Unmittelbares Ansetzen Unterlassungsdelikt Flashcards
Extensive Lösung
Der Täter setzt stets schon dann unmittelbar an, wenn er die erste Rettungsmöglichkeit nicht ergreift.
P: Der Unterlassende würde auch in Fällen bestraft, in denen noch gar keine konkrete Gefahr für das geschützte Rechtsgut besteht.
Restriktive Lösung
Der Täter setzt erst dann unmittelbar an, wenn er die letzte Rettungsmöglichkeit verstreichen lässt.
P: Der Zeitpunkt des Versuchsbeginns wird mit dem Zeitpunkt des letztmöglichen Rücktritts vom Versuch verwechselt.
modifizierte Gefährdungslösung - hM
Der Täter setzt unmittelbar an, wenn er nicht handelt, obwohl nach seiner Vorstellung von der Tat das Rechtsgut unmittelbar gefährdet und der Erfolgseintritt damit nahe gerückt ist, ODER
wenn er die Möglichkeit des rettenden Eingriffs aus der Hand gibt und dem Geschehen damit seinen Lauf lässt.