarkeit mit den Regelungen des Werkvertrags gegeben ist?
Regelung trägt dem Wesen des Werkvertrags Rechnung, wonach der Hersteller das Eigentum an der aus den Stoffen des Bestellers hergestellte neue Sachen erwirbt. Ist gerecht, weil die Herstellung schließlich durch den Besteller veranlasst wird und für ihn erfolgt.
363
Warum argumentiert die Theorie der Disponierbarkeit der Herstellereigenschaft damit, dass der Aufdrängungsschutz kein Argument ist?
Der Hersteller erfährt durch die Möglichkeit, die Sache nach seinem Eigentumserwerb weiter zu übereignen oder auch zu verarbeiten, ausreichend schutz.
364
Wie wird nach der Meinung der Bestimmung des Herstellerbegriffes nach subjektiven und objektiven Kriterien argumentiert?
950 ist zwingendes Recht, weshalb sich nach der Verkehrsanschauung, als nach der des obj. Beobachters, bestimmt, wer Hersteller im Sinne des 950 ist. Solange der Verarbeiter nicht deutlich mache, dass er sich nicht an eine vertragliche Regelung der Herstellereigenschaft halten wolle, sehe die Verkehrsanschauung den Vorbehaltskäufer auch als Hersteller an. (+) dingliche Surrogation nur durch Gesetz (+) Kein Vergleich zum Werkvertrag
365
Warum argumentiert die Bestimmung des Herstellerbegriffes nach subjektiven und objektiven Kriterien, dass dingliche Surrogation nur durch Gesetz erfolgen kann?
Abdingbarkeit des 950 ist nur ein Versuch kraft Rechtsgeschäfts den notwendigerweise untergehenden Eigentumsvorbehalt des Lieferanten durch das entstehende Eigentum zu ersetzen. Diese dingliche Surrogation kann aber nur vom Gesetz angeordnet werden und nicht durch ein Rechtsgeschäft herbeigeführt werden.
366
Warum argumentiert die Bestimmung des Herstellerbegriffes nach subjektiven und objektiven Kriterien, dass kein Vergleich zum Werkvertrag gezogen werden kann?
Es lässt sich aus dem Vorschriften des WV keine Abdingbarkeit des 950 ableiten. Selbst wenn man den vorangegangenen Eigentumserwerb des Werkbestellers als Abweichung von 950 wertet, wäre es eine gesetzliche Sonderregelung und keine akzeptierte vertragliche Außerkraftsetzung des 950
367
Bezieht sich die Bösgläubigkeit im Rahmen der 987ff. auf das fehlende Recht zum Besitz oder auf die Wirksamkeit des Eigentumserwerbs?
Bezieht sich immer auf das fehlende Recht zum Besitz ## Footnote Auch wenn beides oftmals zusammenfällt, weil der Erwerber von einem Besitzrecht durch die vermeintliche Eigentumsübertragung ausgeht
368
Was spricht gegen die Anwendung des 831 analog im Rahmen der Zurechnung?
Der TB der Eigentumsverletzung ist zwar häufig, aber nicht immer zwingend erfüllt. Außerdem ist 831 keine Zurechnungsnorm, sondern begründet eine Haftung für ein eigenes Verschulden des Geschäftsherrn. RF des 831 ist auch nicht die Zurechnung des fremden Verhaltens, sondern Haftung für den durch einen Dritten hervorgerufenen Schaden.
369
Was spricht für die Anwendung des 166 analog im Rahmen der Zurechnung?
Die angeordnete Rechtsfolge und der Rechtsgedanke, weöcher sich auf die Zurechnung besser übertragen lässt. Nach dem Rechtsgedanken des 166 I soll, wer sich den Vorteil zu nutzen macht fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch die sich daraus ergebende Nachteile tragen.
370
Wie ist das Schema des 990 II, 280 I, II, 286 I?
I. Voraussetzungen des 990 II 1. Vindikationslage im Zeitpunkt des Verzugs 2. Bösgläubigkeit des Besitzers II. Voraussetzungen des 280 I, II, 286 I 1. Schuldverhältnis 2. Pflichtverletzung: Nichterbringung einer fälligen, einredefreien Forderung trotz Mahnung 3. Vertretenmüssen 4. kausaler Schaden
371
Stellt die bestehende Vindikationslage, aufgrund derer die Sache eigentlich herausgegeben werden müsste, ein Schuldverhältnis im Sinne der 280 I, II, 286 I dar?
Ja
372
Gilt 990 II für den bösgläubigen und den verklagten Besitzer?
Nur für den bösgläubigen Besitzer
373
Warum gilt 990 II nur für den bösgläubigen und nicht für den verklagten Besitzer?
Weil der verklagte Besitzer zwar mit einem negativen Prozessausgang rechnen muss, wodurch sich der SEA aus 989 rechtfertigen lässt. Die Herausgabeklage macht dn Besitzer jedoch nicht zwingend bösgläubig. Es ist denkbar, dass dieser weiterhin an sein Recht zum Besitz glaubt. Deswegen wäre es unbillig, ihn der verschärften Verzugshaftung, insbesondere der Haftung für Zufall gem. 287 auszusetzen.
374
Ist die Übergabe als Realakt einer rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nach 164 zugänglich?
Nein
375
Was ist ein doppelter Geheißerwerb?
Wenn von Veräußerer und Erwerber Geheißpersonen eingesetzt werden.
376
Die Figur der Geheißperson stellt eine Durchbrechung des sachenrechtlichen Publizitätsprinzip dar. Wie wird das Problem gelöst?
Das Gesetz weicht selbst in den 930, 931 ab, sodass einer solchen Durchbrechung grds. nichts im Wege steht.
377
Besteht ein Rechtsschein zugunsten der Berechtigung des Veräußerers im Falle der Scheingeheißperson, bzw. reicht eine Scheingeheißperson aus, um einen Rechtsschein zu begründen?
M1: Nein (+) fehlt an der Vertrauenslage, wenn der Veräußerer einen Dritten durch Täuschung zur Herausgabe der Sache bringt (+) Kann nicht Grundlage der Zurechnung einer Besitzposition sein (+) fehlt an einem wirksamen RechtsscheinTB, solange keine tatsächliche Willensübereinkunft vollzogen wurde M2 (BGH): Ja (+) Kein Unterschied aus der objektiven Sicht des Erwerbers zwischen einer echten und einer Scheingeheißperson (+) Rechtsschutz für den Dritten (+) Anknüpfungspunkt des guten Glaubens ist gerade, dass der Veräußerer die Fähigkeit besitzt, die Geheißperson zu einer seinem Willen entsprechenden Handlung zu veranlassen. (+) Inneren Beziehungen wirken sich hier nicht auf das Außenverhältnis aus ## Footnote M2 folgen
378
Wer ist zur Übertragung eines AWR berechtigt?
Der AWR-Inhaber
378
Kann sich aus einem schuldrechtlichen Herausgabeanspruch ein die Veräußerung hinderndes Recht ergeben?
Ja, diese Ansprüche sind jedoch nachrrangig zu denen aus Eigentum
379
Wer ist zur Begründung eines AWR berechtigt?
Der Eigentümer
380
Erfogt der Zweiterwerb des AWR über 398 (401)?
Nein! Es ist kein akzessorisches Sicherungsrecht o.ä. und wird als wesensgleiches Minus wie das Eigentum "übertragen", und Eigentum wird immer "übertragen" gem. 929ff
381
Wie sollte man methodisch in der Sachenrechtsklausur die Positionen jeweils ermitteln?
1. Wer ist Eigentümer? 2. Wer hat ein AWR? 3. Wer ist unmittelbarer Besitzer? 4. Wer ist unmittelbarer Besitzer? 5. Wer hat ggf. ein Pfandrecht?
382
Muss das Besitzmittlungsverhältnis gem. 930 ausdrücklich vereinbart werden?
Entgegen dem Wortlaut des 930 "vereinbaren", genügt nach der hM ein bestehendes gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis. (hM) Eine andere Meinung bleibt nahe am Wortlaut und nimmt an, dass eine tatsächliche Vereinbarung bestehen muss. Das spricht allerdings gegen die Auslegung von Willenserklärungen, sodass von dieser Meinung abzusehen ist.
383
Welchen Vorteil bietet eine Sicherungsübereignung dem Erwerber?
Er erlangt Eigentum an der Sache und kann diese bei Eintritt des Sicherungsfalls verwerten
384
Was für einen (vermeintlichen) Anspruch kann der mittelbare Besitzer im Rahmen des 931 abtreten?
Einen nur vermeintlich bestehenden Herausgabeanspruch
385
Wenn der Veräußerer nicht mittelbarer Besitzer ist, was kann er dann für einen Anspruch abtreten?
Er kann den gegen einen Dritten bestehenden sonstigen Herausgabeanspruch abtreten ## Footnote Insbesondere Ansprüche aus 812/ 823, 249 I kommen dafür in Betracht
386
Kann 935 auf den Fruchterwerb nach 955, 957 angewendet werden?
