Darlehen, §§ 488ff Flashcards

1
Q

Wie ist das Prüfungsschema eines Verbraucherdarlehensvertrags, 488, 491ff?

A

I. Zustandekommen
1. Einigung nach 488 I
2. Entgeltlicher Gelddarlehensvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer, 491
3. Keine Ausnahme gem. 481 II, III, 512 Hs. 2

II. Wirksamkeit
1. Schriftform, 492 I
2. Pflichtangaben, 492 II
3. Ggf. RF von Formmängelns gem. 494 I, aber Heilungsmöglichkeit nach 494 II

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2
Q

Wie ist der Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags nach 495 I zu prüfen?

A
  1. Widerrufsrecht, 495 I, 355
  2. Widerrufserklärung, 495 I, 355 I
  3. Widerrufsfrist 355 II
  4. Kein Ausschluss, 495 II
  5. Rechtsfolge 355 III, 357a I
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3
Q

Wie ist ein Spar(buch)vertrag einzuordnen?

A

Als Darlehensvertrag gem. 488 oder als unechte Verwahrung

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4
Q

Woraus ergibt sich der Auszahlungsanspruch bei einem Sparvertrag, wenn man ihn als unechte Verwahrung ansieht?

A

700 I 1 iVm 488 I 2

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5
Q

Wenn man 808 nach dem Wortlaut nimmt, tritt dann die Befreiungswirkung unabhängig davon ein, ob der Aussteller gut- oder bösgläubig war?

A

Ja

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6
Q

Um eine privilegierung des bösgläubigen Ausstellers durch den weiten Wortlaut des 808 zu verhindern, macht die hM was mit dem 808?

A

Sie legt ihn restriktiv aus

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7
Q

Wie wird der 808 restriktiv ausgelegt?

A

Dahingehend, dass die Anwendbarkeit der Norm ausgeschlossen ist, wenn der Aussteller bösgläubig hinsichtlich der Nichtberechtigung des Inhabers war

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