Deliktsrecht Flashcards

1
Q

Wie lautet das Prüfungsschema des 823 I?

A

I. Haftungsbegründender Tatbestand
1. Rechtsgutsverletzung
2. Handlung des Anspruchgegners
3. Haftungsbegründende Kausalität
(Kausalität zw. schädigendem Ereignis und Rechtsgutsverletzung)
a) Nach der csqn
b) Nach der Adäquanztheorie
c) Schutzzweck der Norm
4. Rechtswidrigkeit
5. Schuld

II. Haftungsausfüllender Tatbestand
1. Schaden nach der DiffHyp
2. Kausalität nach der csqn
(Kausalität zwischen Schaden und Rechtsgutsverletzung)
3. Nach der Adäquanztheorie
4. Schutzzweck der Norm
5. Art und Inhalt des Schadens, 249ff.
6. Mitverschulden

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2
Q

Worin bestet der Unterschied zwischen Luxustieren und Nutztieren im Rahmen des 833? Und um welche Art der Haftung handelt es sich jeweils?

A

Nutztier: Haustier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist

Luxustier: Jedes Haustier, das nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist.

Es handelt sich bei Nutztieren um die Gefährdungshaftung des Tierhalters; bei Luxustieren ist diese zudem verschuldenunabhängig

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3
Q

Wie ist das Prüfungsschema des 833 S. 1?

A

I. Haftungsbegründender Tatbestand
1. Rechtsgutsverletzung
2. Durch ein Tier
3. Tierhalter
4. Ausschluss gem. 833 S. 3
a) Haustier
b) Erwerbstätigkeit
c) sorgfältige Beaufsichtigung

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4
Q

In welcher Reihe muss man die Ansprüche des Deliktsrechts prüfen?

A
  1. Verschuldensunabhängige Haftung
  2. Haftung für vermutetes Verschulden
  3. Verschuldenshaftung
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5
Q

Welche AGL fallen unter die Verschuldensunabhängige Haftung? Nenne die drei wichtigsten

A
  1. 7 I, III 1 Hs. 1 StVG
  2. 1 ProdHftG
  3. 833 S. 1 BGB
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6
Q

Welche AGL fallen unter die Haftung für vermutetes Verschulden?

A
  1. 831 I 1 BGB
  2. 832 I 1 BGB
  3. 833 S. 2 BGB
  4. 18 I 1 StVG
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7
Q

Welche AGL fallen unter die Haftung für nachgewiesenes Verschulden?

A
  1. 823 I
  2. 823 II iVm Schutzgesetz
  3. 826
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8
Q

Was versteht man unter “Durch ein Tier”?

A

Das sich die spezifische Tiergefahr realisiert haben muss.

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9
Q

Was ist die spezifische Tiergefahr?

A

Das sich ein der tierisches Natur entsprechendes unberechenbares und selbstständiges Verhalten in der eingetretenen Rechtsgutsverletzung verwirklicht hat.

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10
Q

Wer ist Tierhalter?

A

Halter ist, wer willentlich und im eigenen Interesse die tatsächliche Herrschaft über das Tier ausübt

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11
Q

Durch welche Kriterien lässt sich feststellen, das es sich um den Tierhalter handelt?

A
  1. Bestimmungsmacht über das Tier
  2. Aufkommen für die Kosten des Tiers
  3. Inanspruchnahme des Wertes oder Nutzen des Tieres
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12
Q

Was ist ein Haustier iSd 833?

A

Jedes zahme und domestizierte Tier, das vom Menschen in seiner Wirtschaft zu seinem Nutzen gezogen und gehalten wird.

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13
Q

Werden gezähmte Tiere durch den Haustierbegriff umfasst?

Gezähmte Tiere: zB. Reh das im Wildgehege gehalten wird

A

Nein

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14
Q

Wenn das Tier der Erwerbstätigkeit dient, ist es dann ein Luxus- oder ein Nutztier?

A

Nutztier

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15
Q

Welche Anforderungen sind an die Verkehrssicherungspflichten zu stellen, wenn es um die sorgfältige Beaufsichtigung gem. 833 S. 2 geht?

A

Richtet sich nach dem Einzelfall, aber insbesondere dann nach der konkreten Gefahr, die von dem Tier im Einzelfall ausgeht

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16
Q

Müssen die Anforderungen aus 833 S. 2 kumulativ oder alternativ vorliegen?

A

Kumulativ.
Es muss sich um ein Haustierhandeln, was der Erwerbstätigkeit (etc.) dient und entweder sorgfältig beaufsichtigt wurde oder der Schaden wäre auch bei Anwendung der Sorgfalt entstanden (rechtmäßiges Alternativverhalten)

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17
Q

Findet 823 neben 833 anwendung?

A

Ja

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18
Q

Wenn das Opfer einen Anspruch auf 823 II iVm 223 StGB geltend machen möchte, aber Schadensersatz für eine beschädigte Sache und für Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld verlangt. In welchem Rahmen wird dem Anspruch dann stattgegeben?

A

Nur im Rahmen des 223 StGB. Das bedeutet, das nur die mit den körperlichen Schäden zusammenhängenden Kosten durch diesen Anspruch ersetzt werden können.

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19
Q

Nach der Differenzhypothese ist welche Vermögenslage mit welcher zu vergleichen?

A

Nach der DiffHyp ist die Vermögenslage nach dem schädigenden Ereignis mit der hypothetischen Vermögenslage ohne das schädigende Ereignis zu vergleichen.

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20
Q

Wie lautet das Prüfungsschema des 7 I StVG?

A
  1. Rechtsgutsverletzung
  2. Bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs
    a. Betrieb eines Kfz
    b. Bei Betrieb/ Spezifischer Kausalzusammenhang
  3. Anspruchgegner ist Halter des Kfz
  4. Kein Haftungsausschuss nach 7 III u. 8 StVG
  5. Kein Haftungsausschluss nach 17 III StVG
  6. Kein Ausschluss nach 7 II StVG
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21
Q

Wo ist das Kraftfahrzeug legaldefiniert?

A

1 II StVG

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22
Q

Wann gilt ein Fahrzeug als im Betrieb befindlich?

A

M1: Maschinentechnische Betriebsauffassung (veraltet)
Nur dann, wenn motorische Kräfte (un)mittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt haben und es sich aufgrund dessen noch in Bewegung befindet.

M2: Verkehrstechnische Betriebsauffassung (aktuell)
Es genügt, wemm das Geschehen durch das Kfz mitgeprägt wird. Der Betrieb dauert damit an, solange das Kfz im Verkehr bleibt und die dadurch geschaffene Betriebsgefahr fortbesteht.

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23
Q

Wann dauert der Betrieb eines Kfz fort?

Delikstrecht, 7 I StVG

A

Zum Beispiel beim Anhalten für ein Verkehrshindernis, oder wenn der Beifahrer aussteigt oder für ein liegengebliebenes/ fahruntüchtiges Kfz

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24
Q

Wann dauert der Betrieb eines Kfz eben nicht fort?

Delikstrecht, 7 I StVG

A

Wenn das Fahrzeug nicht mehr zur Fortbewegung oder zum Transport dient und noch noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird.