M1: Analoge Anwendung des 935 ist möglich M2: Kein Anwendbarkeit des 935
386
Kann ein Anspruch aus 985 herausgegeben werden?
Nein, da er untrennbar mit dem Eigentum verbunden ist, sodass dieser nicht durch bloße Einigung über die Abtretung übertragen werden kann
387
Was spricht für eine analoge Anwendung des 935 auf den Fruchterwerb?
Nicht ersichtlich, warum Früchte anders als gestohlene Sachen behandelt werden sollen. Und es soll dadurch eine Umgehung - etwa durch Zerlegung und anschließende Aneignung der einzelnen Bestandteile - vermieden werden.
388
Was spricht für die Nichtanwendbarkeit des 935 auf Früchte?
(+) Eigentumserwerb nach 955, 957 tritt auch dann ein, wenn die Muttersache abhandengekommen war, die Frucht aber bereits zum Zeitpunkt des Abhandenkommens vorhanden war. (+) Frucht wird zur neuen und eigenständigen Sache (+) Selbst wenn die organische Frucht zZ des Abhandenkommens bereits in der Entwicklung war, kann sie nicht abhandengekommen sein, da sie, sobald sie von der Muttersache getrennt ist, als neue, selbstständige Sache gilt (+) Verkehrsinteresse und Produktionsinteresse Anwendung des 935 ist wegen der unterschiedlichen Interessen nicht geboten: 935 schützt das Verkehrsinteresse; 955, 957 schützt das Produktionsinteresse. Die Arbeitsleistung des Fruchtziehers wird geschützt, auch wenn der Fruchterwerb nach 955, 957 nicht zwingend eine solche voraussetzt. Die Fruchtgewinnung ist allerdings typischerweise die Folge einer eben solchen.
389
Wird der Nichtberechtigte, allein aufgrund einer Zwischenveräußerung an einen gutgläubigen Dritten und anschließendem Rückerwerb zu Berechtigten?
Umstritten. M1 (hL): Ist ausgeschlossen. Nur die 932ff sollen den gutgläubigen Erwerber schützen und nicht den nichtberechtigten Veräußerer. Es kann aber aus Billigkeitsgründen eine Ausnahme gemacht werden. M2 (Rspr.): Ablehnung der (Billigkeits-)Ausnahme, da sich sowas nicht dogmatisch konstruieren lässt
390
Was für eine (Billigkeits-)Ausnahme kann bei einem Nichtberechtigten, der alleine aufgrund einer Zwischenveräußerung an einen gutgläubigen Dritten und anschließendem Rückerwerb zum Berechtigten geworden ist, nach der herrschenden Lehre gemacht werden?
Es kann eine Ausnahme in den Fällen gemacht werden, in denen die Verfügung alleine aus der Absicht vorgenommen wurde, dass der ehemalige Nichtberechtigte Eigentum erwirbt oder es sich lediglich um eine Rückabwicklung des Rechtsverhältnisses zwischen Nichtberechtigten und Redlichem handelt, das Eigentum nicht auf den Nichtberechtigten übergehen, sondern automatisch an den frühreren Eigentümer zurückfallen.
391
Ist hinsichtlich des Nichtberechtigten, der alleine aufgrund einer Zwischenveräußerung an einen gutgläubigen Dritten und anschließendem Rückerwerb zum Berechtigten geworden ist, der herrschenden Lehre oder der Rspr. zu folgen? Und warum der einen und nicht der anderen Meinung?
1. Es ist der Rspr. zu folgen 2. Der Wortlaut des Gesetzes nimmt keine Differenzierung vor, ob der Erwerber vormals Nichtberechtigter war. Billigkeitsentscheidungen sollten nur dort zur Anwendung kommen, wo es andernfalls zu untragbaren Ergebnissen führen würde, die eine Partei gänzlich schutzlos ließe. Das ist im Fall des Nichtberechtigten jedoch nicht der Fall.
392
Wo ist die Ersitzung geregelt?
937
393
In welchen Fällen ist eine Ersitzung nach 937 II ausgeschlossen?
1. Wenn der Erwerber bei Besitzerwerb bösgläubig war, oder 2. nach Besitzerwerb positive Kenntnis von seinem fehlenden Eigentum erlangt hat
394
Was ist Sinn und Zweck der Ersitzungsregel?
