Die Leistung im Allgemeinen Flashcards
Wie wird ein Schuldverhältnis gem. § 241 I BGB definiert? korrigiert gem. Chrissy-Tochter
Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.
Aus welchen Parametern lässt sich bestimmen, was die Leistung ist, die geschuldet wurde?
- Leistungsinhalt
- Leistungsort
- Leistungszeit
Aus welchem Paragrafen ergeben sich Rücksichtsnahmepflichten und wie werden sie definiert?
Aus 241 II BGB. Dieser bestimmt, dass das Schuldverhältnis nach seinem Inhalt jeden Teil zu Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teil verpflichten kann.
Für wen gelten die Rücksichtsnahmepflichten aus 241 II BGB?
Für alle Beteiligten, sei es Gläubiger oder Schuldner.
Zu was verpflichten Schuldverhältnisse immer, entgegen der Formulierung “kann”?
Schuldverhältnisse verpflichten immer zur Rücksichtsnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils.
Was für Ansprüche hat der Geschädigte nach einer Verletzung einer Pflicht aus 241 II?
Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, hat er einen Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 BGB.
Wie ist derjenige zu stellen, der “nur” in Nebenpflichten verletzt worden ist?
Er ist so zu stellen, wie wenn die Pflicht ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.
Woraus ergibt sich der Leistungsinhalt und in welche Gruppen lässt er sich unterteilen?
Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Parteivereinbarung und lässt sich in zwei Hauptgruppen und eine Untergruppe unterscheiden.
1. Stückschuld
2. Gattungsschuld, 243 I BGB
a) Vorratsschuld
Wann liegt eine Stückschuld vor? Nenne die Definition und Beispiele.
Eine Stückschuld liegt vor, wenn sich die Partei bereits bei Vertragsschluss auf eine individuelle Sache geeinigt haben, die der Erfüllung dienen soll.
Die Erfüllung mit einer anderen Sache wird nicht als Erfüllung angesehen. Diese Einigung kann sich gleichwohl auf eine erst entstehende Sache beziehen.
Beispiele für die Stückschuld sind:
1. Einmal existierende Gemälde
2. Antiquitäten wie z.B. Oldtimer
Wann liegt eine Gattungsschuld gem. 243 I BGB vor?
Eine Gattungsschuld liegt vor, wenn sich die Parteien bei Vertragsschluss gerade noch nicht auf eine konkrete Sache geeinigt haben, die der Erfüllung dienen soll.
Sie haben jedoch nach allgemeinen Merkmalen die geschuldete Leistung hinreichend konkret beschrieben, sodass die Leistung für den Schuldner bestimmbar ist.
Bsp.: 5kg Birnen
Wann liegt der Sonderfall der Gattungsschuld, die Vorratsschuld vor?
Eine Vorratsschuld besteht, wenn der Schuldner von Anfang nur verpflichtet war, für die Beschaffung der Sache aus einem bestimmten Bestand (Vorrat) einzustehen.
Bsp.: 5kg Birnen aus der Sommerernte des Verkäufers
In welcher Beschaffenheit muss der Schuldner die Sache im Falle einer Gattungs- oder Vorratsschuld beschaffen?
Die Sache muss von mittlerer Art und Güte sein und aus der Gattung/ dem jeweilig definierten Vorrat sein.
Um der Anforderung von mittlerer Art und Güte gerecht zu werden, darf der Schuldner was und was nicht leisten?
Der Schuldner darf überdurchschnittlich die Leistung erfüllen, da es dann den Anforderung der “mittleren Güte” genügt. Er darf jedoch nicht unterdurchschnittlich schlecht leisten.
Ist es dem Schuldner möglich die Gattungsschuld in eine Stückschuld zu konkretisieren und falls ja, nach welcher Norm?
Ja, es ist möglich eine Gattungsschuld zu konkretisieren. Das ist der Fall, wenn der Schuldner alles seinerseits Erforderliche. Wird in 243 II geregelt.
Ist der Umfang des “seinerseits Erforderlichen” pauschal festgelegt, oder nach dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis zu bestimmen?
Der Umfang ist nicht pauschal festgelegt, sondern ist nach dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis unter Berücksichtigung des Parteiwillens zu bestimmen.
Warum ist die Konkretisierung so relevant?
Im Rahmen der rechtsvernichtenden Einwendung, wie zB der Unmöglichkeit, ist danach zu fragen, ob die geschuldete Leitsung unmöglich geworden ist.
Was passiert, wenn noch keine Konkretisierung im Falle einer Unmöglichkeit vorliegt?
Sofern noch keine Konkretisierung vorliegt, wäre eine Unmöglichkeit nur bei Untergang der gesamten Gattung oder des Vorrats zu bejahen.
Was kann der Verkäufer aber nach der Konkretisierung machen?
Er kann sich auf die Unmöglichkeit berufen.
Wie ist der Leistungsort zu definieren?
Gem. 269 I BGB ist der Leistungsort wie folgt zu definieren: Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt, noch aus Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
Die Regelung über den Leistungsort ist dispositiv. Woraus wird es deutlich und wie kann die Bestimmung dann genau erfolgen?
Es ergibt sich aus dem Wortlaut des 269 BGB, dass die Regelung dispositiv ist: “…Leistung weder bestimmt”. Die Bestimmung kann durch lex specialis oder durch Privatvereinbarungen geschehen.
Nenne fünf lex specialis des Leistungsortes!
- Ort der Abgabe der Eidesstaatlichen Erklärung - 261 I
- Hinterlegungsort - 374
- Rückgabeort der Leihe, h.M. Bringschuld - 604
- Rückgabeort bei Verwahrung - 697
- Rückgabeort unregelmäßiger Verwahrungsverträge - 700
Worauf wird zurückgegriffen, wenn keine (wirksamen) Parteiveinbarungen vorliegen?
Auf die Umstände, insbesondere die Natur der Schuldverhältnisse.