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25
Wann liegt ein Schaden im betriebsspezifischer Zurechnungszusammenhang vor?
Ein Schaden ist beim Betrieb entstanden, wenn sich die von einem Kfz ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Unfallgeschehen in dieser Weise durch das Kfz (mit)geprägt worden ist.
26
Wann hat sich die vom Kfz ausgehende Gefahr verwirklicht?
Wenn zwischen Betrieb des Kfz und dem Eintritt des Schadens ein örtlicher und zeitlicher Zurechnungszusammenhang besteht.
27
Wann fehlt der betriebsspezifische Zurechnungszusammenhang? | Delikstrecht, 7 I StVG
In Fällen, in denen sich ein gegenüber der Betriebsgefahr eigenständiger Gefahrenkreis verwirklicht.
28
Wer ist der richte Anspruchsgegner des 7 I StVG?
Der Halter des Kfz
29
Wer ist Halter eines Kfz?
Derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung fährt, dessen Kosten bestreitet und die für den Gebrauch erforderliche Verfügungsgewalt darüber hat.
30
Worauf kommt es bei der Frage, wer der Halter des Kfz ist, nicht an?
Es kommt nicht auf die dingliche Eigentumslage an.
31
Wo ist das unabwendbare Ereignis legaldefiniert?
In 17 II 1 StVG
32
Wann ist das Ereignis unabwendbar? | Delikstrecht, 17 II 1 StVG
Wenn es sowohl für Halter als auch Führer bei Beachtung der im Einzelfall gebotenen Sorgfalt nicht abzuwenden war.
33
Kommt es bei der Beurteilung, ob es sich um ein unabwendbares Ereignis gehandelt hat, darauf an, wie sich der "Idealfahrer" verhalten hat oder ob er überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre?
Es kommt darauf an, ob er überhaupt in eine solche Gefahrenlage gekommen wäre.
34
Was ist unter "höherer Gewalt" im Straßenverkehr zu verstehen?
Höhere Gewalt liegt vor, wenn es sich um ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturgewalten, oder um ein durch Handlungen dritter herbeigeführtes Ereignis handelt, welches nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
35
Ist ein selbstmörderischer Fahrradfahrer als ein von außen kommendes Ereignis einzustufen?
Nein. Fahrradfahrer sind grds. Teilnehmer. Dass er wegen selbstmörderischen Tendenzen einen normalen Verkehrsvorgang missbraucht, reicht nicht, um die Teilnehmerqualifikation abzulehnen, da auf Selbstmörder in der Regel nicht reagiert werden kann und sie so üblich sind, dass mit einer regelmäßigen Häufigkeit gerechnet werden kann.
36
Was sind die zwei Unterschiede zw. 7 I StVG und 18 I StVG?
1. Bei 7 I StVG kommt es auf den Halter, bei 18 I StVG auf den Fahrer des Fahrzeugs an. 2. Bei 7 I StVG haftet der Halter verschuldensunabhängig, bei 18 I StVG wird das Verschulden des Fahrers vermutet.
37
Wer ist Fahrer im Sinne des StVG?
Derjenige, der das Fahrzeug im Augenblick des Geschehens (Unfall) lenkt und die tatsächliche Gewalt über das Steuer hat.
38
Wer ist Fahrer iSd StVG bei einem Unfall während einer Fahrschulfahrt?
Nach 2 XV 2 StVG der Fahrlehrer.
39
Der Fahrlehrer gilt nach dem StVG als Fahrzeugführer. Kann der Fahrschüler dennoch in die Haftung genommen werden und wenn ja, woraus?
Aus 823 BGB
40
Wann ist in den Herausfordererfällen der Verletzungserfolg vom Schutzzweck des 823 I BGB erfasst?
Nur dann, wenn das Handeln des Geschädigten auf billigenswerten Motiven beruht und durch die vom Schädiger geschaffene Gefährdungslage herausgefordert worden ist.
41
Wann handelt es sich um ein Schutzgesetz?
Ein Schutzgesetz ist jede Rechtsnorm, die neben dem Schutz der Allgemeinheit gerade auch den Schutz des Einzelnen bewirken soll.
42
Wie lautet des Prüfungsschema des 823 II iVm einem Schutzgesetz?
I. Haftungsbegründender Tatbestand 1. Schutzgesetz 2. Schutzbereich betroffen a) Persönlicher Schutzbereich b) sachlicher Schutzbereich 3. weitere TB-Merkmale des Schutzgesetzes 4. Rechtswidrigkeit 5. Verschulden II. Haftungsausfüllender Tatbestand 1. Schaden 2. Haftungsausfüllende Kausalität a) Schutzzweck der Norm b) csqn & Äquivalenztheorie 3. Art und Inhalt des Schadens, 249ff.
43
Wann ist der Schutzbereich der Schutznorm betroffen?
Wenn der Anspruchsteller zum Kreis der geschützten Personen zählt und das geltend gemachte Interesse durch die Norm geschützt wird.
44
Wenn ein Herausfordererfall vorliegt, muss die herausgefordete Handlung dann in einer Zweck-Mittel-Relation stehen
Ja, wegen dem Grundsatz nach Treu und Glauben, 242
45
Wie lautet das Prüfungsschema von § 1 ProdHaftG?
I. Produkt, 2 ProdHaftG II. Fehler, 3 I ProdHaftG III. Sachschaden, 1 I ProdhaftG IV. AG - Hersteller, 4 ProdHaftG V. Kausalität VI. Kein Haftungsausschluss, 1 II, III ProdHaftG VII. Rechtsfolge
46
Was ist ein Produkt?
Jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache bildet.
47
Wann liegt ein Fehler nach 3 I ProdHaftG vor?
Wenn die Sache nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung des Gebrauches, der zu erwarten ist, berechtigterweise nicht erwartet werden kann.
48
Wann ist eine Sachbeschädigung nach 1 I 2 ProdHaftG ausgeschlossen?
Wenn die fehlerbehaftete Sache selbst beschädigt ist.
49
Kann bei einem fehlerhaften Teilprodukt trptz des 1 I 2 ProdHaftG eine Sachbeschädigung vorliegen?
M1: Ja, weil das ProdHaftG eben in 2 ProdHaftG die Existenz von Teilprodukten anerkennt und dass diese eben auch beschädigt sein können. M2: Nein, nach dem allgemeinen Sprachgebrauch muss die Sache als Ganzes betrachtet werden und solche kleinen Treilprodukte sind dann eben nur "Teil der Sache".
50
Wie wird es genannt, wenn bei Übergabe der Sache bereits ein kleiner Teil mangelhaft war und sich der Mangel durch Ordnungsgemäße Benutzung auf mangelfreie Elemente der Sache erweitert hat?
Weiterfresserschaden
51
Kann 823 I angewendet werden, wenn ein Weiterfresserschaden vorliegt?
M1: Nein, ausschließliche Anwendung von Gewährleistungsrecht M2: Wenn Stoffgleichheit vorliegt > Gewährleistungsrecht vorrangig Wenn keine Stoffgleichheit vorliegt und das Integritätsinteresse verletzt ist > Deliktsrecht vorrangig
52
Wann liegt Stoffgleicheit vor?
eWenn der ursprüngliche Mangel mit dem später geltend gemachten Schaden identisch ist.
53
Welche Betrachtungsweise wird genutzt, um festzustellen, dass der ursprüngliche Mangel und der geltend gemachte Schaden identisch sind?
Die natürliche wirtschaftliche Betrachtungsweise
54
Was besagt die natürliche wirtschaftliche Betrachtungsweise?
Dass wenn nur die Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt ist, kein Schaden des Integritätsinteresses vorliegt.
55
Wann liegt nach der natürlich wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine Stoffgleichheit vor?
Wenn die mangelhafte Sache mit der Hauptsache aufauflöslich zusammengefügt ist und die Sache im Wert erheblich beeinträchtigt oder gar wertlos ist.
56
Welcher Meinung bzgl. der Anwendung des Gewährleistungs- oder Deliktsrechts bei einem Weiterfresserschaden ist zu folgen?
Der zweiten Meinung, welche zwischen den Anwendungsbereichen differenziert.
57
Spricht man im Rahmen des 823 I von der Produzenten- oder der Produkthaftung?
Von der Produzentenhaftung. Von der Produkthaftung spricht man im ProdHaftG.
58
Wann liegt ein Fabrikationsfehler vor?
Wenn bei der Herstellung eines einzelnen Produkts ein Fehler unterläuft.
59
Wann liegt ein Konstruktionsfehler vor?
Wenn der gesamte Entwurf der Produktreihe fehlerhaft ist und alle Produkte der bestimmten Serie denselben Fehler aufweisen.
60
Was ist ein Instruktionsfehler?
Wenn dem Endnutzer nur ungenügend Informationen zum Produkt zur Verfügung gestellt werden.
61
Wan liegt ein Produktbeobachtungsfehler vor?
Wenn der Produzent seiner Pflicht nicht nachkommt, seine Produkte ständig zu überwachen und nach den neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung auf Gefahrenquellen hin zu untersuchen und bei Bedarf Warnung oder gar Rückrufaktionen zu initiieren.
62
Wird der berechtigte mittelbare Besitz von 823 I erfasst?
Ja
63
Wird der mittelbare Besitz von 823 I erfasst?
Ja, allerdings unter der Voraussetzung, dss dieser nicht gegenüber dem unmitelbaren Besitzer geltend gemacht werden darf, weil die Ansprüche aus dem Besitzmittlungsverhältnis eine abschließende Schuldrechtliche Regelung enthalten
64
Ist der 823 I auf Mitbesitzer anwendbar?
Nein
65
Umfasst der 823 I auch den Schutz von unberechtigtem Besitz?
Strittig
66
Worum geht es im Rahmen des Deliktsrechts?
Darum, beim Geschädigten den entstandenen Schaden auszugleichen
67
Welche Funktion hat das Deliktsrecht neben dem Schadensausgleich im Bezug auf den Schädiger auch noch?
Eine Verhaltenssteuerungsfunktion
68
Wann liegt eine Körperverletzung vor?
Bei jedem äußeren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
69
Wann liegt eine Verletzung der Gesundheit vor?
Bei einer Störung der inneren Lebensvorgänge
70
Wird ein ungeborenes Kind (Nasciturus) durch den Schutz des 823 I umfasst?
Ja, wenn das Kind später mit einer entsprechenden Gesundheitsschädigung zur Welt kommt.
71
Was ist ein Schockschaden?
Eine psychisch vermittelte Gesundheitsschädigung
72
Werden Schockschäden von Dritten, deren Angehörige verletzt wurden während sie dabei zusahen, durch die deliktische Haftung erfasst und anerkannt?
Ja
73
Was ist genau dafür erforderlich, dass Schockschäden als Gesundheitsschäden anerkannt werden?
Eine nicht nur die mit einem Trauerfall verbundene Störung der seelischen Funktion, sondern eine weitergehende, pathologisch fassbare gesundheitliche Beeinträchtigung
74
Wie weit geht der Schutz der Freiheit des 823 I?
Er umfasst lediglich die körperliche Bewegungsfreiheit.
75
Wie wird die geistige Freiheit im BGB abgedeckt, wenn sie nicht vom Deliktsrecht erfasst wird?
Über die Anfechtungstatbestände, §§ 119ff.
76
Welches Interesse schützt das Deliktsrecht und welches nicht?
Es schützt das Integritätsinteresse, jedoch nicht das Äquivalenzinteresse
77
Was ist unter dem Integritätsinteresse zu verstehen, bzw. wann ist es betroffen?
Wenn der Eigentümer irgendwann mal mangelfreies Eigentum besaß und dieses nachträglich beschädigt wurde.
78
Was ist unter dem Äquivalenzinteresse zu verstehen, bzw. was schützt es?
Wenn "die Sache ihr Geld nicht wert" ist, also nie mangelfrei war. Dieses wird nur durch die Kauf- oder werksvertraglichen Regelungen erfasst. Der Eigentümer hatte nie mangelfreies Eigentum.
79
Was versteht man unter sonstigen Rechten iSd 823 I?
Rechte, die dem Eigentum ähnlich sind und damit sowohl eine Nutzungs- als auch Ausschlussfunktion haben.
80
Ist der Begriff "sonstige Rechte" restriktiv oder weit auszulegen?
Um eine Ausuferung des Tatbestandes zu vermieden ist eine restriktive Auslegung geboten.
81
Wird das Vermögen als solches oder die allgemeine Handlungsfreiheit durch "sonstige Rechte" erfasst?
Nein
82
Werden Forderungsrechte, die nur gegenüber einzelnen Personen wirken, erfasst?
Nein
83
Was sind die bekannten Fallgruppen der "sonstigen Rechte"?
1. Dingliche Rechte 2. Besitz 3. Immaterialgüterrechte 4. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb 5. APR 6. Elterliche Sorge 7. Ehe
84
Was für Rechte sind unter "dinglichen Rechten" zu verstehen?
Alle Rechte wie Hypotheken, Grundschuld, Pfandrecht, dingliche Vorkausrechte, etc.
85
Stellt der Besitz als tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache ein absolutes Recht dar?
Nein
86
Wenn der Besitz kein absolutes Recht darstellt, wie es eigentlich benötigt wird um von "sonstigen Rechten" umfasst zu sein, warum ist der Besitz dann dennoch eine der umfassten Fallgruppen?
Der unmittelbare berechtigte Besitz ist als sonstiges Recht anerkannt, da der Besitzer in diesem speziellen Fall die Sache gebrauchen oder sonst benutzen darf, wie es eigentlich nur der Eigentümer dürfte (Bsp.: Miete). In solchen Fällen ist der Besitz mit dem Eigentum vergleichbar.
87
Ist der unmittelbare unberechtigte Besitzer denn schutzwürdig?
Nein
88
Wird der mittelbare Besitzer vom Schutz des 823 I umfasst?
Ja
89
In welchem Verhältnis wird der mittelbare Besitzer durch den 823 I geschützt?
Nicht im Verhältnis des mittelbaren Besitzers zum unmittelbaren Besitzer.
90
Was fällt unter Immaterialgüterrecht?
Patent-, Urheber und Gebrauchsmusterrechte, sowie Marken
91
Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbe des 823 I ist als Auffangtatbestand zu werten. Was bedeutet das für die Prüfung?
Dass das Rechtsgut selbst subsidiär ist, wenn gleichzeitig auch andere Rechtsgüter des 823 I betroffen sind, 823 II o. 824 gegeben sind oder entsprechend Spezialvorschriften (wettbewerbliche Sondervorschriften) vorliegen.
92
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb iSd 823 I besteht?
