Nachbarschaftsrecht Flashcards
Ist Nachbarschaftsrecht eine eigenständige Rechtsmaterie?
Nein, lediglich eine besondere Rechtsbeziehung, die aufgrund der nachbarschaftlichen Nähe gewissen Besonderheiten und gesetzlichen Spezialregelungen unterliegt
Kann ein Nachbarschaftsverhältnis als Grundlage für vorvertraglich Haftung dienen?
Es kommt ein ähnlicher geschäftlicher Kontakt nach 311 II Nr. 3 in Betracht.
Aber: 311 II erfasst nur gesellschaftliche Kontakte.
Das Nachbarschaftsverhältnis ist eher als soziales Verhältnis einzustufen. Zudem existieren gesetzliche Normen, die das Nachbarschaftsverhältnis umfassend regeln, sodass im Ergebnis ein vorvertragliches SV abzulehnen ist.
Was ist der zentrale Anspruch des Nachbarschaftsrechts, wenn es um die Beseitigung von Eigentumsstörungen geht?
1004
Was greift bei gegenwärtigen bestehenden Beeinträchtigungen?
1004 I 1
Was greift bei drohenden künftigen Beeinträchtigungen und was kann deswegen begehrt werden?
1004 I 2; Es kann Unterlassung begehrt werden
Wann ist der Anspruch nach 1004 II ausgeschlossen?
Wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist
Was ist das Schema des 1004?
I. Berechtigung des Anspruchstellers
II. Beeinträchtigung des Eigentümers
III. Störer
IV. Keine Duldungspflicht gem. 1004 II
Wer ist berechtigter Anspruchsteller?
Wenn er (Mit-)Eigentümer der beeinträchtigten Sache ist, oder nach 185 ermächtigt ist.
Was fällt unter die Beeinträchtigung des Eigentums?
Jeder Vorgang, der dem Zustand des Inhalts des Eigentums widerspricht. Darunter fällt jede tatsächliche oder rechtliche Einwirkung.
Wer ist Störer?
Derjenige, dem die Beeinträchtigung zugerechnet werden kann, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt.
Störer ist also derjenige, in dessen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich die Beeinträchtigung fällt, entweder weil:
a) Er die Beeinträchtigung durch sein Verhalten verursacht hat (Handlungstörer)
oder
b) er Eigentümer der Sache ist, von der die Störung fremden Eigentums ausgeht (Zustandsstörer)
Woraus muss sich die Duldungspflicht ergeben?
Immer aus anderen Vorschriften
Was regelt 904?
Den Aggressivnotstand
Angenommen Nachbar A bricht die Gartenhütte von Nachbar B auf, um den dort befindlichen
Feuerlöscher zur Löschung des Brandes seines Hauses zu verwenden. Welcher Schaden hat gedroht, welcher Schaden ist durch die Einwirkung des A entstanden und falls ein Schaden entstanden ist durch A, hat der B Anspruch auf Schadensersatz?
Die Einwirkung auf die Gartenhütte rechtlich erlaubt, 904 S. 1. Damit sind deliktische Ansprüche des B gegen A ungerechtfertigt, bzw. A handelte rechtmäßig.
Die zerstörte Tür wird aus dem Entschädigungsanspruch des 904 S. 2 gewährt.
Was formuliert 906?
Welche Einwirkungen auf ein Grundstück zu dulden sind.
Wie ist 906 zu prüfen?
- Duldungspflicht nach 906 I
- Duldungspflicht nach 906 II?
Kann eine nach 906 I wesentliche Beeinträchtigung trotzdem unter den Voraussetzungen des 906 II zu dulden sein?
Ja
Wovon ist die Duldungspflicht nach 906 I abhängig?
Davon, ob eine Grundstückseinwirkung die Benutzung wesentlich beeinträchtigt.
Auf welches Empfinden ist beim Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung abzustellen?
Auf das Empfinden eines durchschnittlichen Grundstückeigentümers.
Ist eine subjektive Überempfindlichkeit bei einer wesentlichen Beeinträchtigung erheblich?
Nein, sie ist unerheblich
Welche Voraussetzungen hat eine Duldungspflicht nach 906 II?
- Beeinträchtigung wurde durch eine ortsübliche Nutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt
- Die Beeinträchtgung kann nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen beseitigt werden
Wann liegt eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks vor?
Sie richtet sich nach der üblichen tatsächlichen Nutzung der anderen GRundstücke in dem betroffenen Baubezirk.
Üben die anderen GRundstücke eine in etwa gleichartige beeinträchtigende Wirkung grenzüberschreitend aus, so ist die Beeinträchtigung ortsüblich
Wann ist eine Beseitigung der Beeinträchtigung wirtschaftlich unzumutbar?
Wenn ein durchschnittlicher Besitzer (nicht! der konkrete) diese entweder technisch nicht beseitigen kann oder wirtschaftlich nicht in der Lage ist, sie zu beseitigen.
Dabei sind immer die Vor- und Nachteile im nachbarlichen Verhältnis zu berücksichtigen.
Also gewissermaßen muss eine Interessenabwägung erfolgen.
Wann entsteht der verschuldensunabhängige Ausgleichsanspruch gem. 906 II 2?
Sobald das Grundstück des betroffenen Nachbarn derartig betroffen ist, dass eine ortsübliche Benutzung oder dessen Betrag unzumutbar beeinträchtigt.
Was sind die Voraussetzungen des 906 II 2?
- Fehlen anderer Ansprüche
- Wesentliche ortsübliche Beeinträchtigung
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit von Verhinderungsmaßnahmen
- Unzumutbare Beeinträchtigung für Eigentümer oder Nutzungsberechtigten eines benachbarten Grundstücks
- Anspruchsgegner: Derjenige, der Nutzungsart des emittierenden Grundstücks bestimmt
- Bestimmung der Anspruchshöhe