§§ 328 ff - Vertrag zugunsten Dritter Flashcards
Angenommen der K hat auf den Namen des B bei der S-Bank ein Sparbuch angelegt und zahlt drauf ein und hebt auch regelmäßig Geld davon ab und hält das Sparbuch bei sich. Zudem sollte der B das Geld erst erhalten, wenn der K stirbt. Handelt es sich um einen echten VzD gem. 328?
Nein, da der K das Sparbuch in seinem Besitz hielt und B das Geld erst nach dem Ableben des K erhalten sollte.
Wenn vertraglich geregelt wurde, dass der begünstigte Dritte das Geld aus dem Sparbuch erst nach Ableben des Gläubigers erhalten soll, ist es dann ein echter VzD gem. 331, 328?
Ja, dann liegt ein echter VzD auf den Todesfall iSd 331, 328 vor.
Unterliegt der VzD auf den Todesfall den besonderen Formerfordernissen des 2301 I?
Nein, da es sich bei dem Sparbuch um einen Sparvertrag iSd 488ff. handelt und nicht um ein Schenkungsversprechen, welches in 2301 I normiert ist.
Zwischen welchen drei Rechtsverhältnissen ist beim VzD zu unterscheiden?
- Deckungsverhältnis
- Valuta-/ Zuwendungsverhältnis
- Vollzugs-/ Drittverhältnis
Wie wird das Verhältnis zwischen Versprechendem und Versprechungsempfänger bezeichnet und was wird dadurch geregelt?
Es wird Deckungsverhältnis genannt und regelt nicht nur die Deckung (Gegenleistung für die versprochene Leistung), sondern bildet auch den Rechtsgrund für die Leistung des Versprechenden an den Dritten.
Wie wird das Verhältnis zwischen Versprechensempfänger und dem Fritten genannt und was bildet es?
Valuta-/ Zuwendungsverhältnis.
Bildet den Rechtsgrund für die Zuwendung des Versprechensempfängers an den Dritten.
Kann vertraglich oder gesetzlich begründet sein.
IdR liegt diesem Verhältnis eine Schenkung zugrunde.
Wie wird das Verhältnis zwischen Versprechenden und dem Dritten genannt und stellt was dar rechtlich gesehen? Was ist in dem Fall der Rechtsgrund für die Leistung an den Dritten?
Vollzugs-/ Drittverhältnis.
Kein eigener Vertrag, sondern lediglich ein vertragsähnliches Verhältnis.
Alleine das Deckungsverhältnis