Anspruch entstanden Flashcards
Wie ist zu prüfen, ob der Anspruch entstanden ist?
I. Anspruch entstanden
1. Einigung
2. Wirksamkeit der Einigung - Rechtshindernde Einwendungen
Was wird innerhalb des Punktes “Anspruch entstanden” genau geprüft?
Du tust es ohnehin nicht, aber formuliere die Frage um. Zackig!!!
Es wird geprüft, ob ein Rechtsgechäft zustande gekommen ist.
Was ist ein Rechtsgeschäft?
Ein Rechtsgeschäft ist ein aus einer oder mehreren Willenserklärungen allein oder in Verbindung mit anderen Tatsachen bestehender Tatbestand, an den die Rechtsordnung den Eintritt des in der Willenserklärung bezeichneten Erfolg knüpft, weil er gewollt ist.
Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es? Und wie heißen die Unterarten dieser?
- Einseitige Rechtsgeschäfte
a) Empfangsbedürftige Willenserklärung
b) Nichtempfangsbedürftige Willenserklärung - Zweiseitige/ Mehrseitige Rechtsgeschäfte
a) Einseitig verpflichtende Verträge
b) Zwei-/ Mehrseitig verpflichtende Verträge
Wann liegt ein Vertrag vor?
Er liegt vor, wenn mindestens zwei Personen eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Die zeitlich erste Willenserklärung ist das Angebot während die darauffolgende die Annahme ist. Die Erklärungen müssen inhaltlich übereinstimmen und mit Bezug aufeinander abgegeben werden.
Was ist ein Angebot?
Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die einem anderen den Abschluss eines Vertrages in der Weise anträgt dass er den Vertrag mit einem bloßen “Ja” zustande bringen kann.
Was ist eine Willenserklärung?
Eine Willenserklärung ist jede Kundgabe eines Willens, die darauf gerichtet ist, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen. Sie setzt sich aus einem (objektiven) äußeren und einem inneren (subjektiven) Tatbestand zusammen.
Lassen sich Willenserklärungen aufteilen?
Ja, in empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige.
Was ist bei einer empfangsbedürtigen Willenserklärung zu beachten?
Sie sind an andere Personen gerichtet und es ist erforderlich, dass der Empfänger die Möglichkeit der Wahrnehmung besitzt.
Was ist dagegen bei der nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung zu beachten?
Sie muss, entgegen der empfangsbedürftigen Willenserklärung, nicht unmittelbar an eine Person adressiert sein.
Was ist im objektiven Tatbestand der Willenserklärung zu prüfen?
Es ist zu prüfen, ob das Handeln nach objektivem Empfängerhorizpnt den Schluss auf einen Rechtsbindungswillen zulässt, 133, 157 BGB.
Wie kann eine Handlung erfolgen? Nenne Beispiele.
Das Handeln kann durch
1. ausdrückliches (u.A. Unterschrift)
2. konkludentens (schlüssiges Handeln; zB durch Einsteigen in den Bus)
3. ausnahmsweise duch Schweigen (Bsp.: Annahme des KBS durch Schweigen)
geschehen
Woraus besteht eine Willenserklärung subjektiv?
Sie besteht aus dem
1. Handlungswillen
2. Erklärungsbewusstsein
3. Geschäftswillen
Was versteht man unter dem Handlungswillen?
Das Bewusstsein, überhaupt zu Handeln. Dazu zählen somit keine Reflexartigen Bewegungen o.ä.
Was versteht man unter dem Erklärungsbewusstein?
Das Bewusstsein, etwas rechtlich Erhebliches zu erklären
Was versteht man unter dem Geschäftswillen?
Den Willen, eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen
Was sind die Rechtsfolgen, wenn der Geschäftswille fehlt?
Der Mangel an Geschäftswille ist unbeachtlich.
Ist es beachtlich, wenn es beim Erklärenden an Erklärungsbewusstsein mangelt?
mM - Willenstheorie:
Das Erklärungsbewusstsein ist Voraussetzung für das Vorliegen einer Willenserklärung und kann nicht als unbeachtlich gewertet werden.
hM - Erklärungtheorie:
Ein potentielles Erklärungsbewusstsein reicht aus. Dieses ist gegeben, wenn der Äußernde bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Verhalten als Willenserklärung ufgefasst werden kann.
Ist ein Mangel an Handlungsbewusstsein beachtlich?
Ja.
Wodurch sind Willenserklärungen gekennzeichnet und wovon sind sie deswegen abzugrenzen?
Sie sind durch einen Rechtsbindungswillen gekennzeichnet. Deswegen kann es erforderlich sein sie von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis oder zu einer Invitation abzugrenzen.
Was versteht man unter einer Invitation ad offerendum?
Eine Invitation ist die “Einladung zum Angebot” ohne Rechtsbindungswillen. Der Andere wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Selbst möchte der Erklärende sich noch nicht binden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, 133, 157 BGB
Typische Beispiele: Schaufenster, Prospekte, Annoncen
Was ist unter einem Gefälligkeitsverhältnis zu verstehen?
Ein Gefälligkeitsverhältnis kann in drei Formen vorliegen
1. Vertragliches Gefälligkeitsverhältnis
2. Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftsähnlichem Charakter
3. Reines Gefälligkeitsverhältnis
Wie ist ein vertragliches Gefälligkeitsverhältnis zu werten und woran ist es zu erkennen?
Bei einem vertraglichen Gefälligkeitsverhältnis liegt grds. ein Rechtsbindungswillen bzgl. des vertraglichen Schuldverhältnisses vor. Es besteht Primärleistungspflicht und volle Sekundärhaftung.
Es ist erkennbar an einem Fremdnützigen unentgeltlichen Handeln, einem einseitig verpflichtenden Vertrag wie zB. gesetzliche geregelte Verträge wie die Leihe, der Auftrag, die Schenkung oder die unetgeltliche Verwahrung.
Wie ist es bei einem Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftsähnlichem Charakter?
Grds. liegt kein Rechtsbindungswillen bzgl. des vertraglichen Schuldverhältnisses vor. Es kommen dementsprechend keine Primärleistungspflichten in Betracht, jedoch Pflichten aus 241 II BGB, sodass Hftungsansprüche aus 280 I, 241 II und dem Deliktsrecht entstehen.
Ist zu erkennen an der Art der Gefälligkeit, sowie dem Grund und dem Zweck von dieser. Auch an der wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung, den Umständen und dem Wert der anvertrauten Sache und die drohende Gefahr durch fehlerhafte Leistung.
Wie verhält es sich mit reinen Gefälligkeitsverhältnissen?
Es liegt kein Rechtsbindungswille bezügliche eines vertraglichen Schuldverhältnisses vor und es kommen höchstens deliktische Haftungsansprüche in Betracht. Reine Gefälligkeitsverhältniss sind als Verpflichtungen des gesellschaftlichen Bereichs zu verstehen.
Wie verhält es sich in Fällen, in denen der Erklärende weiß, dass er das Gesagte nicht will, es also zu einer bewussten Abweichung von Erklärtem und Gewolltem gekommen ist?
Es ist zwischen drei gesetzlich geregelten Konstellationen zu unterscheiden:
1. Böser Scherz - 116 BGB
2. Guter Scherz -118 BGB
3. Scheingeschäft - 117 BGB