1. Keine andere Rechtsgrundlage 2. Eingerichteter und ausgeübert Gewerbebetrieb 3. Unmittelbarer Eingriff 4. Rechtswidrigkeit des Eingriffs
93
Was ist der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebtrieb?
Ein auf Dauer angelegter und auf Gewinnerzielung gerichteter Betrieb.
94
Werden durch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch freie Berufe geschützt?
Ja
95
Was versteht man darunter, dass ein unmittelbarer Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis vorliegen muss?
Der Eingriff muss gegen den Betrieb als solches gerichtet sein (Betriebsbezogenheit) und darf nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte und Rechtsgüter betreffen.
96
Ist bei ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb die Rechtswidrigkeit indiziert?
Nein
97
Warum ist die Rechtswidrigkeit bei einem Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb nicht indiziert?
Da es sich bei dem Recht um ein Rahmenrecht mit offenen Tatbestand handelt und deswegen eine Interessenabwägung im Rahmen der Rechtswidrigkeit notwendig ist.
98
Was versteht man unter dem Allgmeinen Persönlichkeitsrecht?
Das Recht des Einzelnen auf Achtung und Entfaltung seiner Persönlichkeit
99
Welche Gruppen des APR werden durch das Deliktsrecht geschützt?
1. Eindringen in die Privatsphäre 2. Weitergabe von Angelegenheiten aus fremder Privatsphäre 3. Verletzung der Ehre 4. Postmortaler Persönlichkeitsschutz
100
Was fällt unter Eindringen in die Privatsphäre?
1. Heimliche Bildaufnahmen im privaten Bereich, der nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt ist 2. Unbefugtes Öffnen fremder Post 3. Stalking im Sinne eines absichtlichen und wiederholten Verfolgens und Belästigens einer Person
101
Was versteht man unter der Weitergabe von Angelegenheiten aus fremder Privatsphäre?
1. Veröffentlichung von Privatbriefen und Tagebuchaufzeichnungen (Recht am eigenen Wort) 2. unbefugte Veröffentlichung von Nachtfotos (Recht am eigenen Bild) 3. negative, insbesondere verfälschte Darstellungen eines Lebensbildes in Presse, Rundfunk und Fernsehen
102
Wie weit wird das APR durch das Deliktsrecht in bezug auf den Postmortalen Persönlichkeitsschutz geschützt?
Um ausreichenden Schutz zu garantieren wird zwischen ideellen und vermögenswerten Bestandteilen des Persönlichkeitsrechts differenziert
103
Was sind ideelle Bestandteile des Persönlichkeitsrechts?
Es ist nicht vererbbar, sodass das Recht zwar durch Angehörige wahrgenommen werden kann, jedoch nur Abwehransprüche in Betracht kommen und keine Ansprüche auf eine Entschädigung in Geld.
104
Was sind vermögenswerte Bestandteile des Persönlichkeitsrechts?
Rechte/ Ansprüche, die im Wege der Universalsukzession auf den Erben übergehen, 1922
105
Auch bei dem APR handelt es sich um ein Rahmenrecht. Was bedeutet das für die Rechtswidrigkeits des Eingriffs?
Diese ist nicht indiziert und muss im Wege einer sorgfältigen Interessenabwägung festgestellt werden.
106
Woraus ergibt sich, dass die elterliche Sorge auch als "sonstiges Recht" zu verstehen ist?
Daraus, dass Eltern das Kind von jedem herausverlangen können, der es ihnen widerrechtlich vorenthält, 1626ff.
107
Welcher Bereich der Ehe wird unstrittig als sonstiges Recht angesehen?
Der räumlich-gegenständliche Bereich der Ehe
108
Wenn die Ehe im allgemeinen als sonstiges Recht zu verstehen ist und es zu einem Ehebruch kommt, berechtigt dies dann den Partner zu einem Schadensersatzanspruch aus 823 I?
Rspr.: Nein (-) Vorrang familienrechtlicher Vorschriften über die Scheidung in Bezug auf den ehebrüchigen Ehegatten (-) Gegen den Homewrecker > Ehebruch ohne Mitwirkung des Ehepartners nur durch Homewrecker nicht möglich und somit allein innerehelicher Vorrang, der aber nicht von 823 I erfasst wird Lit.: Jaein (+) Vorrang des Familienrechts wird auf das Interesse am Fortbestand der Ehe beschränkt (+) Die mit der Abwicklung der Ehe verbundenen Schäden sind nach 823 I ersatzfähig
109
Wie kann es zu einer Verletzung der in 823 I normierten Rechte kommen?
Durch Handeln und durch Unterlassen
110
Wenn ein Handeln und ein Unterlassen als Verletzungshandlung in Betracht kommen, auf was ist dann abzustellen?
Es wird nach dem Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit beurteilt.
111
Wann ist ein Unterlassen als Verletzungshandlung möglich?
Wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand
112
Woraus kann sich bei 823 I eine Rechtspflicht zum Handeln ergeben?
Garantenpflicht oder Verkehrspflicht
113
Aus was können sich im Zivilrecht eine Garantenstellung ergeben?
Ingerenz, Gesetz oder Vertrag
114
Wann obliegt einem eine Verkehrssicherungspflicht?
Eine Verkehrssicherungspflicht obliegt demjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Er ist verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um naheliegende Gefahren vorzubeugen.
115
Welche Fallgruppen kennt die Verkehrssicherungspflicht?
1. Verkehrsgefahr 2. Sachgefahr 3. Tätigkeitsgefahr
116
Was ist eine Verkehrsgefahr?
Eine Verkehrsgefahr besteht, wenn Außenstehende nicht vor sonstigen Gefahren geschützt werden (zB kein Streuen/ Räumen des Wegs vorm Haus)
117
Was ist eine Sachgefahr?
Pflicht des Konstrukteurs vor gefährlichen Produkten zu schützen
118
Was ist eine Tätigkeitsgefahr?
Schutz vor gefahrbringendem Tun
119
Können Verkehrssicherungspflichten auf Dritte übertragen werden?
Ja
120
Wie können Verkehrssicherungspflichten auf Dritte übertragen werden?
qua Vertrag
121
Welche Bereiche trifft eine Übertragung von Verkehrssicherungspflicht auf Dritte vor allem?
Den Bereich der Sorge um Verkehrsflächen, die von Kunden betreten werden oder Delegation der winterlichen Streupflicht vom Grundstückseigentümer an ein Winterdienstunternehmen
122
Welche Pflicht obliegt dem ursprünglich Verpflichteten, wenn er seine Verkehrsicherungspflicht qua Vertrag überträgt?
Eine Überwachungspflicht
123
Wer haftet, wenn der Dritte (Beauftragte) der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt?
Der Dritte (Beauftragte) und der ursprünglich Verpflichtete als Gesamtschuldner nach 840
124
Nach welcher Lehre wird die Rechtswidrigkeit durch den tatbestandsmäßigen Erfolg regelmäßig indiziert?
Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht
125
Wie kann sich der Verletzende einer Haftung ausnahmesweise entziehen in Betracht auf die Rechtswidrigkeit?
Wenn er gerechtfertigt gehandelt hat
126
Welche gesetzlichen Rechtfertigungsgründe können in Betracht kommen? | Nicht abschließend!
1. 227 BGB - Notwehr 2. 228/ 904 - Notstand 3. 229ff./ 562b/ 859/ 860/ 910/ 962 - Selbsthilferechte 4. echte berechtigte GoA (677, 683, 670) 5. 34 StGB 6. 127 I StPO 7. 193 StGB 8. 23, 25 BJagdG
127
Wie steht es um eine (mutmaßliche) Einwilligung?
Wirkt rechtfertigend, wenn vorhanden
128
Kann das Verhalten auch gerechtfertigt sein, wenn die Verletzung durch ein verkehrsrichtigtes (sozialadäquates) Verhalten aufgetreten ist?
Ja, weil ein verkehrspflichtes Verhalten weder bei 823 I noch 831 tatbestandsmäßig ist (Tatbestandslösung) Ja, weil ein Verhalten, dass der Verkehrsordnung in jeder Hinsicht entspricht, nicht rechtswidrig sein kann (Rechtfertigungslösung)
129
Wenn nach der Tatbestandslösung in Bezug auf das sozialadäquate Verhalten gewertet wird, wem obliegt dann die Beweislast?
Der Geschädigte muss das Vorliegen einer Verkehrspflichtverletzung nachweisen
130
Wem obliegt nach der Rechtfertigungslösung die Beweislast?
Der Schädiger muss das verkehrsrichtige Verhalten beweisen.
131
Wo ist die Verschuldensfähigkeit im Deliktsrecht geregelt?
827 und 828
132
Wann liegt ein Verschulden vor?
Wenn der Schädiger vorsätzlich oder fahrlässig (276 II) handelt.
133
Auf welchen Maßstab kommt es beim Verschulden an?
Auf einen objektivierten Fahrlässigkeitsmaßstab
134
Muss sich das Verschulden auf den Haftungsbegründenden und Haftungsausfüllenden Tatbestand beziehen?
Nein, nur auf den Haftungsbegründenden
135
Kann ein grundsätzlich Nichtverantwortlicher Schadensersatzpflichtig werden?
Ja, über 829 (Billigkeitshaftung)
136
Was sind die Voraussetzungen der Billigkeitshaftung gem. 829?
1. Vorliegen einer der Tatbestände 823 - 826 2. Verantwortlichkeit nach 827 o. 828 ausgeschlossen 3. Schadensersatz kann nicht vom Aufsichtspflichtigen verlangt werden 4. Umfang 5. Rechtsfolge a) Kausaler, zurechenbarer ersatzfähiger Schaden b) Deliktsrechtliche Besonderheiten 6. Umfang Ersatzpflicht des unmittelbar Geschädigten bei Personenschäden 7. Ansprüche mittelbar Geschädigter 8. Ersatzansprüche bei Sachschäden
137
Wann tritt 829 nur ein?
Wenn vom Aufsichtspflichten Dritten kein Schadensersatz verlangt werden kann
138
Die Billigkeit erfordert eine Schadloshaltung. Was kann in ihrem Rahmen allerdings nicht verlangt werden?
Das dem Schuldunfähigem die Mittel entzogen werden, dere er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht bedarf
139
Aus welcher Norm ergibt sich der Umfang des Anspruchs bei materiellen Schäden im Falle des 829?
Aus 842
140
Aus welcher Norm ergibt sich der Umfang des Anspruchs bei immateriellen Schäden im Falle des 829?
Aus 843
141
Was ist die Grundlage für eine Geldentschädigung bei einer Schädigung des APR?
Nicht 253 II (abschließende Auflisten der Ersatzfähigen Positionen). Sondern 823 I iVm Art. 1 u. 2 GG
142
Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Geldentschädigung im Falle der Verletzung des APR erfüllt sein?
1. Rechtswidrige und Schuldhafte Verletzung des APR 2. Schwerwiegende Beeinträchtigung des APRs 3. Kein Ausschluss
143
Wann liegt eine schwerwiegende Beeinträchtigung des APRs vor?
Wenn den Schädiger eine schwere Schuld trifft oder das Persönlichkeitsrecht in erheblichem Grade verletzt wird. Dabei sind die Beweggründe des Schädigers, die Dauer der Beeinträchtigung und deren physischen und psychischen Folgen zu würdigen
144
Wann kann ein Anspruch auf Geldentschädigung bei der Verletzung des APR ausgeschlossen sein?
Wenn der Geschädigte auf andere Weise vom Schädiger Genugtuung erlangen kann
145
Was ist ein Schutzgesetz?
Jede Rechtsnorm iSd Art. 2 EGBGB, die dem Schutz anderer dienen soll.
146
Wann dient eine Norm dem Schutz anderer?
Wenn sie auch neben dem Schutz der Allgemeinheit gerade dazu dienen soll, dem einzelnen Schutz vor Verletzung seiner Rechte, Rechtsgüter oder rechtlich geschützter Interessen zu gewähren
147
Wie lautet das Prüfungsschema des 826?
1. Tatbestand a) Schaden b) sittenwidrige Handlung aa) Anstandsformel bb) Sittenwidrigkeit als normativer Begriff cc) Interessenabwägung im Einzelfall c) Vorsatz
148
Wie ist der Begriff des Schadens im Kontext des 826 zu verstehen?
Er ist weit zu verstehen
149
Was wird durch den Schadensbegriff bei 826 erfasst, was nicht durch 823 I erfasst wird?
Reine Vermögenseinbußen
150
Wann liegt nach der Anstandsformel eine Sittenwidrigkeit vor?
Wenn gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen wird.
151
Wie wird Sittenwidrigkeit unter einer normativen Betrachtung verstanden?
Mit den Grundlagen als zentrale Rolle soll eine objektive Werteordnung konstituiert werden, welche bei der Auslegung der zivilrechtlichen Generalklauseln zu berücksichtigen ist.
152
Welche Art des Vorsatzes muss bei 826 vorliegen oder reicht sogar eine Fahrlässigkeit aus?
Es muss bedingter Vorsatz gegeben sein, Fahrlässigkeit reicht nicht aus.
153
Was sind typische Fallgruppen des 826?
1. Arglistiges Verhalten zwecks Abschlusses eines Vertrags 2. Verleiten zum Vertragsbruch 3. Erteilung fehlerhafter Auskünfte und Gutachten 4. Gläubigerbenachteiligung und Gläubigergefährdung 5. Formale Rechtsposition und Monopolstellung
154
Wie ist der 831 zu prüfen?
1. Täter = Verrichtungsgehilfe 2. Schädigung eines Dritten durch objektiv tatbestandsmäßige und rechtswidrige uH des Verrichtungsgehilfen 3. Schadenszufügung in Ausführung der Verrichtung 4. Verschulden des Geschäftsherrn a) Verschuldens- und Ursächlichkeitsvermutung b) Widerlegung der Vermutung = Exkulpation des GH, 831 I 2 aa) Bei sorgfältiger Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen bb) Bei fehlender Kausalität zw. Auswahl-/ Überwachungsverschulden und Schaden
155
Wer ist Verrichtungsgehilfe?
Verrichtungsgehilfe ist, wer in weisungsgebundener und abhängiger Stellung mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn für diesen tätig wird
156
Welchen Tatbestand muss der Verrichtungsgehilfe erfüllt haben?
Einen der 823ff. und das auch rechtswidrig.
157
Ist dabei ein Verschulden des Verrichtungsgehilfen notwendig?
Nein, da es alleine auf das eigene Verschulden des Geschäftsherrn ankommt
158
In welcher Ausführung muss der Verrichtungsgehilfe gehandelt haben?