Dem gutgläubigen Besitzer einer Sache nach Ablauf einer gewissen Zeit eine gesicherte Rechtsposition zu verschaffen
395
Wenn kein erneuter Besitzerwerb, aber ein neues Ereignis eintritt, aufgrund dessen der Besitzer nachträglich gutgläubig wird, kann er die Sache dann ab dem Zeitpunkt ersitze und verdient den Schutz des 937?
Ja, in so einem Fall ist ab dem Zeitpunkt der nachträglichen Gutgläubigkeit die Möglichkeit einer Ersitzung gegeben.
395
Nach wie vielen Jahren hat man eine Sache ersitzt?
Nach zehn Jahren
396
Liegt in der Aushändigung eines Fahrzeugs zur Probefahrt eine Besitzaufgabe oder eine Besitzlockerung?
Der Verkäufer steht aufgrund der längeren Probefahrt in keiner räumlichen Beziehung mehr zu dem Fahrzeug und der Probefahrer kann beliebig auf die Sache einwirken, sodass keine faktische Zugriffsmöglichkeit mehr für den Verkäufer besteht. Somit liegt ein Besitzverlust bei Probefahrten vor.
397
Nenne vier typische Konstellationen des Ersterwerbs.
1. Ersterwerb einer Forderun = Kaufvertrag schließen 2. Ersterwerb eines AWR = Einen Kauf unter Eigentumsvorbehalt tätigen 3. Ersterwerb von Eigentum = "originärer" Eigentumserwerb a) gesetzlich, 946ff. b) Eigentumserwerb an herrenlosen Sachen 4. Ersterwerb von Sicherungsrechten
398
Nenne fünf typische Konstellationen des Zweiterwerbs.
1. Zweiterwerb einer Forderung = Abtretung, 398 2. Zweiterwerb von Eigentum = Übereignung, bgl. 929ff. 3. Zweiterwerb eines AWR = Übertragung des AWR, 929ff analog 4. Zweiterwerb von akzessorischen Sicherungsrechten (Abtretung der Forderung u. bei wirksamer Abtretung der Forderung folgt die Sache, 401) 5. Zweiterwerb einer Grundschuld (Abtretung der Grundschuld, 413)
399
Wenn zur Erstarkung des AWR zum Vollrecht nur noch (bsp.) eine Ratenzahlung notwendig ist (also unmittelbar bevorstehender Eigentumserwerb), so ist nach dem BGH was für eine Einrede des Anwärters möglich?
Die dolo-agit Einrede, da bei baldigem Erstarken der Anwartschaft zum Vollrecht der (Noch-)Eigentümer die Sache direkt wieder zurückgeben müsste.
400
Was sind die Voraussetzungen des 950?
1. Entstehung einer neuen Sache 2. Wertsteigerung
401
Wann ist eine neue Sache nach 950 entstanden?
Wenn sie einen neuen Namen und neue Funktion hat, sowie eine Formveränderung vorliegt
402
Wann liegt eine ausreichende Wertsteigerung im Fall des 950 nach dem BGH vor?
Wenn der Verarbeitungswert 60% des Ausgangswertes ist
403
Von wem kann der Besitzer, dem der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen wurde, die Wiedereinräumung verlangen nach 861?
Von demjenigen, der ihm gegenüber fehlerhaft besitzt.
404
Wem steht das Recht auf Wiedereinräumung nach 869 zu?
Auch dem nur mittelbaren Besitzer
405
Der mittelbare Besitzer kann nach 869 die Wiedereinräumung des Besitzes von fehlerhaft Besitzenden verlangen. Das ist aber in so fern beschränkt, dass er nur die Herausgabe an wen genau verlangen kann?
Nur an den ehemaligen unmittelbaren Besitzer, allerdings nicht an sich selber
406
Wann liegt verbotene Eigenmacht im Sinne des 858 vor?
Wenn dem Besitzer ohne dessen Willen der Besitz entzogen wird
407
Handelt es sich bei 986 um eine Einwendung, die unter Anspruch erloschen zu prüfen ist, oder um eine Einrede, die unter Anspruch durchsetzbar zu prüfen ist?
gh Rspr. und Lehre gehen davon aus, dass es eine Einwendung ist
408
Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die Gutgläubigkeit?
Grundsätzlich der Zeitpunkt des letzten Erwerbsaktes
409
Was ist der Zeitpunkt des letzten Erwerbsaktes im Fall der Übereignung nach 929 S. 1?
Der Besitzerwerb
410
Was ist der Zeitpunkt des letzten Erwerbsaktes im Fall der Übereignung nach 929 S. 2?
