§§ 1113ff - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld Flashcards
Was ist das Schema hinsichtlich eines wirksamen Erwerbs einer Hypothek?
Normenkette: 873 I, 1113 I, 1115, 1116 I, 1117 I 1
- Einigung, 873, 1113
- Eintragung der Hypothek ins GB, 873 I, 1115
- Einigsein zZ der Eintragung
- Berechtigung
- Bestehen einer Forderung (akzessorischen Forderung)
- Hypothekenbrief/ Ausschluss des Briefes
Wie ist der Zweiterwerb einer Hypothek zu prüfen nach 398, 401, 1153, 1154?
- Abtretung der Forderung, 398
a) schriftliche Abtretungsvereinbarung, 1154 I 1
b) Briefübergabe, 1154 I, 1117/ Buchhypothek, 1154 III, 873 I
c) Berechtigung - Kein Abtretungsverbot, 399, 400
- RF: Übergang der Hypothek kraft Gesetz (wg. der strengen Akzessorietät zw. Forderung aus Hypothek u. Hypothek selbst), 1153, 401 (Vorausgesetzt: Verfügender = Hypothekar)
Ist ein gutgläubiger Zweiterwerb einer Hypothek möglich?
Ja
Wie ist das Prüfungsschema bei einem gutgläubigen Zweiterwerb einer Hypothek?
- Voraussetzungen der 873, 1113, 1117 bis auf die Berechtigung
- RG iSe VG
- Legitimation aus GB, 1138
- Gutgläubigkeit
- Kein Widerspruch, 892, 899
Wonach bestimmt sich der Haftungsverband der Hypothek?
Nach 1120
Was umfasst der Haftungsverband der Hypothek?
- Das Grundstück
- Zubehör sowie die Früchte, 1120 Hs. 1
- Forderungen aus dem Grundstück
a) Miet- und Pachtzinsforderung, 1123
b) Versicherungsforderungen, 1127 - Ein AWR an Zubehörstücken (str.)
a) Wegen Wesensgleichheit zum Eigentum gehört es auch zum Haftungsverband
b) Bei Bedingungseintritt setzt sich die Hypothek gem. 1287 S. 2 analog am Vollrecht fort
Welche Frage klärt der Haftungsverband der Hypothek?
Auf welche Haftungsmasse der dingliche Gläubiger zurückgreifen kann
Fallen in den Haftungsverband auf Gegenstände der Mobiliarvollstreckung?
Nein, nach 865 ZPO sind diese dem Haftungsverband entzogen, soweit sie dem Eigentümer gehören
Können Gegenstände des Haftungsverbandes im Wege der Mobiliarvollstreckung beschlagtnahmt werden?
Ja, solange sie nicht im Wege der ZVS ins unbewegliche Vermögen bereits beschlagtnahmt worden sind.
Was stellt die Enthaftung nach 1121 dar?
Den gutgläubigen lastenfreien Eigentumserwerb
Ist 1121 iVz 936 lex specialis?
Im Fall von ZVS, ja
Wann ist eine Enthaftung nach 1121 II gegeben?
- Beschlagnahmung und dann:
- Veräußerung
- Entfernung
- Gutgläubigkeit
Wann liegt eine Enthaftung nach 1121 I vor?
Wenn zuerst:
1. Veräußerung
2. Entfernung
3. Gutgläubigkeit, und dann:
4. (eigentliche) Beschlagnahmung
Was versteht man unter einem doppelt Nichtberechtigten?
Wenn der schuldrechtlich und sachenrechtliche Prozess unwirksam sind/ rechtswidrig sind
Was begründet 1138 nicht?
Keinen gutgläubigen Forderungserwerb
Wofür steht 1138?
Eine Durchbrechung der Akzessorietät bei der Hypothek
Mit was sorgt 1138 wofür?
Sorgt mit der Fiktion der Forderung bzw. Forderungsinhaberschaft für die notwendige Verkehrsfähigkeit von Hypotheken und dient damit dem Verkehrsschutz
Durch 1138 wird für eine juristische Sekunge eine Forderung fingiert. Was bedeutet das für den gutgläubigen Zweiterwerb von einem doppelt Nichtberechtigten?
Dass sich an die fingierte Forderung die Hypothek dran hängen lässt und mit übergeben lässt (sozusagen gem. 401, 1154). Das resultiert dann darin, dass der gutgläubige Zweiterwerb von einem doppelt Nichtberechtigten wie der gutgläubige Zweiterwerb von einem einfachen Nichtberechtigten behandelt wird, sodass ein gutgläubiger Erwerb nach 892 der Hypothek möglich ist
Wann wird die Forderung bzw. die Forderungsinhaberschaft fingiert?
Wenn die Voraussetzungen des 892 vorliegen.
Wie ist damit umzugehen, wenn die Forderung bei einem anderen ist, also die Hypothek und sich der Schuldner somit einer doppelten Inanspruchnahme entgegensieht?
M1: Trennungstheorie
Keine Korrektur
M2 (hM/BGH) Mitreißtheorie/ Einheitstheorie
Die Forderung geht auf den Inhaber der Hypothek über, sodass der Inhaber der Forderung nichts kriegt
Was spricht für die Trennungstheorie?
(+) Ansonsten systemwidriger gutgläubiger Forderungserwerb des Hypothekeninhabers
(+) Gefahr der doppelten Inanspruchnahme des Schuldners durch die beiden Inhaber besteht nicht, weil der Schuldner gegenüber dem Inhaber der Forderung oder dem der Hypothek ein eigenes Recht haben kann
(+) Es könnte nur noch der Hypothekeninhaber die Forderung durchsetzen. Wenn der Schuldner vor der ZVS an den Hypothekeninhaber zahlt, dann erlischt auch gem. 364 II die Forderung ggü. dem Forderungsinhaber
Was spricht für die Mitreißtheorie des BGH?
(+) Forderung und Hypothek gehören in eine Hand
(+) Schutz des Schuldners vor doppelter Inanspruchnahme
(+) Einrede des Schuldners aus 1160, 1161 ist zum Schutz von diesem ungeeignet, da sie weithin unbekannt ist
(+) Einrede der 1160, 1161 wird häufig durch Vereinbarung im Sicherungsvertrag augeschlossen
Was ist der Unterschied zwischen Buch- und Briefhypothek im Ersterwerb?
- Für die wirksame Bestellung der Briefhypothek muss ein Hypothekenbrief erstellt und übergeben werden
- Bei der Buchhypothek wird für die wirksame Bestellung ein Briefausschlussvermerkt gefordert
Was ist der Unterschied von Buch- und Briefhypothek im Zweiterwerb?
- Bei der Buchhypothek erfolgen beim Zweiterwerb Grundbuchänderungen (vgl. 1154 III) und keine Briefübergaben.
- Bei der Briefhypothek erfolgen neben der Abtretung der Forderung nach 398, 1154 I, die Übergabe des Hypothekenbriefs, 1154 I