In Ausführung der Verrichtung und nicht nur bei Gelegenheit. Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen aufgetragener Verrichtung und der Schadenszufügung bestehen.
159
Wem obliegt bei der Exkulpation die Beweislast?
Dem Geschäftsherrn des Verrichtungsgehilfen
160
Wem obliegt die Beweislast für die Exkulpation bei einem Großbetrieb?
Der Geschäftsherr hat hier die Möglichkeit eines dezentralisierten Entlastungsbeweises, d.h. die Geschäftsleitung muss nur fpr die nächts niedrigere Führungsebene exkulpieren.
161
Wie prüft man 832?
1. Minderjähriger o. anderweitig schuldunfähiger und deswegen der Aufsicht bedürftigen Person hat einem anderen einen Schaden zugefügt, 832 I 1 2. Schädigung des Dritten durch objektiv tatbestandsmäßige und rechtswidrige uH des Aufsichtbedürftigen 3. Schuldner des Anspruchs aus 832 ist der kraft Gesetzes oder Vertrags Aufsichtspflichtige, 832 I 1, II 4. Kein Ausschluss der Haftung
162
Wann ist eine Haftung nach 832 ausgeschlossen?
Wenn, der Aufsichtspflichtige seiner Aufsichtspflicht genügt hat oder der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre
163
Wo ist die Haftung für Schäden durch Gebäude geregelt?
836 - 838
164
Ist eine Einschränkung der Haftung aus 833 S. 1 bei einer freiwilligen Selbstgefährdung möglich?
Bsp.: Pferd wird aus Gefälligkeit vom Halter einem anderen überlassen. Es kommt zu einem Sturz, der Reiter wird verletzt. M1: Kein Schadenersatz nach 833 S. 1 ggn. Halter, wenn Reiter freiwillig die Herrschaft über das Pferd übernommen hat, da er dann auf eigene Gefahr handelt M2: Keine Einschränkung des 833 S.1, da es auf der Tatbestandsebene alleine darauf ankommt, dass der Reitunfall durch die Tierspezifische Gefahr verursacht wurde. Das kann man nur verneinen, wenn das Pferd zu besonderen sportlichen Zwecken eingesetzt wird. Eine Kürzung wegen Mitverschuldens ist allerdings denkbar nach 254
165
Was regelt 834?
Die Haftung des Tieraufsehers
166
Ist die Exkulpationsmöglichkeit bei 834 davon abhängig, ob es sich um ein Nutz- oder Luxustier handelt?
Unabhängig von Nutz- oder Luxustier
167
Wer ist Tieraufseher?
Wer die Aufsicht durch Vertrag übernommen hat, wobei ein gewisses Maß von Selbstständigkeit bei der Betreuung des Tiers erforderlich ist.
168
Ist die Haftung nach 7 III 1 StVG ausgeschlossen, wenn jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Halters benutzt?
Ja, der Schwarzfahrer haftet dann anstelle des Halterss
169
Wann ist das ProdhaftG nicht anzuwenden nach 15 I ProdHaftG?
Wenn die Arzneimittelhaftung nach dem AMG greift
170
Was sind sonstige gängige Gefährdungstatbestande?
1. 33ff. LuftVG 2. 25ff. AtomG 3. 89 WHG 4. 1 UmweltHG 5. 84 AMG 6. 1 HPflG
171
Wenn mehrere Personen als Schädiger in Betracht kommen, welche Paragraphen greifen dann?
830, 840
172
Was regelt 830?
Ob nur der Einzelne oder alle Beteiligten für den Schaden verwantwortlich sind
173
Was regelt 840?
Inwieweit die Schädiger im Außenverhältnis haften und wie ein möglicher Ausgleich im Innenverhältnis zu erfolgen hat
174
Wer ist Teilnehmer nach 830?
Mittäter, Anstifter und Gehilfen
175
Was ist unter Mittäterschaft zu verstehen?
Das bewusste und gewollte Zusammenwirken aufgrund eines gemeinsamen Tatplans durch arbeitsteiliges Handeln
176
Wer ist Anstifter?
Wer vorsätzlich in einem anderen den Tatentschluss zu einer vorsätzlichen, unerlaubten Handlung hervorruft
177
Wer ist Gehilfe?
Wer dem Täter in irgendeiner Form bei seiner unerlaubten Handlung vorsätzlich Hilfe leistet
178
Auf was muss sich der Vorsatz nur beziehen?
Lediglich auf die Rechtsgutsverletzung im Rahmen von 823 I oder 823 II, nicht aber auf den daraus folgenden Schaden
179
Wird für den Exzess anderer Beteiligter gehaftet?
Nein
180
Handelt es sich bei 830 I 2 um eine eigenständige AGL oder um eine Beweislastregel zugustenden des Geschädigten?
M1: Eigene AGL M2: Beweislastregel zugusten des Geschädigten
181
Was sind die Voraussetzungen für 830 I 2?
1. Die in Frage kommenden Personen haben den Schaden nicht als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen verursacht, es ist aber auch nicht festzustellen, wer den Schaden verursacht hat 2. Es liegt ein selbstständiges, rechtswidriges und schuldhaft gefährliches Handeln mehrer vor
182
Was muss bezüglich der Herbeiführung des Schadens bei 830 I 2 feststehen?
Dass der Schaden durch einen oder mehrere herbeigeführt wurde und dass das Verhalten jedes Einzelnen den Erfolg herbeigeführt haben könnte
183
Wer ist nach 830 I 2 beteiligt?
Derjenige, dessen Verhalten möglicherweise den Erfolg verursacht hat.
184
Müssen die Schädiger bei 830 I 1 in Beziehung zueinander stehen oder gleichzeitig handeln?
Beides nicht
185
Wie kann die Vermutung des 803 I 2 durch Einzelne entkräftet werden?
Durch den Nachweis des Einzelnen, dass sein Handeln den Schaden nicht herbeigeführt hat
186
Wann greift 830 I 2 allgemein nicht?
Wenn ein Beteiligter für den ganzen Schaden verantwortlich war, einem Beteiligten ein Rechtfertigungsgrund zur Seite stand oder es an der Verschuldensfähigkeit des Beteiligten fehlte
187
Greift 830, wenn feststeht, dass alle Schädiger fpr den Schaden Kausal verantwortlich waren (Nebentäterschaft/ kumulative Kausalität)?
Nein, 830 greift nur in den Fällen der alternativen Kausalität
188
Wie haben Nebentäter den Schaden zu ersetzen?
Im Ganzen als Gesamtschulder
189
Stellt 840 eine eigenständige AGL dar?
Nein. Knüpft an die anderweitig begründete Ersatzpflicht mehrer Schädiger an
190
Gilt 840 sowohl für die Verschuldens- als auch für die Gefährdungshaftung?
Ja
191
Welche Bereich erfasst der 840?
Die des 830 und auch die der Nebentäterschaft
192
Findet 840 auch Anwendung, wenn der Schädiger **auch** aus Vertrag haftet?
Wenn der Schädiger auch aus Vertrag haftet, dann ja.
193
Findet 840 Anwendung, wenn der Schädiger **nur** aus Vertrag haftet?
M1: Ja, analoge Anwendung des 840 M2: Nein, Ableitung der Gesamtschuld aus allgemeinen Kriterien
194
Was schreibt 840 I im Verhältnis zum Geschädigten vor?
Eine gesamtschuldnerische Haftung gem. 421ff
195
Was gilt im Grundsatz im Verhältnis zwischen den Schädigern?
Gem. 426 I eine anteilige Haftung aller Gesamtschuldner
196
Was wird durch 426 I unter den Gesamtschuldner begründet?
Ein Ausgleichsschuldverhältnis
197
