Pfandrecht Flashcards
Was sind die Voraussetzungen für ein Pfändungspfandrecht nach 804 ZPO?
- titulierte Forderung
- Ordnungsgemäße Pfändung
- schuldnereigene Sache
Wie ist das Prüfungsschema für eine Pfandbestellung nach 1204, 1205?
- Einigung
- Bestand der zu sichernden Forderung
- Übergabe der Pfandsache
- Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
- Verfügungsberechtigung
Ist ein gutgläubiger Ersterwerb eines Pfandrechts möglich?
Ja
Was sind die Voraussetzungen eines gutgläubigen Ersterwerbs eines Pfandrechts nach 1205, 1207, 932ff?
- Alle Voraussetzungen des 1204 liegen vor, außer Berechtigung
- RG iSe VG
- Rechtsschein: Besitz/ Übergabe der Pfandsache
- Gutgläubigkeit
- Kein Abhandenkommen
Was ist nicht erforderlich für den wirksamen Zeiterwerb eines Pfandrechts vom Berechtigten?
Man braucht keine Übergabe im Verhältnis zwischen Erst- und Zweiterwerber des Pfandrechts
Welchen Anspruch hat der Zweiterwerber gegen den Ersterwerber des Pfandrechts?
Einen Anspruch auf Herausgabe nach 1251 I
Braucht man für die Abtretung eines Pfandrechts die Zustimmung des Schuldners?
Nein
Brauch man eine dingliche Einigung im Verhältnis von Ersterwerber und Zweiterwerber zur Übertragung des Pfandrechts?
Nein, die Übertragung geschieht kraft Gesetzes. Der Zweiterwerber muss nicht einmal Kenntnis vom Pfandrecht haben.
Ist eine isolierte Übertragung des Pfandrechts möglich?
Nein, diese wäre nichtig, 1250 I 2.
Ist der Ausschluss des Übergangs beim Pfandrecht zulässig, im Gegensatz zur Hypothek?
Ja
Ist ein gutgläubiger Zweiterwerb eines Pfandrechts möglich?
Strittig
Warum könnte ein gutgläubiger Zweiterwerb eines Pfandrechtes problematisch sein?
Weil der Zweiterwerb keine Übergabe fordert und es somit mangels Übergabe keinen Rechtsscheinträger gibt
Ist ein gutgläubiger Zweiterwerb eines Pfandrechts vom einfachen Nichtberechtigten möglich? Erläutere die Meinung des BGH.
BGH/ hM: Per se nicht
(+) Erwerb eines Pfandrechts erfolgt kraft Gesetzes, 401, 1250
(+) Gutgläubiger Erwerb ist immer nur für den rechtsgeschäftlichen Erwerb vorgesehen
(+) Es fehlt mangelts Übergabeerfordernis beim Zweiterwerb am erforderlichen Rechtsschein
(+) keine entsprechende Anwendung des 1207 (gilt nämlich nur für Ersterwerb)
(+) Keine Entsprechung von 1154 (Argument beim gutgläubigen Zweiterwerb der Hypothek)
Ist ein gutgläubiger Zweiterwerb eines Pfandrechts vom einfachen Nichtberechtigten möglich? Erläutere die Mindermeinung.
Wieling: Gutgläubiger Zweiterwerb vom einfach Nichtberechtigten nach allgemeinen Rechtsscheinhaftungserwägungen möglich, 1207, 932ff analog
(+) Auch bei einem gesetzlichen Übergang von Sicherungsrechten ist eine rechtsgeschäftliche Übertragung des Pfandrechts ja eigentlich gewollt. Nur wegen 401 hat man auf eine rechtsgeschäftliche Übertragung verzichtet. Eine isolierte Übertragung ist unzulässig
(+) hM vernachlässigt Grundprinzip des Sachenrechts, wonach ein gutgläubiger Erwerb immer dann möglich ist, wenn ein Rechtsschein beim Voräußerer vorhanden ist und die Sache nicht abhandengekommen ist.
Die Meinung nach Wieling ist hinsichtlich des Pfandrechts Mindermeinung. In welchen Unterabschnitten des Sachenrechts ist sie als herrschende Meinung zu betrachten?
Beim Grundstücksrecht: Sowohl der gutgläubige Zweiterwerb der Vormerkung als auch der gutgläubige Zweiterwerb der Hypothek wird akzeptiert
Welche Voraussetzungen der sachenrechtlichen “Rechtsscheinhaftung” müssen für den gutgläubigen Zweiterwerb eines Pfändungsrechts nach Wieling vorliegen?
- Rechtsschein = Übergabe der Sache
- Positive Gutgläubigkeit (positver Glaube an das Bestehen eines Pfandrechts)
- Zurechenbarkeit (Kein 935)
- Bestehen der zu sichernden Forderung im Verhältnis Schuldner zu Ersterwerber
Gibt das Pfandrecht ein Recht zum Besitz?
Ja
D stiehl dem Pfandrechtsgläubiger P die Pfandsache. Welche Ansprüchen haben P und der Eigentümer (E) der Sache gegen D?
- E ggn. D aus 985 (Wenn E die Sache wiederhat, kann P die Sache herausverlangen)
- P ggn. D aus 1227 iVm 985
Dieb D stiehlt dem P die Sache und wirft sie in die Spree. Schuldner und Eigentümer der Sache E wird zahlungsunfähig. Ansprüche des P gegen D?
- 1227 iVm 989 I, 990 I
- 1227 iVm 992 iVm 823
S/E und P vereinbaren Pfandrecht. P ist im Besitz der Sache. E nimmt P die Sache gewaltsam weg. P verlangt Herausgabe der Sache.
1227 iVm 985 > Eigentum des E gibt ihm hier kein! Recht zum Besitz
E und P vereinbaren Pfandrecht zugunsten einer Forderung des S gegen P. P ist im Besitz der Sache. E nimmt P die Sache gewaltsam weg. E schmeißt die Sache in den Neckar. S wird zahlungsunfähig. Kann P von E Schadensersatz verlangen?
Ja, aus 1227 iVm 989 I, 990 I
Was bewirkt die Tilgung der Forderung bei Personenidentität von Schuldner und Pfandrechtsschuldner?
1252, es kommt zum Erlöschen der Forderung
Was bewirkt die Tilgung der Forderung bei Leistung des Verpfänders (idR Eigentümer)
Die Forderung geht auf den Verpfänder über, wenn er nicht der persönliche Schuldner ist, 1225 S. 1
Was bewirkt die Tilgung der Forderung bei Leistung des Eigentümers (zugleich Verpfänder)?
Es kommt zu einer Konsolidation nach 1225 S. 1 iVm 1256 I, d.h. das Pfandrecht erlischt, wenn es mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft.