Pfandrecht Flashcards

1
Q

Was sind die Voraussetzungen für ein Pfändungspfandrecht nach 804 ZPO?

A
  1. titulierte Forderung
  2. Ordnungsgemäße Pfändung
  3. schuldnereigene Sache
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2
Q

Wie ist das Prüfungsschema für eine Pfandbestellung nach 1204, 1205?

A
  1. Einigung
  2. Bestand der zu sichernden Forderung
  3. Übergabe der Pfandsache
  4. Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
  5. Verfügungsberechtigung
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3
Q

Ist ein gutgläubiger Ersterwerb eines Pfandrechts möglich?

A

Ja

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4
Q

Was sind die Voraussetzungen eines gutgläubigen Ersterwerbs eines Pfandrechts nach 1205, 1207, 932ff?

A
  1. Alle Voraussetzungen des 1204 liegen vor, außer Berechtigung
  2. RG iSe VG
  3. Rechtsschein: Besitz/ Übergabe der Pfandsache
  4. Gutgläubigkeit
  5. Kein Abhandenkommen
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5
Q

Was ist nicht erforderlich für den wirksamen Zeiterwerb eines Pfandrechts vom Berechtigten?

A

Man braucht keine Übergabe im Verhältnis zwischen Erst- und Zweiterwerber des Pfandrechts

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6
Q

Welchen Anspruch hat der Zweiterwerber gegen den Ersterwerber des Pfandrechts?

A

Einen Anspruch auf Herausgabe nach 1251 I

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7
Q

Braucht man für die Abtretung eines Pfandrechts die Zustimmung des Schuldners?

A

Nein

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8
Q

Brauch man eine dingliche Einigung im Verhältnis von Ersterwerber und Zweiterwerber zur Übertragung des Pfandrechts?

A

Nein, die Übertragung geschieht kraft Gesetzes. Der Zweiterwerber muss nicht einmal Kenntnis vom Pfandrecht haben.

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9
Q

Ist eine isolierte Übertragung des Pfandrechts möglich?

A

Nein, diese wäre nichtig, 1250 I 2.

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10
Q

Ist der Ausschluss des Übergangs beim Pfandrecht zulässig, im Gegensatz zur Hypothek?

A

Ja

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11
Q

Ist ein gutgläubiger Zweiterwerb eines Pfandrechts möglich?

A

Strittig

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12
Q

Warum könnte ein gutgläubiger Zweiterwerb eines Pfandrechtes problematisch sein?

A

Weil der Zweiterwerb keine Übergabe fordert und es somit mangels Übergabe keinen Rechtsscheinträger gibt

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13
Q

Ist ein gutgläubiger Zweiterwerb eines Pfandrechts vom einfachen Nichtberechtigten möglich? Erläutere die Meinung des BGH.

A

BGH/ hM: Per se nicht
(+) Erwerb eines Pfandrechts erfolgt kraft Gesetzes, 401, 1250
(+) Gutgläubiger Erwerb ist immer nur für den rechtsgeschäftlichen Erwerb vorgesehen
(+) Es fehlt mangelts Übergabeerfordernis beim Zweiterwerb am erforderlichen Rechtsschein
(+) keine entsprechende Anwendung des 1207 (gilt nämlich nur für Ersterwerb)
(+) Keine Entsprechung von 1154 (Argument beim gutgläubigen Zweiterwerb der Hypothek)

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14
Q

Ist ein gutgläubiger Zweiterwerb eines Pfandrechts vom einfachen Nichtberechtigten möglich? Erläutere die Mindermeinung.

A

Wieling: Gutgläubiger Zweiterwerb vom einfach Nichtberechtigten nach allgemeinen Rechtsscheinhaftungserwägungen möglich, 1207, 932ff analog
(+) Auch bei einem gesetzlichen Übergang von Sicherungsrechten ist eine rechtsgeschäftliche Übertragung des Pfandrechts ja eigentlich gewollt. Nur wegen 401 hat man auf eine rechtsgeschäftliche Übertragung verzichtet. Eine isolierte Übertragung ist unzulässig
(+) hM vernachlässigt Grundprinzip des Sachenrechts, wonach ein gutgläubiger Erwerb immer dann möglich ist, wenn ein Rechtsschein beim Voräußerer vorhanden ist und die Sache nicht abhandengekommen ist.

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15
Q

Die Meinung nach Wieling ist hinsichtlich des Pfandrechts Mindermeinung. In welchen Unterabschnitten des Sachenrechts ist sie als herrschende Meinung zu betrachten?

A

Beim Grundstücksrecht: Sowohl der gutgläubige Zweiterwerb der Vormerkung als auch der gutgläubige Zweiterwerb der Hypothek wird akzeptiert

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16
Q

Welche Voraussetzungen der sachenrechtlichen “Rechtsscheinhaftung” müssen für den gutgläubigen Zweiterwerb eines Pfändungsrechts nach Wieling vorliegen?