Die Gesamtschuldner sind zu welchen Anteilen untereinander verpflichtet?
Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen untereinander verpflichtet
198
Wer geht vor, der 840 II, III oder der 254?
Der 840 II, III
199
Neben Schadensersatzansprüchen kann sich auch noch welcher Anspruch gegen den Schädiger ergeben?
Ein Unterlassungsanspruch und daneben noch ein Anspruch auf Beseitigung einer bereits eingetretenen Beeinträchtigung
200
Welche Grundlagen für Unterlassungsansprüche sind gängig?
1. 1004 (Eigentum) 2. 12 (Namesrecht) 3. 862 (Besitz)
201
Wie prüft man einen Unterlassensanspruch?
1. Beeinträchtigung des Eigentums oder eines anderen absoluten Rechts/ Rechtsguts 2. Anspruchsgegner = Störer 3. Drohende Störung 4. Rechtswidrigkeit der Störung/ Keine Duldungspflicht des Gestörten 5. Rechtsfolge
202
Worin kann eine Störung liegen?
In jeder nachteiligen Einwirkung für den Rechtsinhaber, solange es sich nicht um die Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes handelt
203
Welche Voraussetzungen benötigt der Beseitigungsanspruch?
Dieselben wie der Unterlassungsanspruch, nur dass der Beseitgungsanspruch keine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr benötigt, die Störung allerdings noch fortwirkt
204
Was ist die Rechtsgrundlage für den Ersatz eines Haushaltsführungsschadens?
843 I BGB (Geldrente o. Kapitalabfindung)
205
Wann ist ein Haushaltsführungsschaden ersatzfähig?
Wenn die Arbeit im Haushalt einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entspricht
206
Wonach bemisst sich der Umfang des Haushaltsführungsschadens?
Nach der tatsächlich eingetretenen Einschränkung der Haushaltsführung und nach den üblicherweise in diesem Haushalt anfallenden Tätigkeiten
207
Wie macht die Lehre vom Schutzzweck der Norm?
Die Lehre vom Schutzzweck der Norm ergänzt die an der Wahrscheinlichkeit orientierte Adäquanztheorie um eine wertende Betrachtung. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur in den Fällen, in denen der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fällt.
208
Bei einer Verletzung des APR kann sich die Ersatzfähigkeit des Schadens aufgrund der abgeschlossenen Aufzählung in 253 nicht aus diesem ergeben. Wie wird die Ersatzfähigkeit daher hergeleitet?
Über 823 iVm Art. 2 I, 1 I GG, also aus dem Anspruch selbst.
209
Die Ersatzfähigkeit eines Schadens durch Verletzung des APR ergibt sich zwar aus 823 I iVm Art. 2 I, 1 I GG. Jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen/ Einschränkungen. Welche sind das?
1. Es muss eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung vorliegen 2. Eine anderweitige Kompensation ist unmöglich
210
Wann liegt eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung vor?
Wenn den Täter eine schwere Schuld trifft oder er das Persönlichgkeitsrecht in erheblicher Weise verletzt hat.
211
Warum greift eine Entschädigung nur, wenn jede andere Kompensation unmöglich ist?
Weil der Entschädigungsanspruch eine ultima ratio darstellt.
212
Wann ist eine andere Kompensation unmöglich?
Wenn kein milderes und gleich geeignetes Mittel zur Durchsetzung der Interessen des Betroffenen ersichtlich sind.
213
Ist die Herausgabe eines Mehrerlös vom Kanon des Deliktsrechts umfasst?
Ja
214
Woraus ergibt sich, dass die Herausgabe des Mehrerlös vom Deliktsrecht umfasst ist?
Aus der "dreifachen Schadensberechnung".
215
Was ist unter der "dreifachen Schadensberechnung" zu verstehen?
Der Geschädigte hat die Wahl zwischen dem Ersatz des konkret zu beziffernden Schadens, der Zahlung einer Lizenzgebühr oder der Herausgabe des Gewinns des Schädigers.
216
Was versteht man unter dem "merkantilen Minderwert"?
Den Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs auch bei ordnungsgemäßer Reparatur gemindert ist.
217
Unter welche allgemeine Schadensnorm kann der merkantile Minderwert subsumiert werden?
Unter 251 I Fall 2
218
Was sind ersatzfähige Posten im Rahmen eines Unfalles?
1. Angehörigenbesuch 2. Reparaturkosten 3. Merkantiler Minderwert 4. Fiktive Mietwagenkosten
219
Wann sind Angehörigenbesuche genau ersatzfähig?
Wenn die Besuche medizinisch sinnvoll sind & nicht allein auf den Wünschen des Patienten oder dem persönlichen Näheverhältnis der Angehörigen untereinander beruhen
220
Wann sind Reparaturkosten ersatzfähig?
Wenn die zu zahlende Entschädigung nicht als 30% über dem Wert des Kfz liegt
221
Warum ist der merkantile Minderwert ersatzfähig?
Weil die Wiederherstellung alleine aus wirtschaftlicher Sicht nicht dem Ausgleich sämtlichen erittenen Schadens genügt.
222
Wann sind fiktive Mietwagenkosten ersetzbar?
Wenn ein Nutzungswille oder zumindest eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit bestand
223
Wenn ein Unfall zwischen zwei Fahrzeugen passiert, wie wird dann die Betriebsgefahr nach 17 II, I StVG angerechnet?
Es wird an dem Maßstab des Abs. I ermittelt, welches Kfz den Schaden im jeweils vorliegenden Fall mehr oder minder verursacht hat. dies erfolgt im Rahmen einer umfassenden Abwägung der Verursachungsbeiträge.
224
Wann ist der Anwendungsbereich des 17 II, i StVG eröffnet? ## Footnote (Anrechnung der Betriebgefahr bei mehreren Fahrzeugen)
Wenn mehrere Fahrzeuge involviert sind.
225
Wie sind die Mitverschuldensregelungen in der Gefährdungshaftung zu sortieren?
1. 17 StVG 2. 9 StVG 3. 254 BGB
226
Spielt 17 StVG eine Rolle, wenn nur ein Fahrzeug am Unfall beteiligt ist und sonst nur ein Fußgänger?
Nein, dann richtet sich das Mitverschulden erst nach 9 StVG, und, sollte dieser wegfallen, nach 254 BGB
227
Schließt eine zum Schaden neigenden Konstitution (zB. Bluterkrankheit) des Geschädigten den Zurechnungszusammenhang aus?
Nein, wer einen Kranken oder Geschwächten verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als habe er einen Gesunden verletzt
228
Woraus ergibt sich der Anspruch auf Reparaturkosten?
249 II 1 BGB
229
Der Geschädigte hat im Rahmen des 249 II 1 ein Wahlrecht zwischen Erstattung der Reparaturkosten oder der Deckung der Kosten einer Neuanschaffung. Was könnte dieses Wahlrecht ausschließen und warum?
Es könnte gem. 251 II BGB ausgeschlossen sein und sich alleine auf die Erstattung des Geldbetrags für die Neuanschaffung eines gleichwertigen Kfz beschränken. Das ist der Fall, wenn die Reparaturkosten im Vergleich zur Neuanschaffung unverhältnismäßig hoch sind.
