Deliktsrecht Flashcards

1
Q

Wie lautet das Prüfungsschema des 823 I?
Aufteilen der Antwort in haftungsbegründend und haftunsausfüllend

A

I. Haftungsbegründender Tatbestand
1. Rechtsgutsverletzung
2. Handlung des Anspruchgegners
3. Haftungsbegründende Kausalität
(Kausalität zw. schädigendem Ereignis und Rechtsgutsverletzung)
a) Nach der csqn
b) Nach der Äquivalenztheorie
c) Schutzzweck der Norm
4. Rechtswidrigkeit
5. Schuld
II. Haftungsausfüllende Kausalität
(Kausalität zwischen Schaden und Rechtsgutsverletzung)
1. Schaden nach der DiffHyp
2. Nach der csqn
3. Nach der Äquivalenztheorie
4. Schutzzweck der Norm

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2
Q

Worin bestet der Unterschied zwischen Luxustieren und Nutztieren im Rahmen des 833? Und um welche Art der Haftung handelt es sich jeweils?

A

Nutztier: Haustier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist

Luxustier: Jedes Haustier, das nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist.

Es handelt sich bei Nutztieren um die Gefährdungshaftung des Tierhalters; bei Luxustieren ist diese zudem verschuldenunabhängig

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3
Q

Wie ist das Prüfungsschema des 833?

A

I. Haftungsbegründender Tatbestand
1. Rechtsgutsverletzung
2. Durch ein Tier
3. Tierhalter
4. Ausschluss gem. 833 S. 3
a) Haustier
b) Erwerbstätigkeit
c) sorgfältige Beaufsichtigung

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4
Q

In welcher Reihe muss man die Ansprüche des Deliktsrechts prüfen?

A
  1. Verschuldensunabhängige Haftung
  2. Haftung für vermutetes Verschulden
  3. Verschuldenshaftung
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5
Q

Welche AGL fallen unter die Verschuldensunabhängige Haftung? Nenne die drei wichtigsten

A
  1. 7 I, III 1 Hs. 1 StVG
  2. 1 ProdHftG
  3. 833 S. 1 BGB
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6
Q

Welche AGL fallen unter die Haftung für vermutetes Verschulden?

A
  1. 831 I 1 BGB
  2. 832 I 1 BGB
  3. 833 S. 2 BGB
  4. 18 I 1 StVG
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7
Q

Welche AGL fallen unter die Haftung für nachgewiesenes Verschulden?

A
  1. 823 I
  2. 823 II iVm Schutzgesetz
  3. 826
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8
Q

Was versteht man unter “Durch ein Tier”?

A

Das sich die spezifische Tiergefahr realisiert haben muss.

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9
Q

Was ist die spezifische Tiergefahr?

A

Das sich ein der tierisches Natur entsprechendes unberechenbares und selbstständiges Verhalten in der eingetretenen Rechtsgutsverletzung verwirklicht hat.

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10
Q

Wer ist Tierhalter?

A

Derjenige, der darüber entscheidet, ob Dritte der typischen Tiergefahr ausgesetzt werden. Dafür werden spezifische Kriterien verwendet.

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11
Q

Durch welche Kriterien lässt sich feststellen, das es sich um den Tierhalter handelt?

A
  1. Bestimmungsmacht über das Tier
  2. Aufkommen für die Kosten des Tiers
  3. Inanspruchnahme des Wertes oder Nutzen des Tieres
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12
Q

Was ist ein Haustier iSd 833?

A

Jedes zahme und domestizierte Tier, das vom Menschen in seiner Wirtschaft zu seinem Nutzen gezogen und gehalten wird.

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13
Q

Werden gezähmte Tiere durch den Haustierbegriff umfasst?

Gezähmte Tiere: zB. Reh das im Wildgehege gehalten wird

A

Nein

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14
Q

Wenn das Tier der Erwerbstätigkeit dient, ist es dann ein Luxus- oder ein Nutztier?

A

Nutztier

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15
Q

Welche Anforderungen sind an die Verkehrssicherungspflichten zu stellen, wenn es um die sorgfältige Beaufsichtigung gem. 833 S. 2 geht?