A
  1. Rechtsschein = Übergabe der Sache
  2. Positive Gutgläubigkeit (positver Glaube an das Bestehen eines Pfandrechts)
  3. Zurechenbarkeit (Kein 935)
  4. Bestehen der zu sichernden Forderung im Verhältnis Schuldner zu Ersterwerber
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17
Q

Gibt das Pfandrecht ein Recht zum Besitz?

A

Ja

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18
Q

D stiehl dem Pfandrechtsgläubiger P die Pfandsache. Welche Ansprüchen haben P und der Eigentümer (E) der Sache gegen D?

A
  1. E ggn. D aus 985 (Wenn E die Sache wiederhat, kann P die Sache herausverlangen)
  2. P ggn. D aus 1227 iVm 985
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19
Q

Dieb D stiehlt dem P die Sache und wirft sie in die Spree. Schuldner und Eigentümer der Sache E wird zahlungsunfähig. Ansprüche des P gegen D?

A
  1. 1227 iVm 989 I, 990 I
  2. 1227 iVm 992 iVm 823
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20
Q

S/E und P vereinbaren Pfandrecht. P ist im Besitz der Sache. E nimmt P die Sache gewaltsam weg. P verlangt Herausgabe der Sache.

A

1227 iVm 985 > Eigentum des E gibt ihm hier kein! Recht zum Besitz

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21
Q

E und P vereinbaren Pfandrecht zugunsten einer Forderung des S gegen P. P ist im Besitz der Sache. E nimmt P die Sache gewaltsam weg. E schmeißt die Sache in den Neckar. S wird zahlungsunfähig. Kann P von E Schadensersatz verlangen?

A

Ja, aus 1227 iVm 989 I, 990 I

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22
Q

Was bewirkt die Tilgung der Forderung bei Personenidentität von Schuldner und Pfandrechtsschuldner?

A

1252, es kommt zum Erlöschen der Forderung

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23
Q

Was bewirkt die Tilgung der Forderung bei Leistung des Verpfänders (idR Eigentümer)

A

Die Forderung geht auf den Verpfänder über, wenn er nicht der persönliche Schuldner ist, 1225 S. 1

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24
Q

Was bewirkt die Tilgung der Forderung bei Leistung des Eigentümers (zugleich Verpfänder)?

A

Es kommt zu einer Konsolidation nach 1225 S. 1 iVm 1256 I, d.h. das Pfandrecht erlischt, wenn es mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft.