Die Einigung
411
Was setzt ein ZbR aus 273 II iVm 994ff voraus?
Einen fälligen Anspruch auf Verwendungen auf den Gegenstand der Herausgabe.
412
Wann ist das ZbR aus 273 II iVm 994ff ausgeschlossen?
Wenn der Gegenstand der Herausgabe durch eine uH erlangt wurde
413
Wann ist ein Verwendungsanspruch aus 994ff fällig?
Erst, wenn der Eigentümer die Sache wiedererlangt oder die Verwendung genehmigt, 1001.
414
Warum sollte man sich beim Streit, aus welcher Perspektive die Verwendung nützlich ist, für die objektive Meinung entscheiden und die subjektive ablehnen?
Weil die besseren Argumente für die obj. Auffassung sprechen: - Erst-Recht-Schluss aus 993 I: Wenn ein gutgläubiger u. unverklagter Besitzer hinsichtlich der Herausgabe von Nutzungen und SE bei einer möglichen Verschlechterung privilegiert werden soll, dann muss er auch bei nützlichen Verwendung nach einem objektiven Maßstab beurteilt werden, ohne Rekurs auf das Interesse des Eigentümers
415
Kann sich aus 185 analog ein Recht zum Besitz ergeben?
Ja, bei Besitzerlangung von einem unberechtigten Dritten mit Genehmigung des Eigentümers
416
Kann sich aus 241a ein RzB ergeben?
Strittig: Nach dem Wortlaut der Norm sollen gegen den Verbraucher keine Ansprüche erhoben werden können. hm lehnt damit auch einen Anspruch aus 985 ab und nimmt ein RzB an, Verbraucher wird aber nicht Eigentümer, ihm steht aber ein dauerhaftes Recht zur Nichtherausgabe zu
417
Kann der Besitzer sein Besitzrecht auch von einem Dritten ableiten?
Ja, nach 986 I 1 Fall 2
418
Was sind die Voraussetzungen dafür, dass der Besitzer sein Besitzrecht von einem Dritten ableiten kann?
1. Dritte war zur Besitzüberlassung befugt 2. Dritter hatte dem Eigentümer ggü. ein Recht zum Besitz
419
Wenn der Dritte die Voraussetzungen erfüllt, was muss der Besitzer der Sache nicht machen?
Er muss die Sache solange nicht herausgeben, wie das Recht des Dritten gegenüber dem Eigentümer besteht.
420
Wie verhält es sich, wenn der Dritte dem Eigentümer gegenüber zwar ein Besitzrecht hat, er aber nicht zur Besitzüberlassung berechtigt ist?
Dann steht dem jetzigen Besitzer ebenfalls kein Recht zum Besitz zu und er ist zur Herausgabe der Sache verpflichtet.
421
Ist die Sicherungsübereignung ein streng akzessorisches Sicherungsrecht?
Nein
422
Da die Sicherungsübereignung kein streng akzessorisches Sicherungsrecht ist, passiert was nicht mit dem Eigentum, sobald die Forderung getilgt wird?
Sie fällt nicht automatisch auf den Sicherungsgeber zurück.
423
In welchem Verhältnis stehen die zu sichernde Forderung und die Wirksamkeit der Sicherungsübereignung zueinander?
Sie sind getrennt voneinander.
424
Wann berührt das Erlöschen der Forderung die Wirksamkeit der Übereignung nur?
Wenn das Erlöschen der Forderung ausnahmsweise zur auflösenden Bedingung der Sicherungsübereignung erklärt wurde. Nur dann geht das Eigentum kraft Gesetzes auf den Sicherungsgeber über, 158 II
425
Was muss beim doppelten gutgläubigen Erwerb fingiert werden?
1. Dass die fehlende Position des Veräußernden als Erbe überwunden wird, 2366 2. Dass vom wahren Erben auch nur ein gutgläubiger Erwerb möglich ist, weil dieser auch kein Eigentum hat
426
Jemand möchte sein Erbe herausgegeben haben. Beginnt man, wie üblich, mit den 861, etc. die Prüfung?
Nein. Man beginnt mit 2018, da dieser lex specialis zu den sachenrechtlichen Herausgabeansprüchen ist
427
Warum ist 2018 lex specialis zu den sachenrechtlichen Herausgabeansprüchen?
Weil der Anspruchsteller nach 2018 alle Rechtspositionen erhält, während die sachenrechtlichen Ansprüche nur auf die Herausgabe von Sachen gerichtet ist.
