Rücktritt, trotz Lossagung im Vorbereitungsstadium Flashcards
1
Q
eA
A
§24 II wird analog angewendet, da der bereits Zurücktretende nicht schlechter gestellt werden dürfte als derjenige, der erst im Versuchsstadium zurückzutreten versucht.
2
Q
hM
A
Der Beteiligte muss seinen Tatbeitrag vollständig rückgängig machen.
Arg: Im Vorbereitungsstadium sind bereits alle Zurechnungs- und Teilnahmekriterien ausschlaggebend. Das Risiko des Rückgängigmachung der Tatförderung liegt somit beim Beteiligten.
R: Bestrafung wegen Beteiligung an der versuchten Tat.