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25
Was bewirkt die Tilgung der Forderung bei Leistung des Eigentümers, der nicht Verpfänder ist?
Übergang der Forderung von Pfänder an Eigentümer, 1249 S. 1 iVm 268 II, III 1 und gegebenenfalls Konsolidation nach 1256, wenn Eigentümer und Verpfänder dieselbe Person sind.
26
Wann wird der Ersteigerer bei einer BGB-Versteigerung im Pfandrecht Eigentümer?
1. Wenn eine Ordnungsgemäße Versteigerung stattgefunden hat 2. und ein Pfandrecht beim Pfandgläubiger besteht, 1242. 3. Es findet eine Übereignung nach 929 S. 1, 1242 statt.
27
Wird der Ersteigerer auch Eigentümer, auch wenn der Versteigerer kein Pfandrecht hat? Falls ja, was sind die Voraussetzungen?
Ja, gem. 1244, wenn: 1. Ordnungsgemäße Versteigerung 2. Gutgläubigkeit des Ersteigeres GVZ als Stellvertreter tätig 3. Übereignung nach 929 S. 1, 932, 1244
28
Warum ist 1244 beim gutgläubigen Eigentumserwerb, wenn der Versteigerer kein Pfandrecht hat?
Weil 1244 den guten Glauben an das Pfandrecht schützt. Würde man sich nur auf 932 beziehen, würde nur der gute Glaube an das Eigentum geschützt werden.
29
Ist 935 auf das Pfandrecht anwendbar und damit ein Abhandenkommen relevant für den Ersteigerer?
Nein und nein, vgl. Wortlaut des 1244.
30
Warum ist 935 nicht auf das Pfandrecht und die BGB-Versteigerung anwendbar?
Weil ein höherer Vertrauensschutz bei einer Versteigerung wegen der staatlichen Autorität besteht.
31
Für was ist die Abgrenzung zwischen Pfandrecht und Sicherungsübereignung besonders relevant?
Für die wirtschaftliche Betrachtung
32
Was ist das einzige Sicherungsmittel im BGB?
Das Faustpfandrecht der 1204ff
33
Was ist der Nachteil des Faustpfandrechts?
Dass die Sache übergeben werden muss und so dem Pfandschuldner nicht mehr zur Verfügung steht
34
Welche Möglichkeit bietet die Sicherungsübereignung?
Sie bietet dem Sicherungsgeber die Möglichkeit, mit der sicherungsübereigneten Sache weiterzuarbeiten
35
Was wäre dem Sicherungsgeber bei einem Faustpfandrecht nicht möglich?
Er könnte die Sache nicht zur wirtschaftlichen Betätigung nutzen und so den Kredit nicht bedienen
36
Ist das Pfandrecht, wie eine Hypothek oder eine Bürgschaft, auch akzessorisch?
Ja
37
Welche Möglichkeit erhält der Pfandgläubiger im Fall der Nichtleistung?
Er erhält die Möglichkeit, die verpfändete Sache zu verwerten und aus dem Verwertungserlös Befriedigung zu suchen.
38
Welche vertraglichen Pfandrechte kennt das BGB?
Das Pfandrecht an beweglichen Sachen (1204ff) und an Rechten (1273ff)
39
Welche gesetzlichen Pfandrechte kennt das BGB?
Besitzpfandrechte (647) und besitzlose Pfandrechte (562, 578, 592)
40
Welches Pfandrecht kennt die ZPO?
Ds Pfändungspfandrecht, 804 ZPO
41
Wie ist das Schema des Ersterwerbs von vertraglichen Pfandrechten an einer beweglichen Sache, 1204ff?
1. Einigung über die Pfandrechtsbestellung an einer beweglichen Sache 2. Bestand der zu sichernden Forderung 3. Übergabe der Pfandsache 4. Einigsein bei Übergabe 5. Verfügungsberechtigung 6. Rechtsfolgen
42
Ohne was kann das Pfandrecht nicht bestehen?
Ohne die damit verknüpfte Forderung
43
Wann entsteht ein Pfandrecht nicht?
Wenn und solange die gesicherte Forderung nicht besteht
44
Wann erlischt das vertragliche Pfandrecht?
Wenn die gesicherte Forderung erlischt, 1252
45
Kann das Pfandrecht für eine künftige oder eine bedingte Forderung gestellt werden?
Ja
46
Nach welchen Maßstäben ist die Übergabe der Pfandsache zu bestimmen?
Nach denen des 929 S. 1
47
Kann die Übergabe auch durch Abtretung des Herausgabeanspruchs ersetzt werden?
Ja, nach 1205 II, 870
48
Reicht es, wenn der Gläubiger bereits im Besitz der Sache ist, wenn die Pfandschuldner und -gläubiger sich über die Entstehung eines Pfandrechts einigen?
Ja, 1205 II
49
Kommt eine Pfandrechtbestellung durch Besitzkonstitut wie im 930 in Betracht?
Nein, weil es insoweit an einer für die Pfandrechtsbestellung notwendigen äußerlichen Erkennbarkeit der Änderung der Besitzverhältnisse fehlt
50
Genügt die Einräumung von qualifiziertem Mitbesitz, wenn sich die Sache unter dem Mitverschluss des Gläubigers befindet?
Ja, 1206
51
Wer ist verfügungsberechtigt hinsichtlich der Pfandbegründung?
Der Verpfänder oder gutgläubige Erwerber nach 1207 iVm 932, 934, 935
52
Ist ein gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts möglich?
Ja
53
Was sind die Rechtsfolgen der wirksamen Pfanrechtsbestellung?
Der Pfandgläubiger erhält ein Pfandrecht an der Sache
54
Was entsteht durch ein wirksames Pfandrecht?
Ein gesetzliches Schuldverhältnis
55
Was kann der Verpfänder geltend machen, wenn der Schuldner nicht zugleich Eigentümer der verpfändeten Sache ist?
Er kann eigene Einreden gegen den Pfandgläubiger geltend machen und auch Einreden erheben, die der persönliche Schuldner gegen die Forderung hat, 1211
56
Stellt das Pfandrecht ein dingliches Recht dar?
Ja
57
Finden, weil das Pfandrecht auch ein dingliches Recht darstellt, auf die Ansprüche des Pfandgläubigers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung?
Ja, 1227
58
Wie ist der Zweiterwerb eines vertraglichen Pfandrechts an einer beweglichen Sache zu prüfen?
1. Einigung über die Abtretung der Forderung, 398 2. Bestehen der Forderung 3. Kein Ausschluss der Abtretung 4. Berechtigung des Verfügenden 5. Rechtsfolgen
59
Wonach geht mit der Übertragung der Forderung das Pfandrecht auf den neuen Gläubiger über?
Gem. 1250, 401
60
Kann das Pfandrecht ohne die Forderung übertragen werden?
Nein, 1250 I 2
61
Was passiert mit dem Pfandrecht, wenn bei der Übertragung der Forderung der Übergang des Pfandrechts ausgeschlossen wird?
Das Pfandrecht erlischt, 1250 II
62