428
Wenn eine Person nach 861 Herausgabe seines Erbens verlangt, kann sich dass dann auf die Gesamtheit des Erbens beziehen?
Nein. Es muss die Herausgabe aller einzelnen Positionen verlangt werden, aus denen sich der Nachlass zusammenstellt
429
Wann liegt Besitzentzug vor, 856?
Wenn der Besitzer vollständig und nicht nur vorübergehend von der Ausübung der tatsächlichen Gewalt ausgeschlossen ist
430
Worüber erfolgt der Zweiterwerb des AWR niemals und warum nicht?
398 (401), weil es kein akzessorisches Sicherungsrecht ist o. ähnliches, sondern als wesensgleiches Minus des Eigentums "übertragen" wird (weil Eigentum immer übertragen wird)
431
Ist ein gutgläubiger Zweiterwerb eines AWR vom Nichtberechtigten möglich? Und falls ja, wann? Und wann scheitert es?
Es ist höchstausnahmsweise möglich, wenn zufälligerweise bereits ein AWR zwischen Eigentümer und Nichtberechtigtem besteht. In dem Fall mangelt es dann an der Berechtigung, welche durch 932ff analog überwunden wird. Es scheitert, wenn es keine anderweitige Bedingung gibt, die erfüllt werden kann. Ein AWR muss immer von einem schuldrechtlichen Kausalgeschäft abhängen, das einen bestimmten Anspruch schafft, der noch erfüllt werden kann
432
Was spricht gegen einen gutgläubigen Zweiterwerb eines AWR vom Nichtberechtigten?
- Nichtberechtigter ist kein tauglicher Rechtsscheinträger - Besitz kann allenfalls den gutgläubigen Ersterwerb legitimieren - Zweiterwerber weiß positiv, dass die Sache einem anderen (dem Vorbehaltsverkäufer) gehört, sodass 1006 gar nicht weiterhelfen kann - Kein Bedürfnis nach Steigerung der Verkehrsfähigkeit von 433 I 1
433
Menschen sollten ihre Sachen nicht verleihen, denn wenn er Eigentümer dieser Sache wäre, könnte er gem. 932ff sein Eigentum verlieren. Gilt dieser Merksatz auch für das AWR?
Ja, da er, wenn er seine Sache verleiht, an der er ein AWR hat, sein AWR verlieren.
434
Ist in 934 Fall 2 mit "Besitzerlangung" eigentlich unmittelbarer oder mittelbarer Besitz gemeint?
M1 (mM): Unmittelbarer Besitz muss erlangt werden (+) Parallele zu 933 (da muss auch eine Übergabe stattfinden) M2 (hM): Mittelbarer Besitz reicht aus (+) Parallele zu 934 Fall 1 (näher als 933): 934 ist einheitliche Norm mit klarer Botschaft: "einer muss wenigstens Besitz haben oder erlangen". Wenn bei Fall 1 der mittelbare Besitz reicht, muss er auch bei Fall 2 reichen > einheitliche Auslegung des 934
435
Müssen Sicherungsübereignung immer nur gem. 929 S. 1, 930 erfolgen?
Nein, es kann auch mal eine Sicherungsübereignung nur nach 929 S. 1 erfolgen, dafür gibt es dann allerdings einen ausdrücklichen Hinweis
436
Wie kann ein Pfandrecht an beweglichen Sachen gutgläubig erworben werden?
1207, 932
437
Wenn die Pfandsache abhanden gekommen ist, ist ein gutgläubiger Erwerb nach 1207, 932 trotzdem möglich?
Nein, wegen 935 nicht
438
Eine andere Möglichkeit des gutgläubigen Pfanderwerbs ist?
929 S. 1, 1244, 932
439
Schließt 1244 den 935 aus, oder nimmt er auf ihn Bezug?
Schließt 935 aus
440
Ist es ein Redaktionsfehler, dass 1244 nicht auf 935 verweist?
Nein, der Gesetzgeber wollte den gutgläubigen Eigentumserwerb im Anschluss an einen Pfandverkauf nicht davon abhängig machen, ob dem in Wirklichkeit Berechtigten die Sache irgendwann einmal abhanden gekommen ist, sondern nur von den zusätzlichen Voraussetzungen des 1244
441
Wie ist der Eigentumserwerb nach 953 zu prüfen?
1. Erzeugnisse 2. Von Muttersache 3. Getrennt von Muttersache 4. Ausnahmen a) 954 b) 955 c) 956 I d) 956 II e) 956, 957 I 1