§§ 22, 23 KUG Flashcards
Die Veröffentlichung von Bildern ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich. Es gibt jedoch Ausschlussgründe. Wo sind diese geregelt?
In 23 I, II KUG
Die Veröffentlichung kann gem. 23 I Nr. 1 KUG ohne Einwilligung zulässig sein, wenn es sich um Geschehnisse der Zeitgeschichte handelt und der Betroffene nicht in einem berechtigten Interesse verletzt wird. Was versteht man unter “Geschehnisse der Zeitgeschichte” in diesem Kontext?
Wenn die konkrete Abbildung einen zeitgeschichtlichen Bezug aufweist und dass die konkrete Abbildung einen Beitrag für die öffentliche Diskussion leistet.
Welche Anforderungen werden an die inhaltliche Seriösität der Beiträge gestellt?
Eine sehr geringe, sodass auch Beiträge der Boulevardpresse gedeckt sind