Darlehen, §§ 488ff Flashcards
Wie ist das Prüfungsschema eines Verbraucherdarlehensvertrags, 488, 491ff?
I. Zustandekommen
1. Einigung nach 488 I
2. Entgeltlicher Gelddarlehensvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer, 491
3. Keine Ausnahme gem. 481 II, III, 512 Hs. 2
II. Wirksamkeit
1. Schriftform, 492 I
2. Pflichtangaben, 492 II
3. Ggf. RF von Formmängelns gem. 494 I, aber Heilungsmöglichkeit nach 494 II
Wie ist der Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags nach 495 I zu prüfen?
- Widerrufsrecht, 495 I, 355
- Widerrufserklärung, 495 I, 355 I
- Widerrufsfrist 355 II
- Kein Ausschluss, 495 II
- Rechtsfolge 355 III, 357a I
Wie ist ein Spar(buch)vertrag einzuordnen?
Als Darlehensvertrag gem. 488 oder als unechte Verwahrung
Woraus ergibt sich der Auszahlungsanspruch bei einem Sparvertrag, wenn man ihn als unechte Verwahrung ansieht?
700 I 1 iVm 488 I 2
Wenn man 808 nach dem Wortlaut nimmt, tritt dann die Befreiungswirkung unabhängig davon ein, ob der Aussteller gut- oder bösgläubig war?
Ja
Um eine privilegierung des bösgläubigen Ausstellers durch den weiten Wortlaut des 808 zu verhindern, macht die hM was mit dem 808?
Sie legt ihn restriktiv aus
Wie wird der 808 restriktiv ausgelegt?
Dahingehend, dass die Anwendbarkeit der Norm ausgeschlossen ist, wenn der Aussteller bösgläubig hinsichtlich der Nichtberechtigung des Inhabers war