e.i.p. des Mittäters Flashcards
1
Q
Exzesslösung
A
Der Identitätsirrtum begründet einen nicht zurechenbaren Exzess, wenn die getroffene Person nicht dem Personenkreis angehört, auf den sich der Tatplan bezieht.
2
Q
Unbeachtlichkeitslösung hM
A
Der Identitätsirrtum ist auch für die weiteren Mittäter unbeachtlich, da die Möglichkeit eines Identitätsirrtums im Tatplan angelegt ist, diesen also nicht überschreitet (Risiko der Planverwirklichung).