230
Wann sind die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch und würden somit zu einer Einschränkung des Wahlrechts aus 249 II 1 BGB führen?
Wenn die Kosten 30% des verbleibenden Minderwerts überschreiten Bsp.: Auto ist nach Unfall nur noch 1000€ wert, die Reparatur würde jedoch 1.250€ kosten. 30% von 1000 = 300 Damit noch im Rahmen und damit nicht unverhältnismäßig hoch
231
Sind auch Satzungen oder Verordnungen als Schutzgesetze einzuordnen?
Ja. Ein Schutzgesetz ist jedes Geetz im formellen und materiellen Sinne.
232
Handelt es sich bei der Straßenverordnung um ein Schutzgesetz?
Ja, da sie gerade den Schutz des individuellen Verkehrsteilnehmers sicherstellen soll
233
Unter welche allgemeinen Schadensrechtsnorm sind die fiktiven Mietwagenkosten zu subsumieren?
251 I
234
Was versteht man unter einer Reserveursache? Und wovon ist sie ein Unterfall?
Sie ist ein Unterfall der hypothetischen Kausalität. Unter einer Reserveursache versteht man die Frage, ob der Schädiger dadurch entlastet wird, dass der Schaden aufgrund einer anderen als der realen Schadensursache (nur zeitlich später), so oder so eingetreten wäre.
235
Welche Relevanz hat die Reserveursache somit für den hypothetischen Kausalverlauf?
Die Reserveursache ist selbst nicht kausal für den Schaden geworden, sie wäre es aber, wenn das Schadensauslösende Ereignis nicht stattgefunden hätte.
236
Sind nach der Ansicht des Reichsgerichts Reserveursachen zu berücksichtigen?
Nein
237
Sind nach der Ansicht des BGHs Reserverursachen zu berücksichtigen?
Jaein. Der BGH hat drei Fallgruppen entworfen, nach denen sich richtet, ob es sich um eine zu berücksichtigen Reserveursache oder eben um eine nicht zu berücksichtigende handelt.
238
Was sind die drei Fallgruppen des BGH in Bezug auf die Reserveursachen?
1. Entgangener Gewinn, 252 (zu berücksichtigen) 2. Schadenslage (zu berücksichtigen) 3. Später eintretende Ursachen (nicht zu berücksichtigen)
239
Was versteht man unter einer Schadenslage in Bezug auf die Reserveursache?
Sie besteht, wenn der Schaden bereits bei der schädigenden Handlung aufgrund eines bestimmten Kausalverlaufs eintreten wird.
240
Der Geschädigte kann fiktive Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung gleichzeitig verlangen?
Nein, lediglich eins von beidem.
241
Kann sich ein deliktischer Anspruch aus ungerechtfertigtem Besitz ergeben?
Nein! Die Anforderungen an Besitz als sonstiges Recht werden nur durch den berechtigten Besitz erfüllt
242
Kann sich aus 823 auch ein Herausgabeanspruch ergeben, obwohl es sich dabei eigentlich um einen Schadensersatzanspruch handelt?
Ja! Der Schadensersatz richtet sich grds. nach 249 I, welcher Naturalrestitution verlangt. Wurde also bspw. ein Auto gestohlen, kann der ASt die Herausgabe nach 823 I, 249 I verlangen, da der Dieb den natürlichen Zustand durch Rückgabe des Autos wiederherstellen kann
243
Unterscheiden sich die geschützen Rechtsgütger in 823 I und 823 II?
Ja!
244
Welche Rechtsgüter werden von 823 I erfasst?
Die aufgezählten
245
Was wird nicht durch 823 I erfasst?
Das Vermögen als solches
246
Wird das Vermögen als solches durch 823 II geschützt?
Ja, wenn ein Schutzgesetz dem Schutz des Vermögens dient
247
Mit welcher Position müssen sonstige Rechte im Rahmen des 823 I vergleichbar sein, um als solche zu gelten?
Mit dem Recht des "Eigentums"
248
Was bedeutet es, wenn eine Rechtsposition mit der des Eigentums vergleichbar ist?
Wenn der berechtigte Inhaber nach seinem Belieben über die Rechtsposition verfügen und andere von der Einwirkung auf sie ausschließen kann.
249
Wie prüft man 116 I 1 SGB X in Verbindung mit der Gefährdungshaftung bzw. mit deliktischen Ansprüchen?
1. Rechtsfähigkeit des Sozialleisters (Nur wenn tatsächlich relevant) 2. Aktivlegitimation des Sozialleisters, 116 I 1 SGB X 3. Wirksamer Anspruch des Geschädigten ggn. den Schädiger 4. Erbringung von Sozialleistungen durch den Versicherungsträger IV. Rechtsfolge - cessio legis
250
Was sind die Voraussetzungen, damit ein Schockschaden annehmbar ist?
1. Es muss sich um eine schwere Beeinträchtigung handeln 2. Naher Angehöriger 3. Mensch 3. Ausreichender Anlass
251
Was versteht man bei einem Schockschaden unter "ausreichendem Anlass"?
Dass der Schock mit Blick auf den Anlass als verständlich erscheint.
252
Muss bei unter ausreichendem Anlass zwischen den Erfahrensmedien unterschieden werden, also ob das Schadensereignis direkt miterlebt oder nur durch Benachrichtigung überbracht wurde?
Ja.
253
Die Schwelle bei dem direkten Miterleben des Schadensereignis ist gering. Wie ist aber die Schwelle bei einer Benachrichtigung?
Besonders hoch, da nur eine Konfrontation mit Tatsachen vorliegt und nicht der Anblick eines Schreckensgeschehen.
254
Wann liegt bei der Überbringung einer Benachrichtigung ein ausreichender Anlass vor?
Bei der Überbringung einer Todesnachricht
255
Ist das Forderungsrecht Teil des Tatbestands des 823 I?
Nein
256
Kann man das Forderungsrecht unter "sonstiges Recht" subsumieren?
Nein, da es nur eine einzelne Person oder einzelne Personengruppen verpflichtet, jedoch nicht mit den anderen geschützten absoluten Rechten vergleichbar ist.
257
Was ist der Schutzzweck des 823 I?
Die Norm will vor Verletzungen schützen, die durch Dritte zugefügt werden
258
Was besagt die Lehre vom Erfolgsunrecht?
Dass die Rechtswidrigkeit einer handlung durch den Verletzungserfolg indiziert wird.
259
Wie kann die Vermutung nach der Lehre vom Erfolgsunrecht widerlegt werden?
Durch das Geltendmachen von Rechtfertigungsgründen
260
Was ist das Prüfungsschema von 839 iVm 34 GG?
I. Anspruchsvoraussetzungen 1. Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes 2. Verletzung einer Amtspflicht 3. Drittbezogenheit der Amtspfiicht 4. Verschulden 5. Kausaler Schaden II. Kein Haftungsausschluss 1. Subsidiarität, 839 I 1 2. Spruchrichterprivileg, 839 II 3. Unterlassener Rechtsmittelgebrauch, 839 III
261
Kommt für Beamte im Rahmen der Haftung nach 839 die Haftungsprivilegierung des 680 in Frage?
Nein, es wird der Sorgfaltsmaßstab des 276 angewandt.
262
Wie unterscheiden sich die Produkthaftung und die Haftung aus 823 I?
1. 823 I verlangt ein Verschulden, das ProdHaftG grds. nicht 2. Bei 823 I ist die Haftungssumme unbegrenzt, im ProdHaftG nicht