§§ 651a ff - Reiserecht Flashcards

1
Q

Wie wird die Minderung der Vergütung des Reiseveranstalters berechnet?

A

Mangelfreier Wert der Reise : Mangelhaften Wert = Vereinbarte Vergütung : x (geminderte Vergütung)

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2
Q

Welchen entstandenen Schaden erfasst 651n?

A

Jeden entstandenen Schaden, also den Mangelschaden (Erfüllungsinteresse) und jegliche Mangelfolgeschäden (Integritätsinteresse)

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3
Q

Wird das Verschulden des Reiseveranstalters bei einem SEA des Reisenden aus 651i III Nr. 7, 651n I benötigt und falls ja, wird es vermutet?

A

Es wird nach hM benötigt, allerdings vermutet (Wortlaut: “es sei denn”; Exkulpation nur nach 651n I Nr. 1-3 möglich)

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4
Q

Ist nutzlos aufgewendete Urlaubszeit vom Schadensrecht nach den 249ff erfasst?

A

Nein, es handelt sich dabei um einen immateriellen Schaden. Solche sind nur nach 253 ersetzbar und bei diesem ist die Aufzählung abschließend

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5
Q

Der Schaden in Form von nutzloser aufgewendeter Urlaubszeit könnte aber nach 651n II einen ersatzfähigen Schadensposten darstellen?

A

Ja

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6
Q

Handelt es sich bei der Frist nach 651j um eine Ereignis- oder Beginnfrist?

A

Ereignisfrist

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