§§ 328ff - Vertrag zugunsten Dritter (VZD) Flashcards
Was wird beim Vertrag zugunsten Dritter zwischen den Parteien vereinbart?
Das ein Dritter unmittelbar das Forderungsrecht des Gläubigers gegenüber dem Schuldner erwirbt
Sind Verträge zulasten Dritter zulässig?
Nein, vgl. 415
Wie wird bei einem VZD der Leistungsschuldner genannt?
Versprecher
Wie wird bei einem VZD der Leistungsgläubiger genannt?
Versprechensempfänger
Wie wird bei einem VZD der Dritte genannt?
Begünstigter
Wie wird der schuldrechtliche Verpflichtungsvertrag zwischen dem Versprechendem und dem Versprechungsempfänger genannt?
Deckungsverhältnis
Wie nennt man die rechtliche Beziehung zwischen dem Versprechensempfänger und dem Begünstigten?
Valutaverhältnis (Zuwendungsverhältnis)
Wie nennt man das Verhältnis zwischen dem Versprechendem und dem Begünstigten?
Vollzugsverhältnis
Handelt es sich bei dem Vollzugsverhältnis zwischen dem Versprechendem und dem Begünstigtem bei einem VZD um eine Rechtsbeziehung bzw. um ein Vertragsverhältnis?
Nein, da nur die Pflichten, die zwischen dem Versprechensempfänger und dem Versprechendem bestehen vollzogen werden, mit keinerlei rechtlichen Voraussetzungen für den Begünstigten
Hat der Begünstigte denn einen eigenen Anspruch gegenüber dem Versprechendem?
Ja, ein Forderungsrecht
Worum handelt es sich denn bei dem Vollzugsverhältnis?
Um ein vertragsähnliches, haftungsbegründendes Vertrauensverhältnis
Stehen dem Versprechendem denn Einwendungen ggü. dem Dritten zu und wenn ja, in welchem Paragrapfen ist es geregelt?
Ja, in 334
In welche beide Formen wird der VZD unterschieden?
In einen echten VZD
und
in einen unechten VZD
Was passiert bei einem echten VZD?
Der Dritte erwirbt ein eigenes Forderungsrecht ggü. dem Versprechennden, 328 I
Was passiert bei einem unechten VZD?
Der Dritte erwirbt kein eigenes Forderungsrecht