A

Richtet sich nach dem Einzelfall, aber insbesondere dann nach der konkreten Gefahr, die von dem Tier im Einzelfall ausgeht

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16
Q

Müssen die Anforderungen aus 833 S. 2 kumulativ oder alternativ vorliegen?

A

Beides.
Es muss sich um ein Haustierhandeln, was der Erwerbstätigkeit (etc.) dient und entweder sorgfältig beaufsichtigt wurde oder der Schaden wäre auch bei Anwendung der Sorgfalt entstanden (rechtmäßiges Alternativverhalten)

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17
Q

Findet 823 neben 833 anwendung?

A

Ja

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18
Q

Wenn das Opfer einen Anspruch auf 823 II iVm 223 StGB geltend machen möchte, aber Schadensersatz für eine beschädigte Sache und für Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld verlangt. In welchem Rahmen wird dem Anspruch dann stattgegeben?

A

Nur im Rahmen des 223 StGB. Das bedeutet, das nur die mit den körperlichen Schäden zusammenhängenden Kosten durch diesen Anspruch ersetzt werden können.

19
Q

Nach der Differenzhypothese ist welche Vermögenslage mit welcher zu vergleichen?

A

Nach der DiffHyp ist die Vermögenslage nach dem schädigenden Ereignis mit der hypothetischen Vermögenslage ohne das schädigende Ereignis zu vergleichen.

20
Q

Wie lautet das Prüfungsschema des 7 I StVG?

A
  1. Rechtsgutsverletzung
  2. Bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs
    a. Betrieb eines Kfz
    b. Bei Betrieb/ Spezifischer Kausalzusammenhang
  3. Anspruchgegner ist Halter des Kfz
  4. Kein Haftungsausschuss nach 7 III u. 8 StVG
  5. Kein Haftungsausschluss nach 17 III StVG
  6. Kein Ausschluss nach 7 II StVG
21
Q

Wo ist das Kraftfahrzeug legaldefiniert?

A

1 II StVG

22
Q

Wann gilt ein Fahrzeug als im Betrieb befindlich?

A

M1: Maschinentechnische Betriebsauffassung (veraltet)
Nur dann, wenn motorische Kräfte (un)mittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt haben und es sich aufgrund dessen noch in Bewegung befindet.

M2: Verkehrstechnische Betriebsauffassung (aktuell)
Es genügt, wemm das Geschehen durch das Kfz mitgeprägt wird. Der Betrieb dauert damit an, solange das Kfz im Verkehr bleibt und die dadurch geschaffene Betriebsgefahr fortbesteht.

23
Q

Wann dauert der Betrieb eines Kfz fort?

Delikstrecht, 7 I StVG

A

Zum Beispiel beim Anhalten für ein Verkehrshindernis, oder wenn der Beifahrer aussteigt oder für ein liegengebliebenes/ fahruntüchtiges Kfz

24
Q

Wann dauert der Betrieb eines Kfz eben nicht fort?

Delikstrecht, 7 I StVG

A

Wenn das Fahrzeug nicht mehr zur Fortbewegung oder zum Transport dient und noch noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird.

25
Q

Wann liegt ein Schaden im betriebsspezifischer Zurechnungszusammenhang vor?

A

Ein Schaden ist beim Betrieb entstanden, wenn sich die von einem Kfz ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Unfallgeschehen in dieser Weise durch das Kfz (mit)geprägt worden ist.

26
Q

Wann hat sich die vom Kfz ausgehende Gefahr verwirklicht?

A

Wenn zwischen Betrieb des Kfz und dem Eintritt des Schadens ein örtlicher und zeitlicher Zurechnungszusammenhang besteht.

27
Q

Wann fehlt der betriebsspezifische Zurechnungszusammenhang?

Delikstrecht, 7 I StVG

A

In Fällen, in denen sich ein gegenüber der Betriebsgefahr eigenständiger Gefahrenkreis verwirklicht.

28
Q

Wer ist der richte Anspruchsgegner des 7 I StVG?

A

Der Halter des Kfz

29
Q

Wer ist Halter eines Kfz?

A

Derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung fährt, dessen Kosten bestreitet und die für den Gebrauch erforderliche Verfügungsgewalt darüber hat.

30
Q

Worauf kommt es bei der Frage, wer der Halter des Kfz ist, nicht an?

A

Es kommt nicht auf die dingliche Eigentumslage an.

31
Q

Wo ist das unabwendbare Ereignis legaldefiniert?

A

In 17 II 1 StVG

32
Q

Wann ist das Ereignis unabwendbar?

Delikstrecht, 17 II 1 StVG

A

Wenn es sowohl für Halter als auch Führer bei Beachtung der im Einzelfall gebotenen Sorgfalt nicht abzuwenden war.

33
Q

Kommt es bei der Beurteilung, ob es sich um ein unabwendbares Ereignis gehandelt hat, darauf an, wie sich der “Idealfahrer” verhalten hat oder ob er überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre?

A

Es kommt darauf an, ob er überhaupt in eine solche Gefahrenlage gekommen wäre.

34
Q

Was ist unter “höherer Gewalt” im Straßenverkehr zu verstehen?

A

Höhere Gewalt liegt vor, wenn es sich um ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturgewalten, oder um ein durch Handlungen dritter herbeigeführtes Ereignis handelt, welches nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

35
Q

Ist ein selbstmörderischer Fahrradfahrer als ein von außen kommendes Ereignis einzustufen?

A

Nein. Fahrradfahrer sind grds. Teilnehmer. Dass er wegen selbstmörderischen Tendenzen einen normalen Verkehrsvorgang missbraucht, reicht nicht, um die Teilnehmerqualifikation abzulehnen, da auf Selbstmörder in der Regel nicht reagiert werden kann und sie so üblich sind, dass mit einer regelmäßigen Häufigkeit gerechnet werden kann.

36
Q

Was sind die zwei Unterschiede zw. 7 I StVG und 18 I StVG?

A
  1. Bei 7 I StVG kommt es auf den Halter, bei 18 I StVG auf den Fahrer des Fahrzeugs an.
  2. Bei 7 I StVG haftet der Halter verschuldensunabhängig, bei 18 I StVG wird das Verschulden des Fahrers vermutet.
37
Q

Wer ist Fahrer im Sinne des StVG?

A

Derjenige, der das Fahrzeug im Augenblick des Geschehens (Unfall) lenkt und die tatsächliche Gewalt über das Steuer hat.

38
Q

Wer ist Fahrer iSd StVG bei einem Unfall während einer Fahrschulfahrt?

A

Nach 2 XV 2 StVG der Fahrlehrer.

39
Q

Der Fahrlehrer gilt nach dem StVG als Fahrzeugführer. Kann der Fahrschüler dennoch in die Haftung genommen werden und wenn ja, woraus?

A

Aus 823 BGB

40
Q

Wann ist in den Herausfordererfällen der Verletzungserfolg vom Schutzzweck des 823 I BGB erfasst?

A

Nur dann, wenn das Handeln des Geschädigten auf billigenswerten Motiven beruht und durch die vom Schädiger geschaffene Gefährdungslage herausgefordert worden ist.

41
Q

Wann handelt es sich um ein Schutzgesetz?

A

Wenn es sich um ein Gesetz iSd Art. 2 EGBGB handelt und zumindest auch bestimmte Rechtsgüter oder Interessen des Einzelnen oder von bestimmten Personengruppen berücksichtigt werden.

42
Q

Wie lautet des Prüfungsschema des 823 II iVm einem Schutzgesetz?

A

I. Haftungsbegründender Tatbestand
1. Schutzgesetz
2. Schutzbereich betroffen
a) Persönlicher Schutzbereich
b) sachlicher Schutzbereich
3. weitere TB-Merkmale des Schutzgesetzes
4. Rechtswidrigkeit
5. Verschulden

II. Haftungsausfüllender Tatbestand
1. Schaden
2. Haftungsausfüllende Kausalität
a) Schutzzweck der Norm
b) csqn & Äquivalenztheorie

43
Q

Wann ist der Schutzbereich der Schutznorm betroffen?

A

Wenn der Anspruchsteller zum Kreis der geschützten Personen zählt und das geltend gemachte Interesse durch die Norm geschützt wird.

44
Q

Wenn ein Herausfordererfall vorliegt, muss die herausgefordete Handlung dann in einer Zweck-Mittel-Relation stehen

A

Ja, wegen dem Grundsatz nach Treu und Glauben, 242